Versicherungen

  • … oder aber, die Vertragswerkstatt der Versicherung kann es nicht und das Auto geht doch zur versierten Vertragswerkstatt des Herstellers. Hat da schon jemand Erfahrungen?

    Das wäre auch meine Frage.


    Meine Versicherung möchte übrigens 25% mehr haben für die Zoe.

  • Falls jemand die KFZ Versicherung wechseln möchte und ein e-Auto hat, dran denken an die Werkstattbindung. Viele Versicherungen geben einem ja Rabatt, wenn die die Werkstatt aussuchen dürfen. Das könnte dann beim e-Auto ja problematisch werden.

    Aber was willst du damit sagen? Am Ende muss das Auto doch repariert werden?

  • Eine Werkstatt, die einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, verpflichtet sich, den Wagen nach Herstellervorgaben mit Teilen in Erstausrüsterqualität zu reparieren. Das gilt grundsätzlich für alle Autos und Antriebsarten.


    Die Werkstattbindung kommt nur im Kaskobereich zum Tragen. Nicht für jedes Fahrzeug/Baujahr wird die Werkstattbindung angeboten. Man sollte das individuell prüfen bzw. nachfragen.

  • Sofern nicht vertraglich (Wegen Finanzierung, Garantie oder Serviceangeboten) vorgesehen ist, dass die Reparatur bei der Vertragswerkstatt vorgenommen werden muss, sollte es keine Probleme geben. Bei Leasing z.B. kann meistens gar keine Werkstattbindung abgeschlossen werden.


    Kurz gesagt im Schadenfall wählt der Versicherer die Werkstatt aus die es kann. Wenn das warum auch immer nicht passieren darf, ist die Werkstattbindung nichts für den Kunden.

  • wir haben nen schaden von ca 3000 und der wagen ist vollkasko. es kann also sein, dass der versicherer das gar nicht übernimmt, wenn wir den wagen einfach zum verkäufer bringen?

    Üblicherweise zeiht die Versicherungsgesellschaft einen Prozentsatz ( z.B. 20% ) ab, wenn der Wagen nicht wie vereinbart bei der Vertragswerkstatt (also die, die mit der Versicherungsgesellschaft den Vertrag hat), sondern bei einer vom Kunden selbst ausgewählten Werkstatt repariert wird.


    Sowas kommt übrigens regelmäßig vor. Besonders kulante Versicherungsgesellschaften finden aber auch da eine Kompromiss-Lösung. Ich empfehle in so einem Fall eine vertrauensvolle Kommunikation mit dem Versicherungsvertreter.

  • Mit Aquavit…


    Naja, ich hatte immer Werkstattwahl durch die Versicherung bis ich gelesen hatte, dass das bei finanzierten Autos und der Garantie Probleme geben kann. Die Mehrkosten für freie Werkstattwahl sind ja auch überschaubar.

  • Nachdem ich meiner KFZ-Versicherung geschrieben hatte, dass ich bei den neuen Preisen kündigen werde und sie doch bitte nochmal kalkulieren sollen, wurde der alte Preis wieder angeboten. Lohnt sich also dann doch mal miteinander zu sprechen/schreiben.

  • cool, dann hast du also vorher zuviel bezahlt ..... :)

    Du belohnst dieses Verhalten der Vergangenheit dadurch, dass du nicht kündigst.

  • Hatte damals verglichen und dann zu der neuen Versicherungsgesellschaft gewechselt. Und zahle dann da halt jetzt den gleichen Preis. Kann man sehen wie man will anscheinend.

  • Hab da auch mal eine Frage zur Autoversicherung:


    Ich habe im Moment 2 Autos und bin dieses Jahr weitaus mehr gefahren, als eigentlich geplant war. Ergo wurde natürlich mehr gefahren, als im Vertrag vereinbart wurde.

    Bei einem der beiden Autos läuft der TÜV ab und es wird Ende des Jahres weggegeben. Das andere behalte ich.


    Wie soll ich da verfahren? Ist es bei dem Auto, welches ich aufgebe, wichtig, dass der Wert da nochmal berichtigt wird?


    Bei dem Anderen plane ich eigentlich, der Versicherung mitzuteilen, dass aufgrund familierer Veränderungen sich mein Fahrverhalten verändert hat.


    Oder soll ich das auch einfach auf mich zukommenlassen?