Rechtliche Fragen

  • Hallo, in diesem Thread soll es um solche Sachen wie Kündigungen, Unfälle und was weiß ich nich alles gehen...


    Wenn ihr ne allgemeine Frage zum recht habt, einfach hier rein...


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    Und ich will auch gleich anfangen.
    Heute wurde mir wieder einmal eine Grundgebühr von einer Firma abgebucht, die ich nicht nennen werde. Allerdings habe ich meinen Kontrakt mit denen schon 3 (!!) mal gekündigt. 2x mal per Fax und einmal per Brief/Post. Sogar telefoniert habe ich schon mit denen.


    Jetzt werde ich erneut einen Kündigung an die Firma richten.
    Aber was kann man da machen ? Kann man denen nich irgendwie drohen ?


    Irgendwelche Tipps ?

  • Abbuchung unwiederruflich kündigen und per Einschreiben die dann kommende Mahnung zurückweisen. Danach müsstest du eigentlich Ruhe haben, sonst Anwalt.


    Jetzt ich :engel:


    Mir ist irgendein Spacken hinten ans Auto gefahren, jedenfalls hab ich da jetzt eine ca. 30 cm lange Schramme drin... :sauer: Wird der Wagen dadruch zum Unfallwagen!?

  • Zitat

    Original von De.Lo


    Jetzt ich :engel:


    Mir ist irgendein Spacken hinten ans Auto gefahren, jedenfalls hab ich da jetzt eine ca. 30 cm lange Schramme drin... :sauer: Wird der Wagen dadruch zum Unfallwagen!?


    Unfallwagen erst, wenn ganze Karosserie verbogen war, oder ausgebeult etc. Schramme "reicht" nett. Aber genaue Definition von Unfallwagen weiß ich nicht genau!


    @ Harzer: Abbuchungen kannst bei Bank 6 Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig machen! Und Kündigung per Einschreiben. Ansonsten Anwalt! 1. Beratung ist meist kostenlos - aber wenn du Bestätigung einschreiben hast, dann wird Dich auch ein Prozess nix kosten!!

  • Ich habe gestern einen fahrradunfall gehabt. Bei beiden Fahrrädern ist ein Sachschaden von 450¬ angegeben. Wenn er nicht Versichert ist, könnte es auch meine Versicherung übernehmen. Er war der schuldige bei dem Unfall.

  • Wenn du sagst es wär deine Schuld übernimmt das bestimmt deine Versicherung...


    aber: es hat denk ich mal (fasst) jeder eine Haftpflichtversicherung...

  • Kleine Ankündigung zum Thema von mir:


    Wenn jemand Fragen in sachen arbeitsamt o.ä. hat: Ich arbeite bei dem verein. beantworte gerne fragen in dieser richtung!

  • Zitat

    Original von Kuse
    Meine Frage:
    Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass man seine Pinkelpausen von seiner Stundenzahl abzieht?
    Wäre hilfreich, wenn mir auch jemand irgend einen Gesetzestext oder Gerichtsurteil dazu geben kann.


    Das klingt für mich nach 19. Jahrhundert!

  • Zitat

    Original von Kathi
    Kleine Ankündigung zum Thema von mir:


    Wenn jemand Fragen in sachen arbeitsamt o.ä. hat: Ich arbeite bei dem verein. beantworte gerne fragen in dieser richtung!



    hehe, kommt gerade richtig, vielleicht kannste mir weiterhelfen, dann muss ich da nichn Berufsberater nerven :lookaround:


    Wenn ich jetzt sagen wir mal mit der Schule fertig bin und will 2 Monate nach Schulende mitm Zivildienst anfangen, muss ich mich dann für die 2 Monate Arbeitslos melden? wegen Kindergeld und so...

    Einmal editiert, zuletzt von Luermi ()

  • ja, nicht nur wegen dem kindergeld. sondern falls du nach deinem zivi alo wirst, könntest du durch deine arbeitsuchendmeldung (asu) anspruch auf arbeitslosengeld (alg) bekommen. weiß aber nicht, inwiefern diese regelung dann noch zutrifft. du musst dich dann allerdings dazu bereit erklären, jede zumutbare tätigkiet anzunehmen. aber das ist nur pro forma. die werden keine arbeit für 2mo für dich suchen...


    § 26 Sonstige Versicherungspflichtige (wenn du alg beziehen willst)
    (1) Versicherungspflichtig sind
    2. Personen, die auf Grund gesetzlicher Pflicht länger als drei Tage Wehrdienst oder Zivildienst leisten und während dieser Zeit nicht als Beschäftigte versicherungspflichtig sind, wenn sie


    a) unmittelbar vor Dienstantritt versicherungspflichtig waren oder eine Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben, oder


    b) eine Beschäftigung gesucht haben (§ 119)

    Einmal editiert, zuletzt von Kathi ()

  • Vielleicht kann mir hier wer weiterhelfen:


  • Zitat

    Original von ForzaRoma
    2. Frage:


    Bei allen Händlern, wo ich nachgeschaut habe, steht was von 12 Monaten Garantie. Ich dachte, normal wären 24?
    Siehe hier: http://www.aralstore.de/aralst…3&articleid=100101&kid=7s


    Du verwechselst da was:


    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers bzw. des Herstellers.


    Es weicht in versch. Fällen ab aber beudeutet grundsätzlich, das Du in diesem Zeitraum Deinen gekauften Artikel problemlos reparieren lassen kannst, wenn es nicht mehr funktioniert und es ohne Einwirkung passiert.


    Gewährleistung ist die Bezeichnung für den gesetzlich vorgegebene Zeitraum, in dem der Artikel bei Defekten, bei denen allerdings der Kunde nachweisen muss, das diese schon beim Kauf vorhanden waren, von dem Hersteller bzw. Händler kostenfrei repariert werden muss.


    Zu beachten ist hierbei, das 6 Monate nach Kauf die Beweisumkehr eintritt, und zwar bedeutet das, das in diesen ersten 6 Monaten nach Kaufdatum die Firma bei Streitfragen nachweisen muss, dass der Artikel nicht diesen Defekt aufwies, nach diesen 6 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass dieser Defekt schon bei Verkauf existierte.


    Für Kleinartikel also eine Mogelpackung, die 24 Monate Gewährleistung. Beispielsweise beim Autokauf aber sehr nützlich.

    5 Mal editiert, zuletzt von Discostu ()

  • Übrigens: Bei Neuware kann diese Gewährleistungsfrist nicht vom gewerblichen Händler gekürzt werden, egal was die z. B. bei Ebay schreiben.

  • Zitat

    Original von Harzer
    Heute wurde mir wieder einmal eine Grundgebühr von einer Firma abgebucht, die ich nicht nennen werde. Allerdings habe ich meinen Kontrakt mit denen schon 3 (!!) mal gekündigt. 2x mal per Fax und einmal per Brief/Post. Sogar telefoniert habe ich schon mit denen.


    Jetzt werde ich erneut einen Kündigung an die Firma richten.
    Aber was kann man da machen ? Kann man denen nich irgendwie drohen ?


    Irgendwelche Tipps ?



    Also ich hatte am 26.4. eine Kündigung direkt an den Firmensitz in HH gefaxt. Habe auch die Bestätigung in Form eines Sendeberichts des Fax vorliegen.


    Heute wurde erneut der Betrag abgebucht.


    Werde jetzt die Abbuchung kündigen lassen. Reicht mir die Sendebestätigung den aus wenn es hart auf hart kommen sollte ?

  • Ich brauche mehr Details.........


    Ich weiß viel zu wenig über den Fall, als dass ich Dir eine wasserdichte Antwort geben könnte.


    Insbesondere kan ich Dir nicht sagen, ob Du eine wirksame Kündigung abgegeben hast, da Du uns nicht verraten hast, worum es genau geht.

    An sich beweist die Sendebestätigung nur, dass Du am xx.yy.zz um ii.jj Uhr irgendein Fax an eine bestimmte Nummer gesandt hast.


    Solange die nicht mahnen, würde ich die ganzen Lastschriften immer stur durch Deine Bank zurückbuchen lassen.


    Natürlich kannst Du denen drohen (aber artig bleiben!). Schreib doch einfach, dass Du demnächst rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn sie mit den Abbuchungen nicht aufhören.


    Oder Du verlangst, dass sie bis zu einer von Dir bestimmten Frist schriftlich bestätigen, dass der Vertrag mit Dir nicht bzw. nicht mehr besteht. Anderenfalls würdest Du die Sache einem Anwalt übergeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Mazurek ()