Rechtliche Fragen

  • Ärgerlicherweise trage ich auf dem Blitzerbild auch noch diesen weißen Seidenschal.
    Das dürfte das Fass dann zum Überlaufen gebracht haben.

  • Wir kriegen in unsere WG nen neuen Mitbewohner und wollten das als über einen Untermietervertrag regeln, leider habe ich damit aber null Erfahrung, weil wir die WG damals gegründet haben. Kennt jemand eine seriöse Internet-Seite, wo man sich da Vorlagen runterladen kann? Unser Vermieter hat uns mündlich auch sein Einverständnis dazu gegeben, sollten wir das lieber Vertraglich absichern, dass uns untervermieten erlaubt ist? Bisher standen wir zu dritt im Mietvertrag und einer von uns wird halt jetzt rausgestrichen.

  • Ich bringe das hier einfach mal stellvertretend zur Sprache: Der Sachverhalt sollte euch im wesentlichen bekannt sein. Ein 96-Fan und User dieses Forums schreibt ein Buch über die vergangenen 10 Jahre des Vereins (-> Vorwärts nach weit) und sucht zur Veröffentlichung einer Print-Version nach Partnern. Diese zeigen sich erst interessiert, springen dann aber ab und veröffentlichen nun ein "eigenes" Buch.


    http://www.der-medienlotse.de/…ative-leistungen-remixen/


    Kann da jemand von hier eine Bewertung der Rechtslage vornehmen?

  • Zitat

    Leider bin ich juristisch derart unbewandert, dass es mir völlig fern liegt zu beurteilen, ob die Beteiligten Konzerne und Agenturen mir als Freelancer nicht eine Art Entschädigung oder Beteiligung schulden (An die Experten: Bitte auf mich zukommen!)


    Ich zitiere das mal aus dem Blog.


    Zu dem Fettgedruckten und auch der hier geäußerten Bitte: nee, so läuft das nicht. Warum sucht er sich nicht einen fähigen Anwalt (oder lässt sich ggf. hier einen empfehlen) und holt sich dort konkreten Rat, der in jedem Fall besser ist als eine Ferndiagnose.

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  • Vielleicht weil das sofort Geld kosten würde und hier vielleicht jemand ist, der zumindest schonmal sagen kann, ob es eine sinnvolle Investition wäre, oder ob man sich das direkt sparen kann? :grübel: Das wäre so mein Gedanke, aber ich weiß es wirklich nicht! :???:

  • Mein Gott, so viel kostet eine Erstberatung nun wirklich nicht, und einer der Vorteile ist, dass der Anwalt sofort die richtigen (Nach-)Fragen stellen und einen konkreten, auf den Einzelfall bezogenen Rat erteilen kann. Die ganzen Details kann der Ratsuchende doch weder hier noch in seinem Blog aufzählen.


    Ich finde es schon irgendwie äh, unkonventionell, wenn man im Internet herumruft: "Experten, bitte mal auf mich zukommen!". Wenn Du krank bist, rufst Du doch auch nicht aus dem Fenster: "Alle Ärzte mal herkommen!".


    Vor allem, wenn der Herr Mod hier im Forum wirklich konkreten Rat braucht, wird er schon zu uns Usern herabtreten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Mazurek ()

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal vielen Dank an Bronco, der die Frage hier mit rübergebracht hat. Die Formulierung, dass die Experten auf mich zukommen sollen, ist in der Tat etwas unglücklich. Ich bin vielmehr in solchen Dingen völlig unbewandert und weiß z.B. auch nicht, was ein Erstberatung kostet. Von daher würde ich mich über Kontakte und Hinweise freuen.

  • Eine Erstberatung für Verbraucher kostet bis zu EUR 190,00 netto, müsste, wenn nichts anderes vereinbart wird, auf das evtl nachfolgende Mandat angerechnet werden.

  • Hier ein Fall aus meinem Umfeld:


    Ich habe mich vor einigen Tagen mit einer Freundin unterhalten. Ihr Freund arbeitet in der Gastronomie und wird dauerhaft bei den Heimspielen von Hannover 96 gebraucht als Service-Kraft- Er sorgt auch für den Nachschub der Getränke, räumt ab, bedient usw (was halt so anfällt). Auf seiner Position gibt es keine direkte Vertretung.


    Er möchte nun gerne mit seiner Freundin im August für einige Wochen in den Urlaub und hat einen dementsprechenden Urlaubsantrag eingereicht. WENN sein Chef diesen Antrag dann genehmigt, könnte das Unternehmen dann im Notfall den Urlaub von ihm "streichen" wegen personellem Engpass? 96 wird dann ja mindestens ein Heimspiel haben in der Euro-Quali und der direkte Vorgesetzte von ihm hat bereits Urlaub.


    Mein Standpunkt war, dass sich eine Firma, wenn sie es sinnvoll begründen, über einen genehmigten Urlaub hinwegsetzen kann und auf den dringenden Bedarf der Arbeitskraft verweisen kann. Ist das so richtig? Die Freundin meinte, dass man mit dem Antrag ja sozusagen eine Art Vertrag eingeht und was genehmigt ist, darf auch nicht angetastet werden. Hat da jemand eine Ahnung, wie es tatsächlich aussieht?


    Die beiden sind jetzt nämlich ziemlich verunsichert und haben Angst, dass dann im tatsächlichen Fall hohe Kosten auf sie zukommen würden (wenn bspw. keine Reiserücktrittsversicherung genommen wird bzw wenn diese Versicherung dann die Rückzahlung verweigert etc).

  • Ohhh...schau mal einer an. Das hätte ich echt nicht gedacht. Da habe ich ja die Rechte der Arbeitnehmer ziemlich kleingeredet :D


    Ok, dann gebe ich das gerne so weiter und hoffe für ihn, er bekommt ihn genehmigt ;)

  • Thema Wohnberechtigungsschein.


    Eine Bekannte hat eine mündliche Zusage für eine Wohnung zum 1.8.. Übliches Verfahren: Besichtigung, längerer Kontakt mit dem Vermieter, Selbstauskunft eingereicht. Jetzt stellt sich auf einmal raus: Das ist eine B-Schein-Wohnung. Vermieter ist - wohl aufgrund von Inkompetenz, etwas überraschend, da das eine größere Institution ist und die Wohnung auch in einem größeren Objekt ist, der Fall also alles andere als neu für ihn sein dürfte - der Ansicht, dass meine Kollegin nur einen B-Schein beantragen müsste, was aus zwei Gründen falsch ist: Einkommen klar zu hoch, Wohnung zu groß für Personenanzahl.


    So weit, so gut. Problem: Vermieter weigert sich, B-Schein-Befreiung zu beantragen aus mir unbekannten Gründen. (War wohl nicht klar am Telefon.) Das Amt hat bestätigt, dass ein B-Schein selber nicht möglich ist. Die alte Wohnung der Bekannten ist zum 1.8. bereits vermietet, Umzugsunternehmen ist beauftragt und sie steht jetzt ohne Wohnung da, ist mit Job und Erziehung (alleinerziehend) zudem komplett ausgelastet. (Sie wusste bei Einigung auch nicht, dass es sich um eine B-Schein-Wohnung handelt, die war nicht inseriert. Zudem hatte sie nie mit dem Thema zu tun.)


    Was können die Gründe sein, warum der Vermieter nicht befreien will? Gibt es rechtliche Gründe, die einen Antrag auf Befreiung verhindern? Rechtlich gibt die Situation wahrscheinlich nichts her, um Druck auf die Vermieter-Gesellschaft auszuüben, oder doch?


    Wäre dankbar für jegliche Ideen, die gute Frau ist völlig aufgelöst.

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    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube nicht, dass ein Antrag des Vermieters auf Befreiung von der Belegungsbindung überhaupt erfolgversprechend wäre (und nehme an, dass er das ebenso sieht).
    Wenn der Bau mit entsprechenden Fördermitteln gestützt wurde, dann ist die Bindung an Berechtigte und Miethöhe für einen gewissen Zeitraum festgelegt und läuft dann von selbst aus. Ich glaube (glaube!), der Vermieter kann sich da gar nicht befreien lassen (außer er zahlt die erhaltenen Darlehen vorzeitig zurück).


    In Niedersachen gibt es noch einen sogenannten erweiterten Berechtigungsschein, der bis zu 60% höhere Einkommen zulässt (aber nicht auf alle Wohnungen anwendbar ist). Aber ich glaube, dass das Problem der Größe dann immer noch bestünde.


    Deswegen glaube ich (ich betone: glaube!), dass diese Wohnung für Deine Bekannte nicht zu haben sein wird.



    Wenn die mündliche Zusage, die Deine Bekannte erhalten hat als mündlicher Vertrag zu werten ist, dann könnte sie eventuell Schadensersatz geltend machen. Aber dazu müsste wie gesagt diese Zusage als bindend gelten und das muss man auch beweisen können (ebenso wie die Tatsache, dass da vom Wohnberechtigungsschein nicht die Rede war).
    Hier könnte eventuell ein Anwalt helfen (der aber natürlich Beweise auch nicht herzaubern kann).



    (Aber Ahnung habe ich davon nicht wirklich - das nur noch mal sicherheitshalber ;) )

  • Vielen Dank!


    Ich sehe im augenblick zumindest keinen konkreten Grund, warum eine Befreiung nicht klappen sollte. Ich weiß allerdings auch nichts genaues über diesen Befreiungsantrag und wäre auch da für jeden Hinweis dankbar, z.B. was förderlich sein könnte.


    Im Zuge meiner Wohnungssuche habe ich mir auch eine Wohnung mit B-Schein-Pflicht angeguckt, und die Frau von der Gesellschaft meinte, das wäre kein Problem mit der Befreiung, wobei als antragsbewilligungsförderlich wohl auch unsere zwei Kinder zum tragen kämen.


    Inzwischen wurde bei der Gesellschaft auch jemand erreicht, der sich für die Antragsstellung einsetzen will, von daher ist die Situation auch schon etwas entspannter, wenn auch noch sehr fragil und weit von geklärt.

    Einmal editiert, zuletzt von ExilRoter ()

    • Offizieller Beitrag

    Ah! Wie gesagt, ich habe da keine Ahnung :)


    Ich hatte erst im Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen§ 15 geschaut.
    Aber da gibt es noch den § 7, der auf § 30 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung verweist. Und dort heißt es



    Also geht vielleicht doch was.
    Ich drücke die Daumen!

  • Super, danke, sehr informativ!


    Interessanterweise taucht der individuell-soziale Aspekt (also bei uns die Kinder) nicht auf, außer allgemein in Punkt 4, was mich hoffen lässt, dass die individuelle Situation berücksichtigt wird.

  • Hi Leute,


    ich habe gestern Post von der Anwaltkanzlei Waldorf Frommer bekommen mit einem Mahnbescheid über 956€ für das illegale Herunterladen eines Films von Warner Bros. Erstens, benutze ich aber keine Filesharing-Programme und zweitens, war ich am angegebene Datum in Asien unterwegs und gar nicht zuhause. Dass mein damaliger Zwischenmieter Filesharing-Programme genutzt hat, kann ich nicht ausschließen. Nun ist es ja aber so, dass von dieser Anwaltskanzlei auch etliche Leute abgemahnt werden, die nicht mal wissen, was eMule und Co sind - also offensichtlich unschuldig sind.


    So oder so - wie gehe ich jetzt am besten vor? Hat da schon mal jemand Erfahrungen mit gesammelt? Eine Rechtsschutzsversicherung besitze ich leider nicht. Ich dachte, bevor ich mich durch die tausenden Hilfeseiten im Internet klicke (bei denen bestimmt auch schwarze Schafe dabei sind), frage ich erstmal hier im "kleinen Kreis". :lookaround:


    Beste Grüße,
    H31