Noch ein Zusatz: Die Ansprüche an einen Junglandwirt werden mit der neuen GAP angezogen. Es muss nun auch eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden (mehr dazu unten). Dieses bitte unbedingt bei der Beantragung beachten!
Edit: Je nach der möglichen Fördersumme wird eine Ausbildungsmaßnahme nach §45.2 BBiG interessant.
ZitatAlles anzeigenVoraussetzungen Junglandwirt:
- Person darf bei Betriebsübernahme nicht älter als 40 Jahre sein.
- Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Betriebsübernahme, muss erstmals ein Antrag
auf Junglandwirte-Einkommensstützung gestellt werden.
- Die Prämie kann max. für 5 Jahre beantrag werden.
- Neu ab 2023: Ein Junglandwirt muss über eine bestandene Abschlussprüfung in
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des Ausbildungsbereichs Landwirtschaft, einen Studienabschluss der Agrarwissenschaft oder einer erfolgreich teilgenommenen Bildungsmaßnahme im Umfang von 300 Stunden teilgenommen haben. Alternativ kann die Fähigkeit durch eine berufliche Tätigkeit auf einem landwirtschaftlichen Betrieb von mind. 2 Jahren nachgewiesen werden (Arbeitszeit von mind. 15 Stunden je Woche und krankenversicherungspflichtige Beschäftigung).
Die Quelle ist auch für alle anderen interessant, die wissen wollen wofür die Landwirtschaft überhaupt Gelder bekommt und was hierfür gemacht werden muss.