Versicherungen

  • Ist er ja nicht, sonst würde er den studentischen Beitrag ja nicht zahlen müssen.


    EDIT: diese Bindungsfrist-Geschichte kapiere ich auch nicht; du kannst doch bei der AOK einfach fristgerecht kündigen und machst mit deiner neuer Versicherung aus, dass du am Tag deiner Rückkehr dort Mitglied werden möchtest...oder geht das wiederum nicht, weil du offiziell noch Student in Deutschland bist?!


    Evtl. kann dir dort ja geholfen werden... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von El Toro ()

  • Eine Bindungsfrist ist wohl sowas wie die Mindestvertragslaufzeit (soll laut planloser AOK-Dame in SGB V stehen) bei Versicherungen.


    Bin im Dezember aus der Familienversicherung rausgerutscht (25 + neun Monate Zivi) und dachte, dass die mir meine Hep. A+B bezahlen (hat die AOK-Dame mir damals Sep./ 08 so erzählt: "Na, eigentlich dürfen wir das nicht. Aber, wir wollen ja keinem im Wege stehen."), deswegen bin ich auch gleich wieder zur AOK gegangen.
    Hab natürlich nix schriftlich.


    Der absolute Hammer ist, laut meinem I-Amt könnte die AOK mich sogar aus der Studentischen rausnehmen, da ich ja durch das Auslandsjahr 2 Urlaubssemester einreichen muss. Dadurch dass ich dann ja kein "richtiger" Student mehr bin, könnten sie mich als ganz normalen Versicherten führen (keine Ahnung wo da grad die Sätze liegen, bei 180 €/ Monat vielleicht?).
    Wenn sie das machen, ist aber endgültig alles vorbei und ich gehe zur Presse.


    edit:

    Zitat

    Original von El Toro


    EDIT: diese Bindungsfrist-Geschichte kapiere ich auch nicht; du kannst doch bei der AOK einfach fristgerecht kündigen und machst mit deiner neuer Versicherung aus, dass du am Tag deiner Rückkehr dort Mitglied werden möchtest...


    Klar, könnte ich machen. Aber:
    1. Ist fristgerecht laut AOK das Ende der Bindungsfrist (siehe oben).
    und
    2. Dann müsste ich allerdings trotzdem noch die Beiträge aus dem ganzen Jahr nachzahlen.

  • Bindungsfrist


    Ok, wenn du dich nicht mehr versichern musst durch die Urlaubssemester würde ich genau dies bei der AOK auch gelternd machen und auf die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse in Deutschland verzichten.


    Ruf doch bei Dirk (siehe RK Link) mal an und frag ihn, ob man da was machen kann!


    Ich kann mich erinnern, als ich zwischen meinen Studiengängen mal ein Semester nicht eingeschrieben war, dass ich die Beiträge von der BKK Mobil Oil sogar komplett erstattet bekommen habe da ich in diesen Monaten keinerlei Behandlungen etc in Anspruch genommen habe.

  • Zitat

    Original von El Toro
    Bindungsfrist


    Hhhmm. Bringt mich ja nicht wirklich weiter. Bzw. dieser Punkt hier ist ganz interessant, da ich ja über die Auslands-KV laut ADAC soetwas wie privatversichert bin.



    Zitat

    Diese Bindungsfrist gilt nicht,


    - für freiwillige Mitglieder, wenn die Kündigung wegen einer anschließenden Familienversicherung erfolgt, oder deshalb, weil das freiwillige Mitglied aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden möchte.


    Im nächsten Zitat ist eigentlich alles gesagt, ich möchte ja schon irgendwie hier krankenversichert bleiben, für den Fall der Fälle.


    Da ich aber diese Anwartschaft in Anspruch nehmen möchte, ist halt hier die Frage ob das bei der AOK noch geht.



    Zitat

    Original von El Toro
    Ok, wenn du dich nicht mehr versichern musst durch die Urlaubssemester würde ich genau dies bei der AOK auch gelternd machen und auf die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse in Deutschland verzichten.


    Das ist ja das Komplexe an der Fragestellung. Eigentlich ist es ja sogar gut, dass ich hier weiter versichert bin. Stell dir mal vor, ich falle in Südamerika ins Koma, werde nach Deutschland geflogen (das würde ja die Auslands-KV bezahlen) und dann muss ich hier alles alleine bezahlen und hab 96000 € Schulden.


    Zitat

    Original von El Toro
    Ruf doch bei Dirk (siehe RK Link) mal an und frag ihn, ob man da was machen kann!


    Werde ich gleich mal machen. Vielen Dank!


    Zitat

    Original von El Toro
    Ich kann mich erinnern, als ich zwischen meinen Studiengängen mal ein Semester nicht eingeschrieben war, dass ich die Beiträge von der BKK Mobil Oil sogar komplett erstattet bekommen habe da ich in diesen Monaten keinerlei Behandlungen etc in Anspruch genommen habe.


    Andere Kassen, andere Zeiten, andere Regelungen. ;)

  • Zitat

    Original von El Toro
    Evtl. findes du ja im Krankenkassen-Forum auch Hilfe...


    Hab mal in einem anderen Forum nachgeschaut. Danke. Da hatte jemand das gleiche Problem mit der AOK.
    http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?p=4135


    Zitat

    Original von El Toro
    Ich würde aber auf alle nach der Nummer bei der AOK kündigen!


    Gekündigt habe ich gestern per Telefon, Kündigungsunterlagen haben sie gestern per Post versandt. Trägt natürlich nicht zur Erhöhung der Wahrscheinlichkeit bei, dass sie mir die Imfpungen bezahlen.

  • Jetzt verstehe ich das Problem gar nicht mehr. Du möchtest weiter versichert bleiben, aber die 60,--/Monat nicht zahlen?

  • Zum Problem mit der Beitragspflicht bis zum Ende der Bindungsfrist: Die stud. KV erlischt, wenn du nicht eingeschrieben bist in Deutschland. Zählt das Urlaubssemester als immatrikuliert?

  • Ja, zählt es. Aber halt als Beurlaubung. Deswegen falle ich auch nicht aus der gesetzlichen heraus.


    Folgende Eckresultate gibt es nach den Gespräch mit einer anderen AOK-Dame (Zitat: "Ich bin froh, wenn ich weiß, wo ich beim PC die Tasten drücken muss, damit mein Programm funktioniert")


    Anwartschaft:
    Ist quasi überflüssig, da ja in Deutschland seit 04/07 die Pflichtversicherung besteht. Wenn mir was in SA passieren sollte, würde ich auch ohne Anwartschaft in die KV zurückfallen, bei der ich das letzte Mal in Deutschland versichert war.


    Allerdings ist diese Regelung nur umzusetzen, wenn ich hier Exmatrikuliert werden würde.


    ODER, was mir ja noch gar nicht in den Sinn gekommen ist. Wenn ich hier ne private KV abschließe, müssen sie mich auch aus Bindungsfrist befreien.


    Das würde quasi bedeuten:


    Bis Ende Feb AOK-versichert, dann privat über die Auslands-KV und wenn ich im Oktober mit gebrochenem Bein oder so wiederkomme, komme ich gleich in die AOK rein.


    Na, dann hoffen wir mal.


    Hab heute nochmal mit verschiedenen Leuten telefoniert. Die prüfen das Mal. Montag geht die wilde Fahrt weiter.

  • Zitat

    Original von roter hildesheimer


    ODER, was mir ja noch gar nicht in den Sinn gekommen ist. Wenn ich hier ne private KV abschließe, müssen sie mich auch aus Bindungsfrist befreien.


    Gilt das nicht nur für freiwillig Versicherte?

  • ich bin auch der meinung, dass du als student frewillig versichert bist.


    und damit könntest du aus der gkv austreten und normal kündigen.


    versicherungspflicht besteht doch erst seit januar 09?


    edit: tkk hat mit die hepatitisa impfung ohne probleme gezahlt. Gegen B bin ich seit meiner Kindheit geimpft. Wieso sie die nicht zahlen kann ich gar nicht nachvollziehen. Hier handelt es sich ja schon um eine sehr schlimme Krankheit. Darum bin ich auch immer wieder darüber verwundert, dass manche Leute noch nicht dagegen geimpft sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Leon ()

  • kvds ist eine pflichtversicherung, keine freiwillige. der versicherungsnachweis ist ja eine voraussetzung für die immatrikulation.


    § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V


    edit: hab mir dein problem nochmal durchgelesen... solang du immatrikuliert bist musst du in der studentischen bleiben und auch beiträge zahlen, sonst würdest du ja exmatrikuliert werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kimme ()

  • Ich muss mal mit meiner Hochschule sprechen. Vielleicht lässt sich da ja was deichseln, dass ich wärend des Jahres exmatrikuliert werde, dann aber direkt wieder aufgenommen werde und es nicht als Zweitstudium gilt.


    Vielleicht klappt das ja.


    Kimme
    Ich benötige die Private Auslands-KV doch eh. Deutschland hat doch kein Sozialabkommen mit Paraguay.
    Ich verstehe diese beschissene Regelung nicht, wieso das nicht gehen soll. Durch das Gesetz, dass ich bei meiner bisherigen KV weiter versichert bin, wenn ich wieder hier bin, sollte sich das doch von alleine aufheben?!


    Anmerkung:
    Europa, Europa, über alles!!:kotzen:


  • Ich war in meinem ersten Jahren in Chile noch an der Uni Hannover eingeschrieben und hatte mich beurlauben lassen. Damals war ich bei der debeka versichert und war sogar richtig krank geworden, so dass ich ständig beim Arzt war. Die debeka war als Auslandskrankenkasse günstig und hatte auch jeden Kram bezahlt.


    Heute ist Krank werden wegen der hiesigen Krankenkassenverhältnisse aus meinen Plänen gestrichen worden.

  • Über die DEBEKA die Auslands-KV oder die normale KV? War ja sicher 'ne anderen Konstellation bei dir, oder auch mit Bindungsfrist (gab's "damals" wahrscheinlich noch gar nicht, oder?)?


    Zitat

    Original von strunz
    freiwillig ist erst ab 30 jahren/14. fachsemester und kostet doppelt so viel wie die studentische kv.


    Da frage ich mich doch, was genau freiwillig bedeutet. Dadurch, dass ab 04/07 kein Bürger mehr unversichert bleiben darf, gibt es doch quasi keine freiwillige Versicherung mehr.
    Und: dadurch, dass ich mich ja privat (Auslands-KV) versichern würde, würde ich doch (hoffentlich) da raus fallen.


    Strunz hat mich auf 'ne andere Fährte gelockt, und zwar, dass ich mich innerhalb von 3 Monaten aus der Gesetzlichen für die gesamte Studenten-Zeit verabschiede und dann aber auch nie mehr dorthin zurückkehre(n kann).


    Zitat

    § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 SGB V von http://www.jusline.de/index.ph…=8&disid=460&disdoto=view
    (2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.


    Zählt diese Befreiung denn dann quasi nur für das BA-Studium oder auch für das MA-Studium?