Rechtliche Fragen

  • Meine Punkte bleiben bestehen. Nur "Häuser" durch "Reihenhäuser" ersetzen.


    Soll etwas geändert/umgebaut werden? Oder rein die Frage wem was gehört?

  • das eine Fallrohr ist ubdicht bzw. Verstopft, Regenwasser läuft den Klinker runter.


    Es ist zumindest auf der Zaunseite, dir zum Nachbarn gehört.

  • Nicht alle Reihenhäuser müssen eine WEG sein. Sollte es eine WEG sein, gibt es eine Teilungserklärung. Da dann mal reinschauen. Die regelt, wer für welchen Bereich aufkommen muss. Gerade alte Teilungserklärungen sind da aber oftmals ungenau und widersprechen zum Teil der Gesetzgebung. Gibt es einen Verwalter der WEG? Dann den über den Schaden benachrichtigen. Allerdings haben Reihenhaus-WEGs oftmals keinen eingesetzten Verwalter, dann verwalten alle Eigentümer gemeinsam:-).

    In einer WEG sind Regenrohre zweifelsfrei Gemeinschaftseigentum, entsprechend muss die Gemeinschaft die Reparatur beauftragen. Es kann aber sein, dass die Teilungserklärung, die Kosten einer Sondereigentumspartei zuordnet.

    Was sagt denn der Nachbar?

    P.s.: Ein gemeinsames Regenrohr spricht aber schon sehr strak für eine WEG.

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  • Puh, keine Ahnung. Blöd gebaut. Als juristischer Laie. Sollte das Regenrohr im Untergrund nur "Wegerecht", ob eingetragen oder nicht, haben, sollte dennoch der "Verursacher" bezahlen, also der, der das Rohr nutzt. Sollten beide Parteien das Rohr nutzen, sollten sie sich den Schaden auch teilen.

    Es wird mir mit deiner Beschreibung nicht ganz klar, ob das Rohr von allen genutzt wird, oder ob jedes Reihenhaus sein eigenes Rohr hat. Vielleicht gibt es auch einen Staupunkt in Rohren, die von mehren / allen Parteien genutzt werden. In bester Nachbarschaft beteiligen sich dann alle daran, die die Rohre nutzen.

    Einmal editiert, zuletzt von finky ()

  • §§921, 922 BGB, wenn es genau zwischen den Häusern ist.


    Ansonsten gehört es dem, an dessen Haus es ist, und der muss sich kümmern, wenn es keine vertragliche Regelung gibt.


    Gibt es die noch nicht, sollte man die schnellstens und im Einvernehmen machen. Ein Vorteil jetzt, weil die Regelung fehlt, kann demnächst ein Nachteil sein.

  • Moin,

    Haben wir hier im Forum einen Rechtsanwalt, der sich mit Fahrerlaubnisrecht auskennt?

    Ich habe hier ein Problem mit meiner alten Klasse 2....


    Gruß

    Uwe

  • Bringt es etwas, gegen eine Kündigung innerhalb der Probezeit (TVÖD) vorzugehen? Verdi? Kündigungsschutzklage?

  • Ich war mit sowas tatsächlich mal beim Anwalt. (Androhung einer Kündigung 1 Woche vor Ende der 6-monatigen Probezeit mit erfundenem Kündigungsgrund zwecks Erpressung eines Änderungsvertrages.)


    So, wie ich das erinnere: Auch in einer Probezeit muss der Arbeitgeber einen Grund angeben, dieser Grund muss allerdings lediglich rein subjektiv gegeben sein. Das kann praktisch nicht rechtlich geprüft werden.


    Chancen, dagegen vorzugehen, gleich Null.


    Allerdings: Bei mir war es ein Vertrag nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, und der Anwalt in obiger Sache sagte dazu zu mir: "Glückwunsch! Nach Scheinselbständigkeit haben Sie das zweitschlechtest mögliche Arbeitsverhältnis in Deutschland!" Es kann sein, dass diese Aussage für den Fall relevant ist, das also ein Vorgehen bei anderen Verträgen nicht per se aussichtlos ist.


    Wenn also wichtig, und davon gehe ich aus, nicht zögern, sondern unverzüglich Arbeitsrechtler kontaktieren. Zu verlieren hast Du nur ein paar Euro, aber dann hast Du eine belastbare Aussage.