Rechtliche Fragen

  • Moin zusammen, ich habe einen Bescheid über ein Verwarnungsgeld erhalten, weil meine Karre über eine Stunde im eingeschränkten Halteverbot (das einfach durchgestrichene Schild) stand.


    (Ich war in der Nacht zuvor von einer mehrwöchigen Reise zurückgekommen. Die Verbotszone war während meiner Abwesenheit dort eingerichtet worden und ich hatte die neu aufgestellten Schilder beim Abstellen des Autos im Dunkeln nicht wahrgenommen. Es standen dort auch - wie immer - mehrere weitere Autos.)


    Am Ende des Bescheids heißt es:


    Zitat

    Sollten Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sein, weil Sie selbst das Fahrzeug nicht abgestellt haben, so teilen Sie mir bitte die Personalien (auch Geburtsdatum und -ort) und Anschrift der verantwortlichen Person online oder schriftlich mit.

    Falls sie den Fahrzeugführer nicht benennen, wären weitere Ermittlungen unangemessen. Ihnen würden dann die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zu dieser Kostenentscheidung höre ich Sie hiermit an.


    1. Wenn ich antworte, dass nicht ich den Wagen dort abgestellt habe, aber nicht angebe, wer es stattdessen gewesen sein soll, hat sich das Thema des Verwarnungsgeldes damit erledigt, weil "weitere Ermittlungen unangemessen" wären - verstehe ich das richtig?


    2. Wie bekomme ich raus, wie hoch die Kosten des Verfahrens wären, die ich anstelle des Verwarnungsgeldes zahlen würde?


    Wer kennt sich aus?

  • Wie hoch ist denn dein Verwarnungsgeld. Ich hatte ca. 30 Euro für einen Verwaltungsakt bezgl. Übertretung der Geschwindigkeit.

  • Sorry aber du hast dein Auto im Parkverbot geparkt. Ja, unglücklich mit den Schildern in deiner Abwesenheit. Unterm Strich hast du aber dein Auto rechtswidrig abgestellt. "Schilder nicht gesehen" ist im Straßenverkehr jetzt auch nicht die beste Ausrede.

    Zahl den Bescheid und lass gut sein. Kategorie Lehrgeld.

  • Ich hatte so was ähnliches auch mal. Da wurde mir gesagt, wenn man sein Auto länger abstellen will und nicht erreichbar ist, sollte man sich vorher erkundigen, ob Maßnahmen geplant sind, die ein Parkverbot o.ä. erwarten lassen.

  • Steht das Schild noch dort?


    Ernstgemeinte Frage.


    Das Schild, das den Anfang der Verbotszone anzeigt, steht da noch. Das Endschild ist einer Baustelle zum Opfer gefallen - macht aber keinen Unterschied, weil aufgrund dieser Baustelle dort inzwischen absolutes Halteverbot herrscht.


    Wieso ist das von Belang?


    Sorry aber du hast dein Auto im Parkverbot geparkt. Ja, unglücklich mit den Schildern in deiner Abwesenheit. Unterm Strich hast du aber dein Auto rechtswidrig abgestellt. "Schilder nicht gesehen" ist im Straßenverkehr jetzt auch nicht die beste Ausrede.

    Zahl den Bescheid und lass gut sein. Kategorie Lehrgeld.


    Du hast das Zitat aus dem Bescheid aber schon gelesen, oder? Die Stadt Frankfurt bietet mir ja quasi offensiv an, die Verfahrenskosten statt des Verwarnungsgeldes zu zahlen.


    Es geht auch nicht um eine Ausrede, die Situation ist klar. Die Beschreibung diente nur zur Erklärung des Sachverhalts.


    Ich hatte so was ähnliches auch mal. Da wurde mir gesagt, wenn man sein Auto länger abstellen will und nicht erreichbar ist, sollte man sich vorher erkundigen, ob Maßnahmen geplant sind, die ein Parkverbot o.ä. erwarten lassen.


    Darum geht es hier aber nicht (wobei ich das auch schon mal hatte und es ebenfalls daneben finde - die Dauer einer gängigen Urlaubsabwesenheit sollte m. M. n. Pflichtvorlaufzeit für derartige Verbote sein). Die Situation ist unstrittig - ich will nur wissen, ob die Verfahrenskosten ggfs. deutlich niedriger sind als das Verwarnungsgeld (40 Euro).

  • Selbst falls die Kosten des Verfahrens niedriger wären, kann es nicht sein, daß Du in dem Fall "ich weiß nicht wer gefahren ist" dann im Rahmen des Verfahrens für die Zukunft ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommst?

  • Ernst gemeinte Fragen zum Thema Fahrtenbuch:


    Bin ich verpflichtet, dieses täglich auszufüllen (also nach jeder Fahrt) oder kann ich "Sammeln" (also einmal im Monat/Jahr) alle Fahrten einzutragen ?


    Muss ich das Fahrtenbuch regelmäßig beim Gericht/Polizei/Bürgeramt vorzeigen? Wenn ja, in welchen Intervallen?

    • Offizieller Beitrag

    Es muss regelmäßig geführt (also Eintrag vor Fahrtantritt) und auf Aufforderung vorgezeigt werden.
    Ich hatte eine App dafür genommen, bei der jedoch nicht ganz klar war, ob die ausreichte. Für das Finanzamt hätte sie sicher gereicht.


    Aber ich musste das FB nicht ein einziges mal vorzeigen. Ich weiß nicht mehr, ob das ein halbes oder ein ganzes Jahr war, dass ich es führen musste.

  • Wieso ist das von Belang?

    Ich wäre nochmal hingefahren, hätte mich, wenn möglich an die gleiche Stelle gestellt, das provisorische Halteverbotsschild (steht ja meistens in Barken) so gedreht, dass es parallel zur Straße gestellt und dann ein Foto längs die Straße gemacht, wo dein Auto steht, und darauf verwiesen, dass es nicht ordentlich erkennbar gewesen ist.

  • Da ist nix provisorisch. Da ist jetzt dauerhaft eingeschränktes Halteverbot (derzeit mit der Baustelle sogar absolutes, wie beschrieben). Die Schilder sind im Fußweg einbetoniert (bzw. derzeit nur noch das eine).

  • @ Stephan:

    Weiß denn die Polizei, dass ich ein Fahrtenbuch zu führen habe ?


    Wenn ich also wegen einer Routinekontrolle angehalten werden ( Führerschein/Fahrzeugschein/Warndreieck/Verbandskasten/Habe Sie was getrunken?) können die Polizisten bei der Halterabfrage dann den Vermerk sehen ?