Hm...
a) nur weil sie geklingelt haben, haben sie kein Recht sich auf deinem Grund und Boden fotografierend auszutoben. Von der Straße ohne Hilfsmittel zum Überwinden von Zäunen wäre ja was anderes. Haben sie aber nicht gemacht.
b) selbst wenn sie nichts an Daten haben, dürfte alleine das Auskunftsersuchen sie schon ins rotieren bringen. Immerhin befanden sie sich auf "Deinem" Besitz insofern werden sie auch Kenntnis von "Deinem" Namen zuzüglich zu den Bildern haben ("wollten klingeln") -> eine persönlich Architekturliebhaberei ist ja nunmal ausgeschlossen, wenn man den Dienstwagen dazunimmt. Ein Privatinteresse ist also auszuschließen.
c) wenn sie die Daten (Hausbilder+Name) nicht brauchen um eine von Dir beauftragte Dienstleistung zu erbringen, verarbeiten Sie sie unzulässig und selbstverständlich hast Du dann einen Löschanspruch
d) Nochmal: Sie können ja mit dem Hausbesitzer sprechen wollen, sie haben da aber nichts zu fotografieren (oder im Garten Pflanzen zu setzen oder den Hund zu füttern) und somit befinden sie sich unzulässig auf privatem Grund und Boden -> Hausfriedensbruch.
Man kann natürlich auch erstmal anrufen und den Geschäftsführer um eine Erklärung bitten und dann sehen, ob man ihm mal erzählt, was davon zu halten ist und ob die Polizei nochmal nachfragen sollte...