Rechtliche Fragen

  • Philli, nicht böse sein, aber ich fasse es nicht, dass Du ohne jeden Beleg, dass Du der Fahrer gewesen bist, ein derart hohes Bußgeld akzeptieren und auch zahlen wolltest bzw. noch willst.


    Jetzt ist gegen Dich offenbar ein Bußgeldbescheid ergangen, obwohl der Vorfall evtl. verjährt ist und Du überhaupt nicht weißt, ob der Vorwurf gegen Dich zurecht erhoben wird.


    Ich sage es wie es ist: Geh so schnell wie es geht zu einem Rechtsanwalt oder leg erstmal selber Einspruch ein. Dieser muss binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides bei der Behörde eingegangen sein. Ich hoffe, diese Zeit hast Du noch.


    Und in Zukunft merkst Du Dir bitte eines: Wenn Du so ein Schreiben ohne Foto bekommst und Dir nicht sicher bist, wer da geblitzt worden sein könnte, dann bittest Du um Übersendung eines Fotos oder schaust es Dir im Netz an (wie von vielen Behörden angeboten), bevor Du Dich auch nur in irgendeiner Weise äußerst. Das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, gilt auch in Bußgeldverfahren.


    edit: ich sehe gerade, Du hast den Bescheid offenbar spätestens am 16.9. erhalten. Falls Du nicht noch bis gestern Einspruch eingelegt hast, sieht es eher schlecht aus.

  • Aber zwischendurch ist doch ein Bußgeldbescheid ergangen, und der erwächst irgendwann in Rechtskraft, wenn man nicht Einspruch dagegen einlegt. Ob die bloße Anforderung eines Fotos als Einspruch ausgelegt werden kann, kommt sehr auf den Einzelfall und das Wohlwollen der beteiligten Stellen an.

  • Sollte das angeforderte Foto den Nachweis erbringen, dass Philli nicht gefahren ist, dann wird sicherlich ein Anwalt eingeschaltet (hoffe ich zumindest). Der sollte in der Lage sein, die Anforderung des Fotos als Widerspruch zu deklarieren (der Wille der Antragstellerin -Philli- ist zu ergründen).

  • Aber zwischendurch ist doch ein Bußgeldbescheid ergangen, und der erwächst irgendwann in Rechtskraft, wenn man nicht Einspruch dagegen einlegt. Ob die bloße Anforderung eines Fotos als Einspruch ausgelegt werden kann, kommt sehr auf den Einzelfall und das Wohlwollen der beteiligten Stellen an.

    Ich habe einen Einspruch formuliert. Mit demselben Schreiben die Übersendung des Fotos erbeten.

  • Ich habe mal ne Frage: bei meinem Vater wurde vor zwei Wochen ein Treppenlift eingebaut. Die Krankenkasse wird dazu einen Anteil zahlen. Die Schlussrate ist noch nicht bezahlt. So wie es aktuell aussieht wird mein Vater aber nicht mehr nach Hause kommen, sprich der Treppenlift wird nicht benutzt.


    Gibt es da ein rechtliche Möglichkeit, von Vertrag zurückzutreten oder den Rückabzuwickeln? Ansonsten könnte man den später wohl zu verkaufen, wobei dann sicherlich der Anteil der Krankenkasse zurückbezahlt werden muss (was natürlich richtig ist).


    Danke vorab!

  • Tut mir sehr Leid, dass dein Vater nicht mehr nach Hause kommt. Aus meiner Laiensicht hat man 14 Tage (immer?), um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Gern von den Fachleuten mehr Infos dazu.

  • Danke für deine Worte!


    Ja, die sind rum und das Ding ist ja aufgestellt. Grundsätzlich soll natürlich auch jeder sein Geld bekommen, Frage ist eben, ob man es etwas eleganter regeln kann.


    Edit: ich habe mal etwas im Internet recherchiert. Der Betrag wird zu zahlen sein. Frage ist, ob der Hersteller diesen dann wieder abbauen kann und für jemanden anderen nutzen kann, abzüglich der Kosten. Das müsste ich dann mal klären.

    Einmal editiert, zuletzt von philisco ()

    • Offizieller Beitrag

    So, jetzt mal ich. :engel: Ich bin heute Morgen offenbar das Übungsobjekts der Polizei in Ausbildung geworden. Ein (vermutlich) erfahrener Polizist lag offenbar in einem Zivilwagen auf der Lauer und stand in Verbindung mit zwei Polizistinnen. Er beobachtete die Ampelkreuzung bzw. das Ampelsignal für Fuß- und Radverkehr. Es handelt sich beim Signal um ein Kombisignal, also Leuchtsignal für Rad- und Fußverkehr gleichzeitig. Just in dem Moment, als ich die Fahrbahn befuhr, sprang dieses Kombisignal um (quasi zur gleichen Zeit). Daraus will man mir nun einen Rotlichtverstoß stricken. Ich gab den Verstoß vor Ort nicht zu, da ich der festen Überzeugung bin, zu Unrecht beschuldigt zu sein. Ich kann ja schlecht eine Vollbremsung machen, wenn ich gerade die Straße befahre, um den über den Lenker einen Abgang hinzulegen (davon ab, schafft man mit dem Rad die Querung der ca. 15m breiten Straße zu dem Zeitpunkt noch ohne jede Gefährdung, da das Ampelsignal ja auch auf Fußverkehr ausgelegt ist - daher sind diese Kombisignale für mich sowieso ein großes Ärgernis). Ich verwies auf die fehlende Gelbphase hin, die hier das Problem darstellt. Eine erste Recherche bestätigt mich darin, dass ich hier zu Unrecht beschuldigt bin; zumindest wenn ich diesem Link hier folge: https://www.adfc.de/artikel/mi…es-rotlichts-an-der-ampel


    Daraus:

    Zitat


    Ideal sind die Kombisignale jedoch nicht, weil sie keine Gelbphase zeigen. Hier werden Radfahrende zu Unrecht angezeigt, wenn sie unmittelbar nach dem Umspringen auf Rot den Fahrbahnrand erreicht haben. Der Bußgeldbescheid berücksichtigt dann nicht den Anhalteweg, der sich aus Reaktionszeit und Bremsweg zusammensetzt. Besonders dann, wenn der Vorwurf nicht auf einen qualifizierten Verstoß mit mehr als einer Sekunde Rotlicht lautet, sollte sich durch den Einspruch die Einstellung des Verfahrens erreichen lassen.

    Da man mir hier einen Verstoß von unter einer Sekunde zur Last legt, würde das hier ganz gut passen. Ich habe auch mal bei Google Maps anhand verschiedener Geschwindigkeiten (10 und 15 km/h) ausgemessen, wo ich gewesen sein müsste, wenn es über eine Sekunde hätte sein sollen - so weit war ich von der Fahrbahn zu diesem Zeitpunkt niemals entfernt.


    Mein Problem ist nun folgendes: Wie gehe ich weiter vor? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich. Doch wäre es natürlich Quatsch, 150 Euro Selbstbeteiligung zu berappen, wenn es um einen Verstoß im Höhe von 60 Euro geht. Da zahle ich dann drauf. Andererseits will ich das aus Prinzip nicht auf mir sitzen lassen, da es einfach falsch ist. Hinzu käme noch ein Punkt in Flensburg auf meine bislang unbefleckte Weste.


    Hat es überhaupt Aussicht auf Erfolg, wenn ich als "Laie" Einspruch gegen den Bescheid einlege oder wird es da an der richtigen Formulierung und Argumentation hapern? Oder könnte es reichen, im Prinzip auf die Problematik des Kombisignals in Verbindung mit einem nicht qualifizierten Rotlichtverstoß die Argumentation aufzubauen?


    Gehe ich irgendein Kostenrisiko ein, wenn das ganze dann vor Gericht geht und ich dazu nicht die Rechtsschutzversicherung beanspruche? Verfahrenskosten oder so?


    PS: Warum filmt die Polizei eigentlich nicht, wenn sie sich bei sowas auf die Lauer legt? Bei Geschinwidgkeitsverstößen wird ja auch gemessen bzw. fotografiert. Dann ließe sich das leicht klären und entkräften. So aber reicht ggf. die Aussage eines Polizeibeamten, der das genau gesehen haben will. Man kennt das ja vom Abseits im Fußball, dass man sich da ganz schön täuschen kann, weil man einfach nicht gleichzeitig die Augen bei der Ballabgabe und dem angespielten Spieler haben kann (so wie hier nicht gleichzeitig die Augen bei der Ampel und bei mir als Fahrer sein können).

  • Ich hatte vor drei Jahren in so einer "Fahrradsicherheitswoche" der Polizei exakt dieselbe Situation -- bin dann aber mit einer eilig ausgesprochen Verwarnung davongekommen, als während unseres Plausches drei Jugendliche bei Rot querten, was den Herrn Beamten dann wohl die saftigere Beute erschien.


    Inhaltlich kann ich dazu wenig sagen, wollte aber sagen, dass ich gut finde, dass du dich wehrst und dir viel Glück wünschen.


    Mein Bauchgefühl sagt: Wenn dagegen wehren, dann richtig und Anwalt nehmen. Wäre ärgerlich, wenn es schiefgeht und man sich dann fragt, ob das zu halbherzig war.

  • Ich kann mich an die Situation genau erinnern, war ich doch direkt hinter dir auf dem Bürgersteig mit meinen ganzen Zeugenkumpels ZLF, mabuse, Locke, hedemann, Reh, und noch ein paar... weiter... Zeugen. :lookaround:

  • Die alte Gang war damals also wieder unterwegs und hat die Stadt unsicher gemacht …


    Nils, drücke dir die Daumen das das sich entspannt.

  • Und die Legislaturperiode beginnt auch erst am 01.11.


    Müsste das nicht Exeketurperiode heißen? :grübel: Der Stadtbezirksrat ist ja ein Organ der Exekutive und nicht der Legislative. ;)


    Inhaltlich zu Deinem Fall:


    Ich denke auch, dass ein Anwalt Deine Chancen hier erhöhen dürfte. Ob nun von 0,96% auf 9,6% oder von 18,96% auf 96% weiß ich nicht.


    Ich selbst finde Deine Argumentation allerdings zwar sympathisch, aber nicht überzeugend. ;)


    Sympathisch, weil ich auch denke, dass der Radverkehr gefördert und der Radfahrer nicht durch solche Ampeln genötigt werden sollte, allenfalls im Schritttempo auf eine Kreuzung zuzufahren, um einen Rotlichtverstoß zu vermeiden. Damit werden Menschen ja nur vom Radfahren abgeschreckt; zumal dann, wenn sie tatsächlich belangt werden (ich hatte da bislang immer Glück). Einem Anspruch als fahrradfreundliche Stadt wird Hannover so bestimmt nicht gerecht.


    Dennoch nicht überzeugend, da die Rechtslage eben m.E. derzeit eine andere ist. Das mag bescheuert sein, aber der Staat hat nun einmal einen ziemlichen Spielraum, auch bescheuerte Regeln fest- und diese dann auch durchsetzen zu dürfen.


    Die erste Frage ist ja, ob tatsächlich Rot war, bevor Du in die Kreuzung eingefahren bist. Nach Deiner Schilderung gehe ich mal davon aus, dass dem so war; zwar sehr kurz, aber eben doch vorher. Inwieweit es aussichtsreich wäre, hier schon einzuhaken und zu behaupten, es wäre erst nachträglich Rot geworden, weiß ich nicht (und wenn Du selbst meinst, es wäre schon Rot gewesen, müsstest Du selber wissen, ob Du dann das Gegenteil behaupten möchtest). Davon ausgehend, dass ein Rotlichtverstoß vorliegt, ist das Argument, Du hättest nicht mehr gefahrlos bremsen können, ziemlich heikel. Das heißt ja letztlich nichts Anderes als, dass Du nicht mit an die Verhältnisse angepasster Geschwindigkeit unterwegs wars. Und so eine Ampel taucht ja in der Regel auch weder ganz urplötzlich vor einem auf noch ist die bloße Rotgrünkombination völlig ungewöhnlich, sie ist auch deutlich sichtbar. Und wenn eine an die Verhältnisse angepasste Geschwindigkeit da Schrittgeschwindigkeit bedeutet, ist das zwar doof, aber nicht unzumutbar. Wenn Du trotzdem mit höherer Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfährst, handelst Du mindestens fahrlässig, wenn die Ampel kurz vorher Rot wird und Du weiterfährst.


    Und auch der Umstand, dass die Bußgeldbehörde grundsätzlich ein Ermessen hat, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt und das Verfahren jederzeit in ihrem Ermessen einstellen kann, dürfte Dir hier nicht weiterhelfen. Denn durch die BKatV ist vorgegeben, wie Straßenverkehrsverstöße im Regelfall zu ahnden sind. Dort findet sich Ziffer 132a, die explizit auf Radfahrerrotlichtsünder gemünzt ist. Und aus den folgenden, das Bußgeld erhöhenden Varianten, insbesondere aus 132a.3, der ein mehr als eine Sekunde währendes Rotlicht voraussetzt, ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch der gefährdungslose Kurzzeitverstoß regelmäßig zu ahnden ist. Wie bereits erwähnt, ist dieser Ampeltyp ja auch nicht ganz selten (und in § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 StVO ausdrücklich als Möglichkeit einer Fahrradampelversion erwähnt), sodass Du m.E. auch nicht über diese Schiene auf einen atypischen Fall hinargumentieren kannst, bei dem abweichend vom BKatV kein Bußgeld zu erheben ist.


    Noch einmal, ich finde das auch bescheuert, aber es wäre eben eine politische Entscheidung, dass zu ändern oder derartige Ampeln nicht mehr einzusetzen. Vielleicht kannst Du den zweiten Punkt ja mal in Deiner Eigenschaft als Bezirksrat in Deinem Bezirk anregen. :)

  • Tja, dem ist wohl kaum mehr hinzuzufügen, außer dass im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage steht. Und wenn ich das Szenario richtig verstanden habe, hat der einzelne Polizist den vermeintlichen Rotlichtverstoß seinen beiden Kolleginnen hinter der Ampel signalisiert, die Nils dann angehalten haben. Somit hat der Polizist keinen weiteren Augenzeugen, der seine Aussage bestätigen (oder widerlegen) kann. Wenn es keine Messung oder Fotos gibt und Nils sich Stein auf Bein sicher ist, dass es gerade noch grün war als er das Vorderrad auf die Straße gesetzt hat, dann hieße es "im Zweifel für den Angeklagten".


    Wie war denn die Sichtposition des Polizisten? Konnte der den einwandfrei sowohl die Straßenkante als auch die Ampel im selben Augenblick überhaupt beobachten? Das geht nicht aus allen Winkeln und Entfernungen.

  • Ich vermute ja, dass da jemand den Polizisten auf Nils angesetzt hat. Morgen gibt es ne unbegründete Razzia, die Staatsanwaltschaft in Osnabrück soll da ja für Parteifreunde einiges möglich machen, wenn man keine Adressdaten herausbekommt.