Rechtliche Fragen

  • Es heißt nie "im Zweifel für den Angeklagten". Es heißt immer "Im Zweifel für den Polizisten"...

    Dazu die drei Maximen des Zivilrechts:

    1. Der Handwerker muss sein Geld bekommen.

    2. Der Makler kriegt nix.

    3. Die arme alte Frau.


    Die meisten dürften damit locker über die berufliche Laufbahn kommen.

  • Anhörung im Bußgeldverfahren


    Innerhalb geschlossener Ortschaften mit 21 nach Toleranzabzug zu schnell gewesen


    Im Anhörungsbogen steht drin "Wir müssen nun entscheiden, ob wir einen Bußgeldbescheid erlassen oder das Verfahren einstellen" und weiter " Nach einer Woche entscheiden wir dann aufgrund der uns vorliegenden Informstionen"


    Ist das so üblich? Dachte da steht dann gleich drin, dass es x Euro kostet und 1 Punkt.


    Was kann man da antworten, dass ein Bußgeldverfahre eingestellt wird? Die Wolken am Himmel waren so schön, dass man abgelenkt war?


    PS. Nein, ich war es nicht.

  • Die Aussage "Das Verfahren einstellen" wundert Dich glaube ich. Das bezieht sich wohl darauf, daß sie das Verfahren gegen den Empfänger des Briefes einstellen, wenn er beweist, daß er nicht gefahren sein kann (und beispielsweise den Täter benennt, gegen den dann ein neues Verfahren eröffnet wird).

    Außerdem haben sie vermutlich einen Ermessensspielraum wenn in dem Fahrzeug z.B. ein richtig heftiger medizinischer Notfall befördert wurde und nachgewiesen werden kann, daß dieser ein paar Minuten später an einer in der Nähe befindlichen Notaufnahme abgeliefert wurde. Deshalb wird nicht gleich die Strafe verhängt, sondern erst "angehört".

    • Offizieller Beitrag

    Davon ausgehend, dass ein Rotlichtverstoß vorliegt, ist das Argument, Du hättest nicht mehr gefahrlos bremsen können, ziemlich heikel. Das heißt ja letztlich nichts Anderes als, dass Du nicht mit an die Verhältnisse angepasster Geschwindigkeit unterwegs wars. Und so eine Ampel taucht ja in der Regel auch weder ganz urplötzlich vor einem auf noch ist die bloße Rotgrünkombination völlig ungewöhnlich, sie ist auch deutlich sichtbar. Und wenn eine an die Verhältnisse angepasste Geschwindigkeit da Schrittgeschwindigkeit bedeutet, ist das zwar doof, aber nicht unzumutbar. Wenn Du trotzdem mit höherer Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfährst, handelst Du mindestens fahrlässig, wenn die Ampel kurz vorher Rot wird und Du weiterfährst.

    Das sehe ich komplett anders. Man kann doch kaum erwarten, dass man auf dem Rad an jede Ampel in Schrittgeschwindikeit heranfährt. Und selbst dann gibt es diesen einen Moment, in dem man gerade auf die Straße fährt und dann die Ampel umspringt. Ein bisschen Reaktionszeit und Bremsweg gibt es immer. Und auch bei geringer Geschwindigkeit kann ich dann über den Lenker fliegen, wenn ich voll bremse, sodass ich quasi sofort stehen bleibe, wenn das Rad keinen Zentimeter mehr weiter vor rollen soll. Das ist einfach praxisfremd.

  • Nils: Grenzfälle wären m.E. tatsächlich die, wo jemand bremst, aber nicht ganz rechtzeitig zum Stehen kommt. Da gibt es dann bestimmt einen Bereich, wo man sagen muss, der hat mit seinem Vorderradreifen zwar die kalibrierte Rinnsteinlinie überfahren, aber das darf noch keinen Rotlichtverstoß darstellen. Insofern wäre es interessant gewesen, ob die Polizei auch dann bei Dir eingeschritten wäre. Aber Du hast doch gar nicht gebremst, oder?


    Ich finde es ja auch ganz normal, dann weiterzufahren. Man gefährdet/behindert niemanden (da hast Du ja selbst schon das Argument gebracht, dass ein langsamerer Fußgänger ja vielleicht auch noch die Kreuzung räumen muss; und auch deshalb bekommt der Querverkehr ja auch nicht augenblicklich Grün). Ich leite daraus aber keinen Anspruch ab, mich auch so verhalten zu dürfen. Gegen das Fußgängerargument spricht ja z.B. schon, dass ich, wenn ich selbst zu Fuß unterwegs bin und auf eine Ampel zulaufe, die Rot wird, dann auch nicht noch ganz schnell lossprinten kann, um eine bereits auf der Kreuzung befindlichen, noch bei Grün gestartete Person zu überholen, und dann zu sagen, der Querverkehr musste doch eh noch auch diesen abwarten. Vor allem aber setzt ein Rotlichtverstoß, um ihn zu ahnden, eben keine konkrete Gefährdung oder auch nur Behinderung voraus.


    Ich bleibe dabei, dass es sehr dünnes Eis wäre, zu sagen, man sei bei Rot gefahren, weil man nicht mehr habe bremsen können; und eben nicht lediglich trotz Bremsung noch geringfügig in den Kreuzungsbereich eingedrungen. Du wirst ja auch kaum nachweisen können, dass der Umsprung exakt in dem Moment erfolgte, wo Du Dich zur Überquerung anschicktest (was auch immer da genau zählt; die StVO regelt übrigens, wenn ich nichts übersehen habe, nur für Fußgänger ausdrücklich, wie die sich zu verhalten haben, wenn sie auf der Kreuzung von Rot überrascht werden, nicht aber für Radfahrer).


    Ich bin aber auch kein Experte. Sollte ein versierter Verkehrsrechtler, wie z.B. wohl Hedemann, etwas Anderes sagen, solltest Du ausnahmsweise vielleicht besser auf ihn hören. ;)

  • Ich habe mal ne Frage: bei meinem Vater wurde vor zwei Wochen ein Treppenlift eingebaut. Die Krankenkasse wird dazu einen Anteil zahlen. Die Schlussrate ist noch nicht bezahlt. So wie es aktuell aussieht wird mein Vater aber nicht mehr nach Hause kommen, sprich der Treppenlift wird nicht benutzt.


    Gibt es da ein rechtliche Möglichkeit, von Vertrag zurückzutreten oder den Rückabzuwickeln? Ansonsten könnte man den später wohl zu verkaufen, wobei dann sicherlich der Anteil der Krankenkasse zurückbezahlt werden muss (was natürlich richtig ist).


    Danke vorab!

    Vielleicht hilft das ja noch...


    Wer außerhalb von Geschäftsräumen einen Treppenlift bestellt, kann binnen 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten - auch wenn der Lift individuell angepasst werden muss. Das hat der BGH entschieden.


    https://www.tagesschau.de/wirt…/bgh-treppenlift-101.html


    Wäre ja evtl interessant, falls hier auf das Recht auf das Widerrufsrecht nicht hingewiesen wurde. Dann dürfte das ja u. U. verlängert gelten.

  • Danke. Hab das aber irgendwo gelesen das die darauf hinweisen mit dem Widerrufsrecht.


    Wir gucken mal, ob der Lift dann zurück gebaut wird. Danke.

  • Darf man einem Mieter kündigen, der wegen "bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln" verurteilt wurde?

    Die Dinge (Mariuhana, Amphetamine, Gaspistole) wurden in der Wohnung gefunden.

  • Rückdatierung einer Krankmeldung


    ich habe aktuell eine AU vorliegen (Schule), die am 08.11. ausgestellt und rückdatiert wurde. Die AU wurde für den Zeitraum vom 03.-08.11. ausgestellt. Eine AU darf im Ausnahmefall drei Tage rückdatiert werden.

    Nun meine Frage: Zählt das Ausstellungsdatum zu den drei Tagen (also entschuldigt ab dem 06.11) oder zählt der Tag nicht dazu (entschuldigt ab dem 05.11)


    Ich gehe ja von letzterem aus, möchte es aber gerne genau wissen. Vielen Dank vorab!

  • Hat jemand Erfahrungen mit einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt?


    Hat da jemand einen Anwalt zu empfehlen?


    Das Finanzamt möchte nicht so wie ich will, geht um die private Einkommensteuer und um Immobilien und Finanzierung.

  • Ich hab keine Empfehlung. Steuerberater können dich aber auch vorm FG vertreten. Sollte halt einer sein, der viel Erfahrung vorm FG hat. Am besten vielleicht die Kombination Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater?

  • Hallo,


    ich habe zum Ende des Jahres auf eBay Kleinanzeigen versucht etwas zu kaufen (eine Synology NAS). Im Nachgang ist man immer schlauer und die Alarmzeichen hätte ich sehen müssen, aber ich habe das Geld zuerst überwiesen. Am Morgen danach gab es eine Mail, dass die Anzeige wegen Betrugsverdacht gelöscht wurde. Die Überweisung konnte ich zum Glück noch zurückziehen.


    Ich habe den Vorfall danach bei der Onlinewache gemeldet und habe nun einen Zeugenfragebogen vor mir liegen (Das Ganze innerhalb von zwei Wochen, was ich als schnell empfinde). Die Aussage zum Sachverhalt und Screenshots vom Chat etc. sind kein Problem und die Formulare habe ich bereits ausgefüllt.


    Auf der letzten Seite wird gefragt ob ich einen Strafantrag stellen will, es mir vorbehalten will oder ob ich darauf verzichte. Mir ist nicht ganz klar, was die Konsequenz hinter dem jeweiligen Kreuz wäre.


    Kann mir hier jemand behilflich sein.

  • Schau dir dazu mal Offizialdelikt und Antragsdelikt bezgl Betrug bei Wikipedia an.

    https://de.wikipedia.org/wiki/…utschland)#Offizialdelikt


    Offizialdelikt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Strafverfolgungsbehörden können von Amts wegen Ermittlungen wegen Betrugs einleiten. Beim Betrug handelt es sich um ein Offizialdelikt. Zur Strafverfolgung ist kein Strafantrag des Verletzten erforderlich.

    Nur in zwei Fallkonstellationen stellt der Betrug jedoch kein Offizialdelikt dar. Dies ergibt sich aufgrund des Verweises in Abs. 4 auf die Bestimmungen §§ 247 und 248 a StGB. In diesen Fällen stellt der Betrug ein absolutes Antragsdelikt dar.

    Nach § 247 StGB setzt die Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag zwingend voraus, wenn sich die Tat gegen einen Angehörigen, einen Vormund oder einen Betreuer richtet. Gemäß § 248a StGB ist ein Strafantrag grundsätzlich erforderlich, wenn die Tat lediglich einen geringwertigen Vermögensschaden verursacht. Ein solcher liegt nach überwiegender Auffassung bis zu einer Schadenssumme von 50 € vor.[105] Die Staatsanwaltschaft kann auch ohne Strafantrag ermitteln, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. In diesem Fall handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt.

  • Wem gehört welches Regenwasserrohr in einer Reihenhaussiedlung, Terrassenseite?


    Ist die Seite entscheidend oder dort, wo es in den Boden geht?

    Einmal editiert, zuletzt von P-King ()

  • Stehen die Häuser auf einem gemeinsamen Grundstück (dann jeder mit Sondernutzungsrecht für jede Parzelle bzw. Haus mit Garten) oder stehen die Häuser auf einzelnen Flurstücken?


    Meine erste Einschätzung (bin kein Experte) wäre bei erstem, dass es der Gemeinschaft gehört. Bei Gemeinschaftseigentum betrifft dieses zumindest die Außenfassade. Daher denke ich, dass es auch ein Regenwasserrohr betrifft.


    Bei letzterem gefühlt demjenigen, wo es ist. Also auf welchem Grundstück es sich befindet. Für den Fall sind im Grundbuch sicherlich Dienstbarkeiten eingetragen, dass z.B. das Regenwasser vom Nachbar durch Rohre, die bei euch im Grundstück liegen, geleitet werden darf.