Rechtliche Fragen

  • Mitten im Winter fällt die regelmäßig gewartete Heizung eines gemieteten Hauses irreparabel aus, der Austausch dauert ca. einen Monat. Der Vermieter stellt in der Zwischenzeit mobile Heizgeräte zur Verfügung. In welcher Höhe muss der Vermieter den mehr verbrauchten Strom bezahlen? Wie müsste man den Mehrverbrauch belegen? Wann muss der Vermieter zahlen?

  • Am Besten mit Verbrauchszähler im Gerät. Wird wohl nicht vorhanden sein, oder? Ihr habt ein Elektroauto, das bei euch geladen wird, oder? Dann kommt ein Jahresvergleich eher nicht in Betracht.


    Das Beste ist immer eine gütliche Einigung. Schlag doch einen Preis vor und mach einen Kuhhandel?

  • Kennt sich jemand mit Reiserecht aus?


    Konkret geht es um die Frage ob eine Bahnfahrt sowie Hotelkosten von der Reise-Rücktrittsversicherung abgedeckt sind.


    Hintergrund ist, dass wir ein paar Tage nach Hamburg fahren werden und das Hotel sowie die Bahnfahrt gerne ohne Storno Möglichkeiten buchen wollen, wenn das über die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist.


    Um das zu beantworten, müsste man wissen, was die (gebuchte) Versicherung beinhaltet.

  • Man könnte so einen Stromverbrauch auch ca. berechnen, wenn Du abschätzen kannst oder Notizen machst, wie lange das Gerät täglich lief. Die Wattangabe wird das Gerät ja haben.


    "Leistung (Watt) x Zeit (Stunden) = Energieverbrauch in Wattstunden (Wh), dieser geteilt durch 1000 = Verbrauch in Kilowattstunden (kWh)"

    Einmal editiert, zuletzt von P-King ()

  • ist schwierig, da die Geräte thermostatgesteuert sind, also zwar eingeschaltet sind, aber nur einen Bruchteil der Zeit wirklich heizen (wenn der Raum erstmal warm ist, müssen sie ja fast garnicht mehr heizen)

  • gibt es ein günstiges, schnelle Mittel, alberne Abmahnfluten (oft auch ungerechtfertigt) zu stoppen außer selbst zu kündigen?


    Mr. I. arbeitet seit Ende August bei einer Verleihfirma, die ihn NICHT loswerden will, hat aber gestern seine wohl achte Abmahnung erhalten.

    Die erste wegen Vergessen der Stempelkarte, alle anderen wegen "Arbeitszeitvergehen".

    Das heißt, er hat nicht gearbeitet, obwohl sie das wollten.

    Z.B. weil er krankgeschrieben war (gerad letzte Woche, der Arzt ist recht sauer über die).

    Oder weil er Samstag nicht gearbeitet hat, nachdem er Donnerstag und Freitag Urlaub hatte (Vertrag über 5-Tage Woche, Mo bis Fr, sie sind der Meinung, es seie seine Pflicht, sich nach seinen Samstagseinsatzzeiten zu erkundigen, er sieht das nicht so).


    Ich sag ihm immer, er soll die Abmahnungen entfernen lassen, denke aber nicht, dass sie das tun.

    Ist ja nur so ein doofer Afrikaner, mit dem man alles machen kann.


    Alle anderen Sachen, die die in der Verwaltung verkacken, werden mit "Wir konnten nicht anders, das deutsche Gesetz sagt so"


    "Nein, Mr. I., es gibt kein Gesetz, was verbietet, 70 Überstunden auf einen Schlag auszuzahlen." War meine Antwort, als die zum Stehenlassen abgesprochenen 9 Std. auf der Abrechnung landeten.


    Und nein, um Urlaub 2023 nehmen zu können, musst du keine Bescheinigung von Amazon besorgen, wo du seit 2022 nicht mehr arbeitest (angeblich ist das eigentlich so, auch deutsches Gesetz)


    Die sind so scheiße, diese Bürokinder von ARWA 🤔


    Wird Zeit, dass die Region Hannover ihn frei gibt (Umverteilung), er von der Stadt Papiere erhält und dann direkt von dem Unternehmen seines Einsatze angestellt eird (ja, nur diese verkackte 3-Monatsduldung verhindert das bisher).

  • Wohnhaft in einem Dreiparteienhaus, trat jemand die Hauseingangstür des Objektes ein. Die Polizei war rasch vor Ort, und stelle Personalien fest.

    Hedemann

    Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, der Tatvorwurf gegen zwei namentlich Benannte lautet auf Sachbeschädigung.

    Es gibt zwei Schreiben von der SteA, mit gleicher Geschäftsnummer. Die Tatzeit ist mit Datum ohne weitere Angaben identisch, Datum, 24. 10.2023.

    Inhalt beider Schreiben zweier namentlich benannter, offensichtlich Beteiligter, ist textbausteingleich und lautet wie folgt:

    "Gegen den ( im anderen Schreiben "die") Beschuldige ist bereits ein Verfahren anhängig.

    Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Taten führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden wäre."



    Wie soll ich weiter vorgehen? Der entstandene Sachsachen beläuft sich auf etwas unter 700€, den die Erbengemeinschaft, der das Haus gehört, gerne ersetzt haben möchte-dem Verursacherprinzip folgend.

  • Ich wurde auf der Autobahn in Hamburg bei 80 mit 106 an festem Blitzer geblitzt.

    Nun ist man ab 26 drüber ein Jahr auf Bewährung, passiert das noch mal, Lappen weg.

    Lohnt sich wohl ein Einspruch mit Rechtschutzversicherung oder kommt eh nix bei rum? Ich werde selten geblitzt und kenne mich nicht aus. Trotzdem macht mir das Sorge, weil ich die 80 dort überhaupt nicht mitbekommen habe, sowas kann mir also auch ohne Vorsatz durchaus mal passieren.

  • Da hat es bei mir am Freitag auch geblitzt, laut Tacho mit 86 km/h.

    Ich wurde allerdings überholt und bin mal gespannt wen es da jetzt erwischt hat.

  • Kein Jurist, aber bei einem festen Blitzer, der dort sicherlich schon Jahre "richtig" justiert funktioniert würde ich die Chancen eher mies einschätzen.

  • Ist genau mein Metier, und die richtige Antwort ist leider, dass man das gar nicht vorab sagen kann.

    Es ist erforderlich, in die Akte zu schauen, und dafür braucht man dann halt schon einen Anwalt, das kostet dann schon gleich Geld, und das ist in der Regel deutlich mehr als das Bußgeld.

    Rechtsschutzversicherung ist da schon sehr, sehr hilfreich.


    Statistisch sind die Chancen natürlich eher so mittel, da die Behörden in der Regel schon versuchen, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und gerichtsfeste Bescheide zu machen.

    Aber bisweilen unterlaufen denen die drolligsten Fehler, oder man kann als Anwalt Einfluß auf die Rechtsfolgen nehmen (Fahrverbot etc.).

    Man kann auf diesem Gebiet einfach nichts garantieren, aber ohne Versuch erreicht man natürlich auch nichts. Wahrscheinlich würde ich nichts unternehmen, wenn man im Register keine Eintragungen hat und durch die Owi kein Fahrverbot angeordnet wird. 26 drüber ist natürlich doof wegen der vom Förster angesprochenen "Bewährung".