Rechtliche Fragen


  • Sowas kannst du Ebay melden, da du bist einen bestimmten Vertrag über die Versichert bist.

  • Zitat

    Original von Newsmaker


    Sowas kannst du Ebay melden, da du bist einen bestimmten Vertrag über die Versichert bist.


    Jo das bringt Dir auch richtig viel... :kichern:
    Ebay hält sich da schön raus.

    Einmal editiert, zuletzt von Discostu ()

  • Na dann lies Dir mal die Bedingungen ganz genau durch. Das ist das eine reine Kulanzleistung.


    Und dann viel Spass beim Nachweisen, das der Artikel beim Verkauf schon defekt war.


    Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

    Einmal editiert, zuletzt von Discostu ()

  • Zitat

    Original von Discostu
    Und dann viel Spass beim Nachweisen, das der Artikel beim Verkauf schon defekt war.


    Grundsätzlich liegt die Beweispflicht beim Verkäufer.


    § 476
    Beweislastumkehr
    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache
    bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des
    Mangels unvereinbar.


    Bei gebrauchten Sachen ist diese zwingende gesetzliche Vermutung jedoch nur eingeschränkt anwendbar. Dadurch, dass Mängel offenbar vom Verkäufer in diesem Fall überhaupt nicht angezeigt wurden, sieht es allerdings rechtlich gut für den Harzer aus. Es sei denn er hätte den Mangel z.B. durch Preis oder Alter der Sache erkennen können.

  • Kauft man sich etwas, z.b. ein Fernseher. geht er innerhalb der Garantiezeit ein mal Kaputt, kann man Nachbesserung verlangen.
    Bei einem 2. mal innerhalb der Garantie Zeit auch.


    Bei einem 3. Deffekt hat man das Recht den Fernseher dem Laden zur Verfügung zu stellen und das Geld zurück zu verlangen.



    Wie ist es bei einem Auto??

  • Zitat

    Original von Discostu
    Na dann lies Dir mal die Bedingungen ganz genau durch. Das ist das eine reine Kulanzleistung.


    Und dann viel Spass beim Nachweisen, das der Artikel beim Verkauf schon defekt war.


    Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.


    Tja,


    mir ging es eher darum, dass Ebay sowas anbietest, was du ja anscheinend nicht wusstest, da du ja meintest, das "die sich da schön raushalten"...

  • Na dann haben wir aneinander vorbei geredet.


    Ich meine damit, das Ebay, was das rechtliche in den Verträgen anbetrifft, sich fein raushält.


    Bestenfalls sperren die einen Verkäufer der andere übers Ohr haut.


    Wenns komplizierter wird verweisen die im Allgemeinen auf den Trauhandservice (selbst erlebt...).


  • zu (1):


    Das ist das, was uns die Verkäufer immer wieder weismachen wollen.
    In Wahrheit gibt Dir das Gesetz das Recht, bereits beim 1. Defekt Austausch oder Kaufpreisminderung zu verlangen!


    Leider stellen sich viele Verkäufer immer wieder quer und behaupten, dass nur Nachbesserung möglich sei. Und dann wird das Gerät erstmal für ein paar Wochen eingeschickt. Ersatz in der Zwischenzeit? Höchstens, wenn man drauf pocht.


    zu (2):
    Bei Autos kommt es darauf an, was für ein Auto (neu oder gebraucht?) Du von wem (privat oder Händler?) kaufst.


    Händler können mittlerweile selbst bei Gebrauchtwagen nicht mehr die Gewährleistung ausschließen. In der Regel beträgt diese mindestens 12 Monate.


    Privatleute können nachwievor die Gewährleistung ausschließen, wenn sie einen gebr. Wagen verkaufen.


    Neuwagen sind grds. nicht anders zu behandeln als andere Neuware: 24 Monate Gewährleistung sind das mindeste.

    Einmal editiert, zuletzt von Mazurek ()

  • Hab auch mal ne Frage an die Rechstleute :erstaunt: unter uns!


    Ich habe ein Notebook, bei dem sich nach nicht mal 4 Monaten am Gehaeuserahmen des Bildschirms ein Riss gebildet hat! Dieser ist duch die hebelkraefte beim Oeffnen immer langergeborden, bis schliesslich nun der Rahmen vollstaendig gebrochen ist!
    An der Hotline wurde mir sofort ein Garatiefall attestiert, worauf ich das Geraet eingeschickt habe!
    Heute erhalte ich aber nun eine Mail, mit einem Kostenvoranschlag, der sich ueber sage und schreibe 133 Euro belaeuft, da aeussere Einwirkungen nicht der Garantie unterliegen. Frechheit.


    Das Notebook ist ansonsten in einen einwandfreien Zustand und auch Stuerze hat es keinen durchgemacht. Wer ist denn nun in der Beweispflicht, und muss beweisen, dass der Schaden auf Materialfehler oder mutwillige Zerstoerung beruht?


    @ Discostu: Du hattest am beginn des Thraeds mal was von 6 Monaten erzaehlt! Das Geraet ist jetzt kanppe 5 Monate alt! Muessen die also mir das nachweisen?


    @ mazurek: Hilf mir mal! Will denn da einen schoenen Text hinschicken, dass die gar nicht mehr anders koennen, als das Teil zu Reparieren. Und mit Computerbild oder sowas will ich nicht gleich drohen! Das bringt eh nichts!

    Einmal editiert, zuletzt von Svenni96 ()

  • Bin ich Deine Tippse?? ;)


    Schreib denen einen höflichen, aber unmissverständlichen Brief, dass der Riss einen Materialfehler darstellt und dass Du das Teil immer sachgemäß bedient hast.
    Stelle klar, dass der Riss nicht durch äußere Einwirkung entstanden ist!


    Deine Formulierungen müssen erkennen lassen, dass Du Dich auf keine Diskussionen einlässt.


    Schreib bloß nicht "ich bin der Meinung" oder sowas. Immer schön stramme Behauptungen aufstellen:
    "Der Riss stellt einen Materialfehler dar", "lag bereits von Anfang an vor", "mangelhafte Verarbeitung", "habe das Gerät immer sachgemäß bedient". "Bitte kommen Sie daher Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nach". "Ich weise drauf hin, dass ich keinerlei Kosten übernehmen werde."


    Zu den 6 Monaten:
    Die andere Seite muss innerhalb dieses Zeitraumes beweisen, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Du musst das Gegenteil nicht beweisen!!


    Das kann ich auch beantworten (obwohl ich nur Jura und nicht ...... studiert habe). ;) ;)

  • Zitat

    Original von Svenni96
    Dieser ist duch die hebelkraefte beim Oeffnen immer langergeborden, bis schliesslich nun der Rahmen vollstaendig gebrochen ist!


    Und diesen Satz nimmst Du so besser gar nicht auf. Erstens bist Du kein Fachmann und zweitens könnte man Dir unsachgemäße Behandlung beim Öffnen unterstellen. Du hast allenfalls bermerkt, dass sich der bereits erkennbare Riss beim Öffnen noch verstärkte, woraufhin Du unmittelbar die Hotline angerufen hast und dann diesen Satz bemerkst:


    Zitat

    An der Hotline wurde mir sofort ein Garatiefall attestiert, worauf ich das Geraet eingeschickt habe!


    Persönlich würde ich schreiben, dass Dir der Garantiefall zugesichert wurde und Du das Gerät auf Aufforderung der Hotline eingeschickt hast.


    Ansonsten hat die Tippse Mazurek das viel Wichtigere schon geschrieben. Wenn er auch noch Kaffe kochen kann, dann solltest Du ihn möglichst umgehend einstellen :D


  • Zu 2.)
    Mir geht es nicht um die generelle Garantie.
    Es geht um einen Neuwagen, der 24 Monate Garantie hat.


    Beispiel 1.)
    In der Werdung wird geworben, das das Auto 5L verbraucht. Es verbraucht aber 6L.


    Jetzte kann der Käufer doch eigentlich innerhalb der 24 Monaten das Auto wieder zurück geben und das Geld wieder verlangen. Oder Schadensersatz in höhe, der mehr anfallenden Sprit kosten verlangen.


    Beispiel 2.)
    Ich kaufe mir nen Neuwagen, im Wert von 40.000 Euro und nach 20 Monaten ist zum 3. mal die Klima Anlage kaputt. Jetzt gehe ich zum Händler und verlange die kompletten 40.000 wieder zurück??!!

  • zu Beispiel 1): Viel Spaß dabei, diesen Mehrverbrauch zu beweisen. Vielleicht liegt es ja doch am Fahrstil? Die Hersteller lassen diesen Verbrauch immer schön von Gutachtern vor Verkaufsstart testen, da wird es mit dem Beweis schon schwierig, notfalls müßte das ein Gutacher per Gegengutachten machen.


    zu Beispiel 2): Der Nutzungsvorteil ist bei einer Wandlung (Rückgabe) auszugleichen, das sind glaube ich momentan 0,4% vom Anschaffungswert pro gefahrene 1000 Kilometer. Wenn Dein Kumpel also 50.000 Kilometer in den 20 Monaten gefahren ist, muß er 8000 EURO abdrücken.

    • Offizieller Beitrag

    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/nilslich/forum/zeitung.jpg]


    Was sollte man in einem solchen Fall am besten tun? Ein Telefongespräch hat zwar stattgefunden, aber es ging da zu keiner Zeit um ein Zeitschriftenabo. Auch die Kontonummer wurde nicht mitgeteilt. Wie kommen die dazu?
    Was macht man nun am besten? Einfach nichts und dem Bankeinzug nach erfolgter Abbuchung widersprechen? Würde doch eigentlich genügen, wenn die keinen Auftrag von einem vorliegen haben, oder? Bei der Hotline war übrigens nur eine Warteschleife ereichbar und irgendwann ist man rausgeflogen.

  • Bin kein Fachmann, aber auf jedenfall per Einschreiben oder wenigstens schriftlich wiedersprechen. Stillschweigen bedeutet doch annehmen, oder? Mehr würde ich erstmal nicht tun.

  • tja, da biste wohl nem betrüger ins netz gegangen!
    da gab es vor kurzem was in tv drüber!
    an der falschen stelle ja gesagt und zack haben die dich! auch ein mündlicher Vertrag ist gültig! nur stellen die das so geschickt an, das es leicht illegal ist! kannst den Verbraucherschutz einschalten und Abbuchungen zurückweisen und die Annahme der Hefte verweigern! obs was bring sei dahin gestellt!

    • Offizieller Beitrag

    Ist aber eigentlich nicht einzusehen, dass man Kosten und Mühen aufbringen muss, um da etwas zu widersprechen, was man ganz klar nie in Auftrag gegeben hat. Außerdem haben die ja gar nichts in der Hand. Das kam nicht per Einschreiben und bestellt wurde bei denen auch nie etwas. Weder per Telefon noch schriftlich.


    EDIT: Geht hier nicht um mich. Ich lasse mich gar nicht erst in solche Telefonate verwickeln. Die haben wohl auf Grund einer Teilnahme an einem Gewinnspiel im Hauptbahnhof angerufen.

  • Wenn du die Zeitschrift erhälst und nichts dagegen tust, also sie nicht zurückschickst, hast du sie angenommen und musst sie auch ggf. zahlen.