Rechtliche Fragen

  • Heute hat sich dann die Urlaubsvertretung von der LWK gemeldet. Wegen der erforderlichen Bildungsmaßnahmen sind wir für den Antrag der Junglandwirteprämie raus. Für das Geld, was wir da erhalten könnten, lohnt der ganze Aufwand nicht.

  • Glasbruch ist in der Teilkasko drin - halt mit der vereinbarten Selbstbeteiligung.


    Eventuell kannst du die SB verhindern, wenn du die Versicherung die Werkstatt wählen lässt ( viele haben entsprechende Verträge mit Carglass ). Ob Reparatur oder Tausch entscheidet sich nach Lage und Größe des Schadens.


    Und ja, ruhig so früh wie möglich melden - um so schneller gehts dann mit der Reparatur.

  • Heute hat sich dann die Urlaubsvertretung von der LWK gemeldet. Wegen der erforderlichen Bildungsmaßnahmen sind wir für den Antrag der Junglandwirteprämie raus. Für das Geld, was wir da erhalten könnten, lohnt der ganze Aufwand nicht.

    Schade, dass es nicht klappt. Danke für das Update.


    Ich kann nachvollziehen, wenn es für eine recht geringe Prämienhöhe nicht gemacht wird. Die Ausbildungsmaßnahme ist nicht ganz ohne. Wenn die Bildungsmaßnahme nach 45.2 läuft muss es mit einer Gesellenprüfung abgeschlossen werden. Das klappt nicht nebenbei (vom Zeitaufwand ganz abgesehen).

  • Wir sind halt keine Hauptberufler sondern machen das in unserer Freizeit.

    Da könnte man natürlich auch wieder ein wenig die EU kritisieren, die damit aktiv zum Sterben kleinerer Höfe und zur Industriealisierung durch Schaffung großer Betriebe beiträgt.

  • Okay, eine etwas brutale Frage:


    Ich habe in meiner Mietwohnung einen Untermieter. Der bezahlt einen Pauschalpreis. Um ihn an den steigenden Energiekosten zu beteiligen, würde ich gerne die Miete erhöhen. Allerdings läge sein Anteil an den auf mich zukommenden Mehrkosten oberhalb der Kappungsgrenze (15% in Hannover) für Mietpreiserhöhungen. (Auch, weil ich ihm innerhalb der letzten drei Jahre bereits die Miete erhöht habe.)


    Ich nehme an, die Kappungsgrenze gilt trotzdem, d.h. das kann ich nicht? Oder kann ich mit Verweis auf die steigenden Energiepreiskosten und die Pauschalmiete doch höher gehen? Meine bisherige Recherche im Netz war leider nicht ergiebig.


    Zum Hintergrund: Ich möchte nicht wirklich Einblick in meine Finanzen geben, aber das ist alles keine Luxusdiskussion, d.h. irgendwie muss ich die gestiegenen Kosten auffangen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Ich überlege im Gegenzug, meinem Mieter mal einen Wohngeldantrag nahezulegen und ihm dabei zu helfen, denn ich denke, er hat noch keinen gestellt und das könnte erfolgreich sein und somit zum Teil seine zusätzlichen Kosten ausgleichen.

  • Schwierig. Vertrag kündigen und neu abschließen. Im neuen Vertrag eine Energiepauschale aufnehmen, die angepasst werden kann oder gleich eine Nettokaltmiete mit Nebenkostenabrechnung.

    Schnell kündigen kannst du aber nur einen unbefristeten Vertrag für möbilierte Zimmer.

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  • Ja, der hat 6 Monate kündigungsfrist. Da ich aber noch bis 11/22 Energiepreisbindung habe, bliebe ich dann nur auf drei Monaten Erhöhung alleine sitzen, und das ginge noch.


    Würde ich lieber umgehen, weil ich dann jährlich NK-Abrechnung machen muss und ich habe Sorge, dass das nicht nur Arbeit, sondern auch jährliche Unstimmigkeiten mit sich führen könnte.


    Aber ich werd's überlegen. Danke!

  • In diesem Fall scheinst Du schon richtig erkannt zu haben, dass eine Anpasung ob steigender Nebenkosten nur im beidsetigem Einvernehmen erfolgen kann.


    Gemäß BGB § 557 (1) können die Parteien aber jederzeit eine Erhöhung der Miete vereinbaren. Diese Vereinbarung gilt ja unabhängig von anderen Mieterhöhungen wie z. B. auf Basis eines qualifizierten Mietspiegels, so dass die Kappungsgrenze keine Rolle spielen dürfte.

  • Danke!


    Genau die Nachfrage nach Freiwilligkeit war mir im Nachgang noch gekommen. Ich hatte ihm schon angekündigt, dass ich was tun muss, und er zeigte Verständnis, von daher bin ich zuversichtlich diesbezüglich.

  • Bis vor einigen Tagen stand ich vor der gleichen Fragestellung.

    (Welche Miethöhe ist angemessen, wie muss ich einen Mietvertrag gestalten und was darf auf keinen Fall rein, damit ich Minus vermeide...?). Zum Austausch stand niemand zur Verfügung.


    Ich bin gespannt auf eure kompetenten Antworten.

  • manchmal hilft ganz undiplomatisch ein offenes wort nach dem motto: sag mal, das die gaspreise expoldieren grad, haste ja auch schon mitbekommen. ich kann das hier kaum alleine stemmen, ne erhöhung kann ich ich dir rein rechtlich nicht so ganz leicht aufbrummen. was hälst du von einem freiwilligen beitrag deinerseits?

    vielleicht hast ja erfolg damit.

  • In meiner Erlebniswelt gäbe es die nach dem Wort "undiplomatisch" Menschen, die abschalten und wenn du weitersprechen darfst und aktuelle Problematiken benennst, nützt das nix.

    Auf jeden Fall schriftlich wohlwollend formuliert (deiner Nachricht entnehme ich einen gewissen Gestaltungsspielraum, aber generell wird die Mieteinnahme schon so genutzt, dass es entweder aktueller Lebensunterhalt ist, oder "für den Ruhestand" gedacht und eingezahlt werden sollte ist), gerne.

    Bei Uneinigkeiten kann ich den Mieterschutzverein empfehlen. Wenn man nur EINE ETW besitzt, darf man da Mitglied bleiben. Ansonsten ist Haus& Grund eine Überprüfung hinsichtlich der Kosten und der eigenen Ausgangslage zu prüfen.

  • Ups, mit 9-11 km/h zuviel in der 40er-Zone auf dem Westschnellweg geblitzt. (Ich bin da mindestens drei Jahre nicht langgefahren, die 40er Zone ist mir bekannt und Schilder kann ich auch lesen), aber kurz vor dem Blitzer verändert sich die Bebauung und in dem Moment wo ich sanft aufs Gas trat, schlug der Blitzer zu, da die Zone doch erst ein wenig später endet.


    Eure Erfahrungen? Wirds eingestellt oder werden es so 25-30€?