Rechtliche Fragen

  • Hedemann hat es erfasst.


    Der AG möchte mich quasi loswerden und hat mir per Wink mit dem Zaunpfahl signalisiert, dass man zu einer einvernehmlichen Lösung bereit wäre, um das ganze für beide Seiten in einer angemessenen Weise zu beenden.


    - Nun habe ich noch 29 Urlaubstage
    - eine Kündigungsfrist von 6 Monaten


    Der AG möchte mich umgehend freistellen - wahrscheinlich ab nächster Woche und der Aufhebungsvertrag sieht dann eine Trennung zum 31.12.14 bzw. 01.01.15 vor, sodass ich ausreichend Zeit habe um mir einen neuen AG zu suchen, damit ich nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis wechsle. Eine Abfindung wurde nicht thematisiert - allerdings bin ich von der Pflicht zur Rückzahlung meiner Mastergebühren in Höhe von 15.000 EUR befreit.

  • Wenn der AG den AN nicht mehr will, aber keine Gründe mehr findet, ist das eine sehr gute Verhandlungsposition, die man a) nicht verspielen sollte (Arbeitsplatzrechner aufräumen etc.) und b) nicht leichtfertig aus Stolz ("ich bleibe nicht hier, wenn ich unerwünscht bin") aus der Hand gibt. Für letzteres ist die ganze Geschichte zu ernst. Aber soweit ich das mitbekommen habe, ist der Druck auf dem AN dann immer da, einer Trennung keine Steine in den Weg zu legen, auch wenn man den sich nur selber macht.


    Es ist sehr wahrscheinlich sinnvoll, von Anfang an einen Anwalt hinzuzuziehen, alle der Waffengleichheit wegen, da der AG in der Regel immer kompetenter in Sachen Arbeitsrecht ist, als ein einzelner AN.

    Einmal editiert, zuletzt von ExilRoter ()

  • Hedemann, mein Verkehrsrechtler (u.A.) :)



    Ich fahr morgen mit einem Bulli auf ein Festival. Eingetragen in den Papieren ist "zugelassen für drei Personen". Gurte gibt es aber vier.


    Keinerlei Gefahr auch bei Unfall etc, oder? Welchen Sinn hat der Eintrag in den Papieren? Hab gegoogelt, laut §21 stvo darf ich "soviele Personen befördern wie Gurte vorhanden sind"!


    Danke. Ich bin nicht der Fahrer, und die Besitzerin macht sich jetzt Gedanken

  • Hedemann
    Glaube er meinte was anderes. Nämlich nicht, dass das Fahrzeug nur von drei bestimmten Personen gefahren werden darf, sondern nur drei Personen in dem Fahrzeug befördert werden dürfen, die aber wohl zu 4. sind.


    [Off-Topic]Fährst du ebenfalls zum Airbeat-One in Neustadt-Glewe?[/Off-Topic]

  • "So viele Personen wie Gurte vorhanden sind" ist falsch bzw. nur mittelmäßig gut gegoogelt.
    Richtig ist: "Nicht mehr Personen, als Gurte vorhanden sind".
    Was mal locker einschließt, dass bei einer zulassungsbedingten Beschränkung also nicht mal soviel Personen wie Gurte befördert werden dürfen.


    Ob und wie sich ein Verstoß auswirkt, ist ein viel zu weites Feld, um darauf einzugehen.

  • OK. Wir sind zu viert, im Fahrzeugschein steht, er wäre nur für drei zugelassen. Gurte hingegen gibt es vier.


    Ich hab mir so etwas wie "viel zu großes Feld" schon gedacht. Schade, eine Aussage wie "10 Mark, kein Punkt" wäre mir lieber :)


    Also, wir riskieren es - wird schon schiefgehen. Und, Patrick, es geht zum Melt!

  • (Quelle: Selber erlebt): Bulli Umzug nach HB, in den Papieren steht 2, wir fahren zu dritt. Die FuH halten uns in H an. "Dududu!" und weiter gings.
    (Quelle: Sehr guter Freund): Bulli, Umzug von Kopenhagen, in den Paopieren steht 2. Auf der hinfahrt zwei Mann auf der Rückfahrt mit dem Umziehenden dann zu dritt. An der Grenze der unfreundliche Bundesbulle: "Einer muss raus!". Der fuhr dann mit der Bahn und der Fahrer kriegte noch eine Strafe.

  • In unserer Straße haben im Mai/Juni Dachdecker ein, Überraschung, Dach gedeckt. Dazu haben sie ca. 20 Meter wertvollen Parkraum mittels Parken verboten-Schildern gesperrt. Dort haben Sie Ziegel, Container etc. hingestellt.
    Jetzt sind sie ein Haus weitergezogen und nehmen mittels Parken verboten-Schildern 30 Meter wertvollen Parkraum ein. Die 20 Meter Parkraum sind jedoch immer noch mit ihren Containern etc. blockiert - allerdings stehen da keine Parken verboten-Schilder mehr.
    Frage: Dürfen die ihren "Unrat" einfach da stehen lassen? Parkraum ist ein wertvolles Gut.

  • Bei mir schiebt ein Bauunternehmen flexibel je nach Bedarf die Verbotsschilder munter vor und zurück. Ich gehe eigentlich davon aus, dass ein Halteverbot vorher angekündigt werden muss, und daher das Vor und Zurück nicht rechtens ist.

  • In unserer Straße haben im Mai/Juni Dachdecker ein, Überraschung, Dach gedeckt. Dazu haben sie ca. 20 Meter wertvollen Parkraum mittels Parken verboten-Schildern gesperrt. Dort haben Sie Ziegel, Container etc. hingestellt.
    Jetzt sind sie ein Haus weitergezogen und nehmen mittels Parken verboten-Schildern 30 Meter wertvollen Parkraum ein. Die 20 Meter Parkraum sind jedoch immer noch mit ihren Containern etc. blockiert - allerdings stehen da keine Parken verboten-Schilder mehr.
    Frage: Dürfen die ihren "Unrat" einfach da stehen lassen? Parkraum ist ein wertvolles Gut.

    Ich würde mal behaupten, dass die ihren Unrat vor allem dann da stehen lassen dürfen, wenn sie eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt haben. Die ist nämlich nach dem Straßengesetz und der Sondernutzungsatzung der Stadt (Nr. 14 der Anlage I) nötig, wenn die Straße über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dafür fällt auch ne Sondernutzungsgebühr an. Ist bei jedem Umzug nötig, für den Parkplätze offiziell abgesperrt werden und auch für die Baustelleneinrichtung.


    Und wenn da erst einmal Container stehen, dürften die Schilder ja obsolet sein. Ob die tatsächlich die gesamte Fläche und für die gesamte Zeit gebucht haben, wird Dir vermutlich nur die Stadt (Tiefbauamt?) sagen können. Bzw. sagen wird sie es Dir nicht, sondern, wenn Du nachfragst, werden sie es ggfs. überprüfen. Im Zweifel also hingehen und anscheißen!

  • Vorsicht, Falle. Könnte dazu führen, daß das Ordungsamt in der nächsten Zeit des öfteren eine freundliche Mitarbeiterin zur entsprechenden Kontrolle in die Straße schickt und die sich dann die Zeit unter anderem auch damit vertreibt, eine in der Not halb auf dem Gehweg geparkte Mustrum-Karre aufzuschreiben.


    Frag die Eumel vom Dach doch erst einmal freundlich/interessehalber, wann die Container denn so ungefähr wieder verschwinden, nachdem Du zuvor ihre herausragende Arbeit gelobt hast. ;)

  • Ok, danke. Werde es nächste Woche mal beim Ordnungsamt versuchen. Die Woche gebe ich ihnen noch.
    Rein vom Prinzip ist es doch ganz einfach: Du müssen ihren Scheiß nur ca. 20 Meter verschieben - nämlich in die jetzige Parkverbostzone. Leider sind die Dachdecker nicht greifbar, da die noch nicht da sind, wenn ich aus dem Haus gehe und schon wieder weg sind, wenn ich Feierabend habe.


    Svenny: Ha, das können die gerne machen. Ich bin, was Parken angeht, ein absolut und vollkommen gesetztestreuer Bürger.