Das Fachgebiet ist Sozialrecht.
Also mal nach Fachanwälten für Soziarecht googeln und auf den Homepages schauen, ob sich da einer für die spezielle Materie gesetzliche Unfallversicherung hervorhebt.
Das Fachgebiet ist Sozialrecht.
Also mal nach Fachanwälten für Soziarecht googeln und auf den Homepages schauen, ob sich da einer für die spezielle Materie gesetzliche Unfallversicherung hervorhebt.
Eine private Unfallversicherung, die "Eigenbewegungen" eingeschlossen hat, würde auch dann zahlen, wenn
die Unfalldefinition
Im Versicherungsrecht (gemäß § 178 Abs. 2 VVG) liegt ein Unfall vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Definition erfordert die gleichzeitige Erfüllung der Merkmale: Plötzlichkeit (kurzzeitig), äußere Einwirkung, Unfreiwilligkeit und Gesundheitsschaden.
nicht erfüllt wird. Wäre das ein Weg für dich?
Nein, ich hatte und habe keine private Unfallversicherung.
Die Punkte Unfall und Arbeit sind wohl unumstritten. Die sind einzig der Meinung, dass die Sehne nicht durch diese eine Aktion gerissen sei. Darauf beruhen der erste Ablehnungsbescheid und die Ablehnung des Widerspruches.
Es wird häufig erstmal versucht, die Ansprüche abzulehnen.
Es ist leider nicht gewährleistet, dass eine faire Beurteilung Deiner Sache erfolgt.
Auch wenn das nicht heißt, dass ein Gericht das zwingend anders sieht, würde ich persönlich in jedem Fall den Anspruch gerichtlich weiterverfolgen. Und das sage ich nicht aus generellen Akquisegründen, sondern weil es im Sozialrecht leider so zu sein scheint, dass im Vorverfahren z. T. grundsätzlich abgelehnt wird.