Rechtliche Fragen

  • Hm...


    a) nur weil sie geklingelt haben, haben sie kein Recht sich auf deinem Grund und Boden fotografierend auszutoben. Von der Straße ohne Hilfsmittel zum Überwinden von Zäunen wäre ja was anderes. Haben sie aber nicht gemacht.

    b) selbst wenn sie nichts an Daten haben, dürfte alleine das Auskunftsersuchen sie schon ins rotieren bringen. Immerhin befanden sie sich auf "Deinem" Besitz insofern werden sie auch Kenntnis von "Deinem" Namen zuzüglich zu den Bildern haben ("wollten klingeln") -> eine persönlich Architekturliebhaberei ist ja nunmal ausgeschlossen, wenn man den Dienstwagen dazunimmt. Ein Privatinteresse ist also auszuschließen.

    c) wenn sie die Daten (Hausbilder+Name) nicht brauchen um eine von Dir beauftragte Dienstleistung zu erbringen, verarbeiten Sie sie unzulässig und selbstverständlich hast Du dann einen Löschanspruch

    d) Nochmal: Sie können ja mit dem Hausbesitzer sprechen wollen, sie haben da aber nichts zu fotografieren (oder im Garten Pflanzen zu setzen oder den Hund zu füttern) und somit befinden sie sich unzulässig auf privatem Grund und Boden -> Hausfriedensbruch.


    Man kann natürlich auch erstmal anrufen und den Geschäftsführer um eine Erklärung bitten und dann sehen, ob man ihm mal erzählt, was davon zu halten ist und ob die Polizei nochmal nachfragen sollte...

    • Offizieller Beitrag

    a) Wäre, wie oben erwähnt, zu klären. So lange keine weitere Verwertung/Veröffentlichung stattfindet kann es durchaus sein, dass es beanstandenswert, aber nicht illegal ist.

    b) Das ist nicht unbedingt der Fall. So lange in der Datenbank z.B. nur Fotos und Adresse sind ist das relativ unkritisch.

    c) Das gilt lediglich für die personenbezogenen Daten. Die Die Fotos vom Haus würde ich persönlich nicht dazu zählen.

    d) Wird trotzdem eingestellt.

  • Uns ist vor zwei Wochen ein Flug annulliert worden und dadurch ein Tag Urlaub sowie eine bereits bezahlte Hotelübernachtung entgangen.


    Gibt es (evtl. auch hier im Forum) einen Anwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist?

  • Der öffentliche Dienst ist ein Scheiß Teufelskreis!


    Eine Seite zuvor schrieb ich ja über meine Kündigung in der Probezeit. Nun, knapp 2 Monate später habe ich bereits ein Vorstellungsgespräch hinter mir und andere Bewerbungen laufen.


    Ich durfte ja letztes Jahr schon lernen, das es im öD üblich ist, sich die Personalakte anzugucken. Will nun ein potenzieller neuer AG auch machen. Dies hab ich nun am Dienstag erstmal wieder selbst gemacht und war nun wieder erschrocken: die Personalakte enthält einen ausführlichen Vermerk bzgl. meiner Kündigung. Dieser Vermerk enthält aber mehrere falsche Angaben/Aussagen und teils werden wichtige Zusatzinformationen aber weggelassen. Für mich ein durchweg negativer Vermerk, der bei zukünftigen Bewerbungen weiterhin zu Problemen führen könnte, sobald die Akte angefordert wird.


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    Soweit ich nun gelesen habe, kann ich sowohl eine "Richtigstellung" schreiben, die zu der Akte hinzugefügt werden MUSS (wobei ich da auch nicht einschätzen kann, wie das bei zukünftigen Arbeitgebern ankommt) oder man kann sogar Dinge entfernen lassen. Das finde ich eher fraglich, ist dieser Vermerk doch die Grundlage für meine Kündigung.


    Frage 1: Was könnte ich da sonst noch tun? (Verdi will die Tage zurückrufen, da hätte ich rechtliche Vertretung)


    Frage 2: Zustimmung zur Akteneinsicht einfach ablehnen? Da bekommt man doch gleich ne Absage oder?


    Frage 3: In dem Vermerk steht eine Gesamtzahl meiner Fehltage. Hinzugezählt wurden auch zwei Tage, an denen ich den Dienst irgendwann im Laufe des Vormittags abgebrochen habe. Soweit ich nun gelesen habe, zählt ein Tag als Arbeitstag, sobald man morgens den Dienst angetreten hat. Kann also vielleicht intern als "krank nach Hause" oder was auch immer vermerkt werden, bei der Gesamtzahl der Fehltage haben diesd zwei Tage aber nichts zu suchen oder?

  • Kann mir einer der anwesenden Juristen evtl. kurz helfen:

    Sachverhalt:

    Die Küche der Schwiegermutter war bei Mietabschluss Bestandteil der Wohnung. Sie hat sie quasi mitgemietet.

    Die Küche ist, nach 25 Jahren ordentlich abgenutzt und muss raus.

    Die Vermieterin meint jetzt, dass wir die entsorgen müssen.


    Ist das korrekt?


    Wie gesagt, die Küche wurde nicht übernommen/gekauft, sie war Bestandteil des Mietvertrags?


    Ich danke im Voraus für die Hilfe.

  • Unter jedem denkbaren Vorbehalt (insbesondere in Unkenntnis der Vertragsabschlüsse): Wenn die Küche mitvermietet ist, dann ist alles, was damit zu tun hat, Vermietersache.

    Etwas anderes könnte gelten, wenn die Küche nicht nur abgenutzt ist, sondern während der Mietzeit beschädigt wurde.

  • Beschädigt wurde sie nicht.

    Elektrogeräte wurden auf eigene Kosten nachgekauft.

    Sie ist halt 25-30 Jahre alt und somit „durch“/verschlissen.


    Und ja, die Küche war mitvermietet.


    Es gab zwischendurch einen Besitzerwechsel, spielt das evtl. eine Rolle?

    Die Wohnung gehörte erst einer Genossenschaft, nun einer Privatperson.

  • Kauf bricht Miete nicht, insofern spielt der Wechsel der Eigentumsverhältnisse keine Rolle.


    Da die Küche mitvermietet ist, obliegt die Instandhaltung auch dem Vermieter. Je nachdem ob der MV noch eine Klausel über Instandhaltung enthält, könnte aber z. B. noch eine geringe Eigenbeteiligung im Einzelfall mit sich bringen.

  • Ich habe der jetzt mitgeteilt, dass wir am WE gerne die Übergabe der Wohnung machen können und ich doch sehr irritiert sei bezüglich der Küche. Ich habe sie dann auch noch darauf hingewiesen, dass sie die Küche ausdrücklich mitgekauft hat von der Genossenschaft (mir liegt der Vertrag vor) und wir die natürlich nicht ausbauen/entsorgen werden.


    Jetzt warten wir auf Antwort…