Versicherungen

  • versicherungspflicht besteht ab den 01.01.09 für jeden der seinen hauptwohnsitz in deutshcland hat. darum bist auch du versicherungspflichtig. wer nicht versichert ist, muss für jeden monat, in der er nicht versichert war, eine geldstrafe zahlen.


    deine auslandskrankenversicherung ist keine krankenvollversicherung für deuthscland, darum musst du auch weiter hier versichert sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Leon ()

  • Aber das ab dem 1.1.09 gilt doch nur für einen bestimmten Personenkreis, oder? Mir fällt der bestimmte Personenkreis nur grad nicht ein. (Waren das nicht Leute die sich privat versichern müssen?!)


    Und:
    Da sind wir wieder bei der Frage was denn dieser Hauptwohnsitz ist.


    Wenn ich ein Jahr drüben bin, habe ich den ja wohl kaum hier, nech?!

  • Zitat

    Original von roter hildesheimer


    Und:
    Da sind wir wieder bei der Frage was denn dieser Hauptwohnsitz ist.


    Wenn ich ein Jahr drüben bin, habe ich den ja wohl kaum hier, nech?!


    wenn du dich in Hildesheim nicht abmeldest, ist dein Hauptwohnsitz weiter dort.

  • ab 01.01.09 muss jeder versichert sein. davor war es gewissen leute ober der gehaltsobergrenze z.B. freigestellt sich zu versichern.

  • versichert sein muss jeder seit 1.4.2007, seit 1.1.09 dürfen nur leute die einen beihilfeanspruch haben den "rest" unversichert lassen. ansonsten werden alle die jetzt noch ohne versicherung rumlaufen immer rückwirkend zum 1.4.07 eingestuft. das sind dann immer ganz nette sümmchen die da zusammenkommen...


    die möglichkeit mit der befreiung ist die einzige die du noch hast. gilt grds. für den gesamten studiengang. ob einer master als neuer anzusehen ist müsste ich am montag nochmal klären.
    fakt ist, dass deine auslands kv als nachweis bei deiner uni/fh nicht ausreicht. begründung: wegen ist so. (willkür des staates)

  • Wer nach dem 01.01.2009 dieser Verpflichtung nicht nach kommt und nicht den erforderlichen Versicherungsschutz nachweisen kann, wird mit einem so genannten Prämienzuschlag bestraft, dessen Höhe von der Dauer der Nichtversicherungszeit nach Eintreten der Versicherungspflicht abhängig ist. Innerhalb der ersten sechs Monate beträgt der Zuschlag einen Monatsbeitrag für jeden Monat der Nichtversicherungszeit. Nach dem sechsten Monat ein Sechstel für jeden weiteren Monat der Nichtversicherungszeit und sollte die exakte Dauer der Nichtversicherungszeit nicht ermittelt werden können, wird davon ausgegangen, dass seit mindestens fünf Jahren keine Versicherung bestanden hat.

  • das gilt für die, die mal in der pkv waren und bisher ohne versicherung rumgelaufen sind. die "normale" regelung gilt zum 1.4.07 für die gkv bzw. fkv.

  • Zitat

    Original von roter hildesheimer
    Aber das ab dem 1.1.09 gilt doch nur für einen bestimmten Personenkreis, oder? Mir fällt der bestimmte Personenkreis nur grad nicht ein. (Waren das nicht Leute die sich privat versichern müssen?!)


    Und:
    Da sind wir wieder bei der Frage was denn dieser Hauptwohnsitz ist.


    Wenn ich ein Jahr drüben bin, habe ich den ja wohl kaum hier, nech?!


    Normalerweise musst du dich nach 6 Monaten in der Fremde aus Deutschland abmelden. Wirklich interessieren sich dafür die Ämter aber nicht.

  • Zitat

    Original von Kimme


    die möglichkeit mit der befreiung ist die einzige die du noch hast. gilt grds. für den gesamten studiengang. ob einer master als neuer anzusehen ist müsste ich am montag nochmal klären.
    fakt ist, dass deine auslands kv als nachweis bei deiner uni/fh nicht ausreicht. begründung: wegen ist so. (willkür des staates)


    Das wäre sehr, sehr nett von dir!
    Bzgl. der Frage ob der MA-Studiengang dann als neuer Studiengang anzusehen ist, ist folgende Beurteilung aus dem BAföG interessant zu bemerken:


    Wenn ein MA-Studiengang direkt an den BA drangehängt wird, ist es nicht als neuer Studiengang zu sehen, wenn allerdings ein Semester pausiert wird, und dann der MA gemacht wird ist es ein anderer. Dementsprechen würde es dann auch kein BAföG mehr geben (Zweitstudium quasi).


    Wenn die gleiche Regelung bei der Krankenversicherung greift wäre das super.
    Dann könnte ich nach meinem BA-Abschluss dann halt ein Semester irgendwas anderes machen und dann halt erst den MA machen.


    Aber ob sich das alles rechnet, muss ich dann mal überschlagen.


    Zitat

    Original von ramazzottionice


    wenn du dich in Hildesheim nicht abmeldest, ist dein Hauptwohnsitz weiter dort.


    Ich habe letztens bei der Stadt HI gefragt. Die meinten, dass ich eigentlich nichts weiter machen brauche, wenn ich in's Ausland gehe. Was das jetzt genau heißt, muss ich nochmal weiter erfragen. :grübel:


    Zitat

    Original von Florian


    Normalerweise musst du dich nach 6 Monaten in der Fremde aus Deutschland abmelden. Wirklich interessieren sich dafür die Ämter aber nicht.


    Alles klar, wie gesagt. Ich werde mich am Montag bei der Stadt HI nochmal schlau machen. Dann bin ich ja quasi nicht mehr existent für die.

  • mir ist grad mal aufgefallen, dass ich gar keine haftpflichtversicherung habe...


    habe mal ein paar sachen angeschaut, aber musste fetsstellen, dass ich überhaupt keine ahnung habe auf was ich achten muss...
    lohnt sich sb und die deckung von unter 7-jährigen? gibt bestimmt noch mehr sachen, auf die man achten muss...

  • normal sind unter siebenjährige ja eh nicht haftbar zu machen, solange du die aufsichtspflicht nicht verletzt hast.

  • ach so rum ist das gemeint. ich habe das andersrum verstanden, von wegen dass ich schäden an unter siebenjährigen selbst tragen muss. bietet sich ja auch an, wenn ich ankreuze dass ich single und und ohne kinder bin...

  • Selbstbeteiligung kann je nach Versicherung ne Menge Prämie sparen. Bei mir sind es bei 250 Euro SB ca. die Hälfte (35 statt 70 Euro). Wenn Du Schäden bis zu der Summe notfalls irgendwie mit Bordmitteln decken kannst, kann ich es nur empfehlen. Normalerweise sollte man damit auf lange Sicht günstiger fahren, es sei denn, Du bist der geborene Pechvogel und hast ständig Schadensfälle.

  • wir hoch soll denn deine deckungssumme für personen und sachschäden sein? 4 millionen?

  • Mo: du gehst aber schon von einem jahresbeitrag aus, oder? keine ahnung, wie hoch ich die setzen will. kenne mich da, wie gesagt auch überhaupt nicht aus und wäre für nen "geheimtipp" einer guten versicherung echt dankbar.