Rechtliche Fragen

  • Relativ häufig ist es ja so, dass es nur eine Wasseruhr für alle gibt. Dann wird zumindest das nach Köpfen abgerechnet.


    Aber auch nur, wenn es so im MV vereinbart wurde. Ansonsten gilt das BGB, wo stets nach Fläche abzurechnen ist! :besserwisser:

  • Ich muss nochmal genau nachschauen, was im Mietertrag steht. Kann mich nicht so dran erinnern, dass ich da was von Pro-Kopf-Verbrauch gelesen habe. Jedoch wäre das im Moment eh zu meinem Vorteil, da alleine gewohnt im Gegensatz zu anderen die mit mehreren Leuten dort wohnen. ;) Solange es dann keinem Anderen auffällt. ;)


    Nils: Es ging im Grunde eigentlich "nur" um eine Mietminderung wegen Heizungsklopfen im Schlafzimmer (Ich glaube, da hatte ich mir hier im Forum auch schonmal Rat geholt...). Im Endeffekt habe ich zwei Winter dort mit einer geminderten Miete gelebt, da keine Reparatur erfolgte. Fanden sie wohl nicht so toll.

  • Hallo zusammen,


    es könnte auch hier hinein, aber ich denke es geht mittlerweile um eine rechtliche Frage.


    Ich habe Freitag den eBay-Artikel ersteigert. Es war Zufall, aber ich habe außer der Lieferung aus Italien keinen Makel gesehen. Und über PayPal ja eigentlich eh ne sichere Sache. Das irgendwo ein Haken an der Nummer sei, hab ich mir gedacht, aber ich wollte es probieren. Im Notfall wären eben 31 Euro weg gewesen.


    Nun mehr habe ich heute von PayPal eine E-Mail bekommen, dass mir das Geld zurücküberwiesen worden ist und eine E-Mail von eBay.


    http://s14.directupload.net/images/120220/ktfegai2.jpg


    Wenn ich das ganze über eBay klären möchte, bekomme ich die Antwort "Wir bedauern sehr, dass Sie ein Problem mit einem Kauf haben. PayPal hat uns mitgeteilt, dass wir für diesen Artikel keinen Fall öffnen können. Bitte kontaktieren Sie den Verkäufer– wird in einem neuen Fenster oder in einem neuen Reiter geöffnet, um die Angelegenheit zu klären."


    Kann man nun irgendwie vorgehen um den Verkäufer anzuschwärzen? Immerhin kann ich ja nichts dafür, dass er sich gegebenenfalls vertippt hat beim Sofort-Kauf-Preis oder sonstiges...?


    Edit: Diese Mail habe ich soeben erhalten:


    http://s14.directupload.net/images/120220/j7ok4bs9.jpg

    • Offizieller Beitrag

    @Confederacy: Wie "300,- € Spedition" ?
    Also wenn ich das richtig verstehe, dann ist da jemand beim Abzocken auf die Schnauze gefallen - 300,- € Versand ersparen ihm oder ihr ja mindestens die entsprechenden Ebay-Gebühren.


    Ich würde das auf jeden Fall ebay melden. Ob es den Stress wert ist, zu versuchen das Gerät auch so zu erhalten wie ersteigert - na ich weiß nicht.

  • Ja, riecht extrem nach Betrug, wird aber wohl irgendwie bei "Sprachproblemen" oder so enden. Aber melden solltest du das dringend. Notfalls formlos per Mail an ebay.

  • Habe vor 10 Minuten mit eBay telefoniert. Das war ja auch alles ganz schön, aber da er mir den Wert zurückerstattet hat, endet dort deren Zuständigkeitsbereich. Ich kann mir jetzt aber Rechtsbeistand holen - lohnt es sich?


    Sprachprobleme verstehe ich nicht - da steht doch alles in Zahlen. Und er gibt ja in der Mail eigtl zu, dass er eBay bescheissen will. Ebay interessiert das nun leider nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit, dass ICH auf den Kaufvertrag bestehen kann? Ebay ist da nun gar keine Hilfe mehr, weil das Geld von PayPal zurücküberwiesen worden ist.

  • Daß ebay dir nicht hilft, hatte ich erwartet, sowas interessiert sie nicht. Hätte nur gedacht, daß sie in eigenem Interesse aktiv werden.

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip ist es so: Du hast das ersteigert und der Verkäufer ist verpflichtet Dir das zum enstprechenden Preis zukommen zu lassen. Das stimmt schon.
    Und im Prinzip kannste da zur Not vor Gericht ziehen.
    Aber: Niemand kann Dir garantieren, dass Du gewinnst (Du weißt schon: vor Gericht und auf Hoher See..... ;)), niemand kann Dir garantieren, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin dann auch die Kohle hat, Deine Kosten zu übernehmen und und und.
    Wenn Du Pech hast, gewinnst Du und bleibst trotzdem auf den Kosten sitzen - und hast kein iPhone.
    Ich würde mir das sehr gut überlegen.

  • Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, sonst würde ich deswegen wenigstens mal zum Anwalt laufen. Vermutlich habt ihr aber recht. Finde es trotzdem bescheuert, dass man keine weiteren Rechte hat und es eBay nur darum geht, dass der Kauf "glatt" über die Bühne geht. Mal sehen ob ich mich mit dem Typen einigen kann...

  • Ich habe eine Frage zu Meldeangelegenheiten:


    Meine Freundin ist Mitte Februar aus Spanien (sie ist auch Spanierin) zu mir gezogen. Nun wollte sie sich bei der Stadt melden und diese verlangt neben dem üblichen wie bspw. Ausweis auch eine Mietbescheinigung, in der der Vermieter ihr bescheinigt hier zu leben (Was von mir und einem Kollegen übrigens nicht verlangt wurde).


    Da mein Vermieter nicht einfach zu erreichen ist (mehrmalige fehlgeschlagene Anrufversuche) und er nicht in der Region wohnt, kann sich die Sache noch bis nächste Woche hinziehen. Also Mietbescheinigung hin und herschicken... Meiner Freundin wurde aber von der Stadt die Frist gesetzt es bis zum Ende der Woche nachzureichen, ansonsten wird sie wieder abgemeldet. Da habe ich mir gedacht, dass ich ihr einen Untermietvertrag geben kann und das sie diesen bei der Stadt einreichen bzw. vorzeigen kann. Laut Mietvertrag bin ich alleiniger Mieter und darf Zimmer in der Wohnung untervermieten. Nun sind wir heute gemeinsam zur Ausländerstelle, aber dort wurde dieses nicht akzeptiert und es wurde darauf gepocht, das mein bzw unser Vermieter die Bescheinigung ausstellt. Auch auf meine Anmerkung das ich laut Mietvertrag untervermieten darf hat sie nicht reagiert. Danach meinte sie, dass sie dann ja nicht weiß ob dort noch jemand lebt. Darauf meinte ich was das denn für eine Rolle spielt. Ist das Vorgehen der Ausländerstelle rechtens? Reicht ein Untermietvertrag nicht als Bescheinigung aus, wo man lebt?


    Noch was anderes, was mir negativ aufgefallen ist, dass alles EU-Bürger zur Ausländerstelle müssen und sich nicht in der Meldestelle ummelden können. Sie sind ja EU-Bürger und fallen damit unter das Freizügigkeitsgesetz. Ich dachte immer, dass EU-Bürger gleich behandelt werden müssen.

  • Nach dem Nds. Meldegesetz darf die Meldebehörde zusätzliche Unterlagen verlangen um eine Anmeldung vorzunehmen wenn sie der Meinung ist das das von Nöten ist. (Finde den Passus gerade nicht)
    Da kann man dann nicht viel gegen machen...


    Sofern das mit dem Untermietverhältnis in deinem Vertrag steht ist es grundsätzlich rechtens...
    Aber widerum das o.g. Problem dass sie zusätzliche Unterlagen verlangen dürfen wenn Zweifel an der Meldeadresse bestehen...
    Und die Zweifel müssen vom Meldepflichtigen ausgeräumt werden....


    Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe...
    Hast du schonmal versucht eine Sufe höher zum Vorgesetzten damit zu gehen??




    Was das mit demAusländeramt angeht, gehe ich davon aus, dass das im Ermessen der Stadt liegt.
    wenn sie sagt, die Meldestelle meldet keine Ausländer an wird man sich nicht auf den EU-Grundsatz der Gleichbehandlung berufen können...


    Dass die sich bei ner Spanierin so anstellen... :nein:

    2 Mal editiert, zuletzt von Insane96 ()

  • Ich arbeite ja an diesem Tramp-Buch mit bzw. habe n Bericht geschrieben. Der Autor ist da gerade in rechtlichen Fragen verstrickt, vielleicht ja einer ne Antwort.


    Ich zitiere ihn:


    • Offizieller Beitrag

    Eine rechtliche Frage hätte ich da auch einmal:


    PKW, ich, Hildesheim, Rotlichtverstoß. :(
    Jetzt kam der "Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren".
    An dem Verstoß gibt es nichts zu kritteln, das habe ich so gemacht. Der Anhörungsbogen nennt als Tatbestand die Nummer 132 aus dem Bußgeldkatalog, also bis maximal eine Sekunde (über eine Sekunde wäre Nummer 132.3).
    Das passt, damit bin ich also einverstanden.


    Jetzt die Frage: Angaben zu Sache ja oder nein? Soll/kann ich also ruhig ankreuzen, dass ich der verantwortliche Fahrzeugführer war und dass ich den Verstoß zugebe?


    Wie gesagt: Ich betreite das nicht und das ist auch nicht meine Absicht - ich will nur vermeiden, dass durch das Ankreuzen noch irgendwas anderes "in Gang gesetzt" wird oder so.

  • Nein, wenn Du es zugeben willst, ist das kein Nachteil, beschleunigt u.U. das Ganze etwas. Ob Anwälte anders raten, muss Hedemann entscheiden.

  • Kann mir jemand sagen, ob es rechtlich erlaubt ist, andere Autofahrer während der Fahrt zu filmen und sozusagen deren Verstoß zu filmen? Würde man mit diesem Bildmaterial zur Polizei gehen können und könnte dann die Polizei damit weitere Schritte einleiten?


    In genanntem Fall wurde ein Freund von mir auf der Autobahn gefilmt von einem anderen Fahrer, der meinte mein Freund ist zu dicht aufgefahren. Als mein Freund dann an dem Auto vorbeigefahren ist, hat er gesehen wie der Autofahrer ihn dann mit seinem Handy gefilmt hat.


    Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass man nicht "Selbstjustiz" üben darf und daher das Bildmaterial für die Polizei keinen Wert hat. Ist das richtig??