Rechtliche Fragen

  • Noch ein Zusatz: Die Ansprüche an einen Junglandwirt werden mit der neuen GAP angezogen. Es muss nun auch eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden (mehr dazu unten). Dieses bitte unbedingt bei der Beantragung beachten!


    Edit: Je nach der möglichen Fördersumme wird eine Ausbildungsmaßnahme nach §45.2 BBiG interessant.

    Die Quelle ist auch für alle anderen interessant, die wissen wollen wofür die Landwirtschaft überhaupt Gelder bekommt und was hierfür gemacht werden muss.

  • Den letzten Punkt habe ich eben auch im Bundesanzeiger gefunden. 300 Stunden Bildungsmaßnahme ist schon ne Ansage. Tja, dann haben sich womöglich das Geld und meine Probleme auf einen Schlag erledigt. Aber das kläre ich dann halt morgen mal im Detail ab.

  • Nur kurz, da am arbeiten: Der zuständige Sachbearbeiter war heute nicht telefonisch erreichbar, aber ich konnte ihm ne eMail hinterlassen. Ich bin gespannt!

  • Ist eine Strafbarkeit wegen Betrugs möglich, dessen Absicht die Bereicherung der öffentlichen Hand ist? Wäre es nach § 263 StGB strafbar, wenn z.B. ein eifriger, um die städtischen Finanzen besorgter Bediensteter der Stadt Hannover eine von jedem Einwohner zu entrichtende Schönstestadtderweltbewohnungsabgabe von 96 € pro Jahr erfände und das so eingenommene Geld auch tatsächlich vollständig dem hannöverschen Haushalt zuführte?

  • Frage an die Fachmenschen zum Thema Mietrecht (im weitesten Sinne):


    Ich habe für meine Tochter eine 'Bürgschaftserklärung' für eine zu mietende Wohnung ausgestellt.

    Dasselbe hat der Vater ihres Freundes gemacht.

    Nun möchte ein potentieller Vermieter, dass wir beide (der Vater des Freundes und ich) anstelle der Bürgschaft den Mietvertrag mit unterzeichnen.


    Dieses Vorgehen ist mir neu, das kenne ich so gar nicht. Wie muss ich mir das vorstellen?

    Stehen dann 4 Namen als Mieter im Vertrag?

    Gibt es da Nachteile, die ich nicht blicke?

  • Unterschreiben tut nur der, der auch Vertragspartner ist. Also Eure bloße Unterschrift "unten" hätte so erstmal keine Auswirkung.


    Natürlich ist es aber möglich, dass Du und der andere Dad mit als Vertragspartner "oben" im Mietvertrag aufgenommen werden. Wenn dies der Fall ist, dann müssten auch alle Vertragsparteien unterchreiben, um einen korrekten MV abzuschließen.


    "Nachteil" ist später, dass bei Beendigung/Auszug immer alle unterschreiben müssen. Vorteil für den Vermieter ist die Haftung aller Beteiligten.


    Die Bürgschaft wäre für Euch besser, da Sie nur eine moralische Verpflichtung beinhaltet. Vor Gericht würde der Vermieter sein Geld nicht bei Dir oder Dad2 holen können.

  • Hm. Ich danke Euch erstmal herzlich für die Antworten.

    Ich bin sehr unsicher, ob wir das machen wollen/sollen. Eine Bürgschaft kenne ich und hatte ich für passend und ausreichend erachtet bis dato.

  • Deswegen sage ich ja. Versucht den Vermieter zu einer Bürgschaft zu überreden.


    Letztendlich aber doch egal, ob dann alle unterschreiben. Solange Deine Tochter und Ihr Freund sich nicht trennen, würde eh nichts passieren. Und selbst, wenn die sich in 2,3 Jahren eine andere Wohnung suchen wollen, nunja, dann unterschreiben eben alle 4 die Kündigung.


    Bei Auszug einer der Parteien (aufgrund Streit/Trennung) obliegt es dem Vemrieter, wie er damit umgeht, sollte einer der beiden in der Wohnung bleiben wollen. In der Regel wird dann ein Nachtrag erstellt, bei dem festgehalten wird, wer auszieht.

  • Die Bürgschaft wäre für Euch besser, da Sie nur eine moralische Verpflichtung beinhaltet. Vor Gericht würde der Vermieter sein Geld nicht bei Dir oder Dad2 holen können.

    Eine sogenannte "Kindsche Empfehlung"?

  • :)


    Die Bürgschaft hätte tatsächlich nur einen moralischen Charakter. Der Huintergrund ist, dass der Vermieter gemäß BGB ja eine Kaution verlangen kann. Tut er das und holt sich auch noch die Bürgschaft, würde/könnte er sich höher absichern, als es das BGB zugesteht.


    Edit:. Ok, dann müsst ihr entscheiden, wie ihr damit umgeht. Pokern und nein zu dem Vorschlag sagen, mit dem Gedanken, dass er die Wohnung dann ggf. jemand anderem gibt!? Das müsstet ihr besser Abschätzen können, was der Vermieter dann sagt. Ist da eine Hausverwaltung zwischengeschaltet oder direkter Kontakt zum Vermieter?

  • Zum Hintergrund: Die Höhe der Mietsicherheit ist gesetzlich geregelt (3 KM). Eine Bürgschaft wird auch als Mietsicherheit gewertet. Beides zusammen darf die gesetzliche Höhe nicht übersteigen. Daher wird von Vermieter eher nicht eine Kaution und Bürgschaft nebeneinander verlangt, weil sonst eine Übersicherung Eintritt.


    Es darf aber dem Vermieter über die gesetzliche Grenze hinaus vom Mieter eine Bürgschaft „offensiv“ angeboten werden.


    Die wenigsten Vermieter werden aber Lust haben das Risiko eingehen eine ggf. unwirksame Mietsicherheit vereinbart zu haben und sich später darüber streiten, ob ihm eine Bürgschaft offensiv angeboten wurde.


    Daher dann die Erweiterung der Mietparteien.

  • Ist da eine Hausverwaltung zwischengeschaltet oder direkter Kontakt zum Vermieter?

    Direkter Kontakt zum Vermieter.

    Die wenigsten Vermieter werden aber Lust haben das Risiko eingehen eine ggf. unwirksame Mietsicherheit vereinbart zu haben und sich später darüber streiten, ob ihm eine Bürgschaft offensiv angeboten wurde.


    Daher dann die Erweiterung der Mietparteien.

    Danke für Deine profunde Einschätzung!


    Letztendlich nehme ich mal mit, dass es eigentlich keinen besonderen Nachteil darstellt, wenn der andere Vater und ich den Vertrag ebenso unterschreiben. Eine Bürgschaft liegt wie gesagt vor, die will der Vermieter aber zugunsten seiner Variante nicht.

  • Das Risiko ist, dass die andere Familie (irgendwann) nicht solvent ist (sein will) und/oder länger am Mietvertrag festhalten will als ihr. Worst case zahlst du die Party alleine und kommst nicht raus aus dem MV.

  • Kurz vor dem Ziel ist meine Windschutzscheibe rechts oben durch Steinschlag beschädigt worden (ca. 1 € groß mit einem Riss nach oben und einem kleinen nach unten) Da ich mich für 14 Tage auf Langeoog befinde,kann ich jetzt eh nichts unternehmen. Ich wollte den Schaden erst zu Hause reparieren lassen.
    Frage: Muss ich das der Versicherung sofort melden? Ich bin Teilkasko-versichert. Erstatten die da überhaupt etwas? Telefonisch habe ich dort bisher noch niemanden erreicht.