Rechtliche Fragen

  • Ich hätte das jetzt gar nicht als so schlimm empfunden, aber nachdem es der Ärztin seitdem schlecht geht, muss ich wohl nochmal darüber nachdenken.


    In der Drogenszene kam mal "saubere Spritzen für alle" auf, aber das war wohl eher im Rahmen der Aids Bekämpfung.


    Hoffentlich hast du dir nun wirklich nichts davon "eingefangen".

  • Ein Anhörungsbogen wird es sein, aber eventuell ist nicht bei jedem ein Foto dabei. Aber bei den meisten ist schon seit locker 8 Jahren oder so ein Foto oder ein link zum Foto dabei.

    Falls weder das eine noch das andere dabei ist, kann Philli sich ja nun auf jeden Fall nicht dran erinnern, ob sie oder wer von den anderen das Fahrzeug gefahren ist und benötigt ein Foto.

    Bußgeldbescheid in Höhe von 128 € erhalten, kein Punkt. Ich zahle das jetzt, weil ich es richtig finde.

    Angelegt ist die Strasse baulich auf 70/kmh, 50/sind dort vorgegeben.(Für die, die es kennen Römerring/Cheruskering in Hi). Ich bn dort auch langgefahren, aber nicht zu der Uhrzeit/Tag.

    Mein "Termin" war privat, lässt sich also nich per Fahrtenbuch des Dienstautochens belegen und ich möchte da niemanden mit hineinziehen.

  • Bist Du Dir ganz, ganz sicher, daß du keinen Punkt bekommst? Ab 80 Euro bekommt man meines Erachtens einen Punkt! Und wenn Du zu der Zeit nicht dahergefahren bist würde ich nie und nimmer den Punkt nehmen. Darüber ärgerst du Dich, wenns dumm läuft, in ein paar Jahren grün und blau!

    Da würde ich immer auf das Foto bestehen!

    Du "ziehst niemanden hinein" wenn Du Dir unsicher bist, ob Du das gewesen sein kannst (in deinem Fall bist Du Dir ja recht sicher, daß du es nicht warst). Du hast das Recht auf das Foto. Wenn Du es dann warst, ziehst Du niemanden rein. Warst Du es nicht, kriegt ein anderer den Punkt. Oder das Foto ist so schlecht, daß keiner einen bekommt.

    Edith sacht, meist wird ein Foto automatisch mitgeschickt. Vielleicht war dieses so schlecht, daß sie es einfach mal ohne Foto versuchen.

    4 Mal editiert, zuletzt von 96Weizen ()

  • Droht nicht auch der Führerscheinentzug, wenn du innerhalb des nächsten Jahres noch einmal 26 KMh und mehr zu schnell auf Autobahnen und schlagmichtot auf anderen Straßen unterwegs bist? Schon deshalb würde ich die Chance nutzen.

  • Ok. Ich bin überzeugt und fordere das Foto an.

    Bevor ich das heute getan habe, habe ich nochmal versucht, den Tag zu rekapitulieren, auch gemeinsam mit meinem Partner. Wir haben dazu auch Anruflisten und Whatsapp-Dialoge und ggf gemachte Fotos des entsprechenden Tages mit in die Betrachtung einbezogengen. Bei mir sind aufgrund Endgerätewechsels diese Informationen nur rudimentär vorhanden.

    Geblitzt wurde ich an einem Samstagabend im April diesen Jahres.


    Fakt 1: Mein Partner und ich kommunizieren regelmäßig übers Handy. Aufgrund damals noch alternierender Arbeitszeiten z.B. auch über Einkaufszettel. Auch Fotos von gemeinsamen Ausflügen teilen wir.

    Fakt 2: Ich bin von 01/21-08/21 in Hi nur sehr wenig autogefahren, da ich in der Woche täglich nach Lehrte und manchmal nach H gependelt bin und froh war, dass ich am Wochenende kein Auto gebraucht habe.

    Fakt 3: Aufgrund der kostenpflichtigen Parkplätze hier in der direkten Umgebung, habe ich mein Auto ergo Freitagsnachmittags bis (011-08-2121) an einer Stelle geparkt, wohin ich Montagsmorgens einen 10-minütigen Spaziergang getätigt habe, damit ich wieder pendeln kann *seufz*.

    Fakt 4: Einkäufe, meist von mir mit dem Auto erledigt, wurden in der Zeit "unterwegs (Lehrte, oder Sehnde, Algermissen) getätigt", aber auch in drei Supermärkten in HI, die alle nicht in der Nähe des Blitzpunktes liegen.

    Fakt 5: Wir haben im 1. Halbjahr zwei Ausflüge mit dem Auto in die nähere Umgebung gemacht. Einer davon liegt in der Nähe des Blitzpunktes, aber nach wie vor passt die Uhrzeit nicht, leider können wir den Tag nicht belegen, ob ich/wir genau an dem Tag dort waren, bzw nicht.

    Fakt 6: Wir sind Fans von "Hallo Niedersachsen" 19:30 Uhr ist ergo für uns gesetzt, da sind wir zuhause.

    Fakt 7: Verliehen habe ich mein Auto nicht.

    Fakt 8: Mit Datum vom 06.09. erhielt ich ein Schreiben, dass der Bußgeldbescheid vom 11.08. zurückgenommen sei und man mir einen neuen zustellen werde. ÖHM, okay,(Kenne ich so nicht, aber vielleicht ticken die Uhren in Hi aders als H?)

    Am 07.09. wurde der neue, hier von mir beschriebene, Bußgeldbescheid erstellt, der mich am 16.09. erreichte.


    Edith sagt zum besseren Verständnis: Den Bussgeldbescheid vom 11.8. hat mich nie ereicht, den Inhalt kenne ich nichtmal.


    Ich bin gespannt, wie das Foto ausfällt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Philli ()

  • Droht nicht auch der Führerscheinentzug, wenn du innerhalb des nächsten Jahres noch einmal 26 KMh und mehr zu schnell auf Autobahnen und schlagmichtot auf anderen Straßen unterwegs bist? Schon deshalb würde ich die Chance nutzen.



    Das weiss ich gar nicht. Von meinem eigentlichen Einsatzort wohne ich nur "eine Zigarettenlänge entfernt", ich wurde beauftragt in 09-21 eine mobile Vertretung sicherzustellen. So lerne icH Hi und sein Umland kennen.

  • Geblitzt wurde ich an einem Samstagabend im April diesen Jahres.

    ich will dir ja nicht zu viele hoffnungen machen, aber wenn du im april geblitzt wurdest und duhast jetzt erst erstmalig davon bescheid bekommen, dann bist du glaube ich raus.

    von wann ist denn das erste schreiben in dieser sache?

  • Sehe ich ähnlich

    Zitat

    Kurzum: Verkehrsordnungswidrigkeiten haben in der Regel eine Verjährung von drei Monaten. Eine Unterbrechung erfährt diese Ordnungswidrigkeit, wenn zum Beispiel der Bußgeldbescheid oder auch schon der Anhörungsbogen beim Fahrer eintrifft. Demzufolge kann sich die Verjährung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um weitere drei Monate ab Eintreffen des Bußgeldbescheids verlängern. Damit kann in diesem Fall die Verjährung erst maximal nach sechs Monaten eintreten.

    https://www.bussgeldkatalog.or…geldbescheid/verjaehrung/

  • Es heißt aber auch...


    Die Verjährung ist eingetreten: Ist ein Einspruch dennoch nötig?

    Auch wenn der Tatbestand bereits verjährt ist, ist der Einspruch gegen den zu spät zugestellten Bußgeldbescheid in der Regel erforderlich. Denn andernfalls wird auch dieser rechtskräftig.

  • Ich weiß nicht ob ich hier eine Außenseiterstellung einnehme, aber wenn ich geblitzt wurde bezahle ich, wenn nicht dann nicht. Ein Foto habe ich bei sowas als junger Kerl mal angefordert, das hing dann ein paar Jahre am Spiegel. Aber das war nur aus Spaß und eigentlich unnötig, ich wusste ja dass ich (zu recht) geblitzt wurde. Habe ich dann auch nie wieder gemacht. Wenn ich das nicht wüsste wäre es vielleicht etwas anderes, aber so oft kommt das ja nun auch nicht vor, dass ich mir das nicht merken könnte. Zumindest waren alle meine Bußgelder, die ich bisher zahlen musste, weniger als eine Verkehrsrechtsschutz gekostet hätte.

  • Stimme ich dir voll zu und lege noch einen oben drauf bei den Außenseiterleveln. Ich wurde bisher einmal gelasert und noch nie geblitzt. Gibt da eigentlich einen simplen Trick.