Sofort nen neuen Tread eröffnet, da ich das Thema was in Fanartikel angefangen wurde für nicht unwichtig halte......
Schutz der Marke "UH" ?
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Ich denke mal dass das wenige Geld woanders besser angelegt wäre, als in den Schutz der Marke UH!
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Erstmal wissen was es kostet als gleich schon wieder dagegen zu wettern! Mann oh Mann wie ich es liebe!
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Ich hab eben mal schnell ne eMail an das Deutsches Patent- und Markenamt geschickt. Ich hoffe, dass die uns sagen können, wieviel der Schutz der Marke "Ultras Hannover" kosten würde.
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Hoffentlich klappt das auch. Ich bin mir nämlich ziemlich unsicher, da man Hannover so bestimmt nicht schützen kann. Da aber davor Ultras steht wäre es ja vielleicht eine Möglichkeit.
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Wenn die Firma Topware den Buchstaben "D" schützen kann, wieso soll man dann nicht das Wort Hannover schützen können? Müsste dann eigentlich ja auch gehen.
Außerdem sehe ich da nicht das Problem, da es sich ja um die Marke "Ultras Hannover" und nicht um "Hannover" hadelt.
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Also ich finde die Idee super. Ich würde es ziemlich scheisse finde, wenn jemand sich mit solchen Artikeln Dumm und dämlich verdienen würde.
Soweit ich weiss, haben sich die Frankfurter doch auch den Namen "Ultras Frankfurt", "Ultras FFM" ect. schützen lassen...Wenn die das können, dann können wir das erst recht.
Es wäre aber schwachsing nur den Namen schützen zu lassen. Dann sollte man auch gleich noch Logo und vergleichbares machen. -
Das hört sich schonmal gut an. Wenn die Frankfurter das dürfen, dann können sie uns das auch nicht verbieten.
Aber du hast auch recht, wenn man es schon schützen läßt, dann nicht nur den Namen, sondern auch das Logo.
Außerdem dürfte das finanziell auch nicht das Problem werden, da macht man dann halt einfach ne Sammlung, da dürften bestimmt ein paar Euro zusammen kommen.
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Das man dann Logo, Abkürzungen etc auch schützen lässt is für mich eh selbstverständlich!
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Na, dann ist das doch schon fast geklärt. Fragt sich jetzt nur noch, wie teuer der ganze Spaß wird.
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das gute daran ist doch, dass ihr hinterher durch abmahnungen der schalmafia und vergabe der lizenz an div. fanartikelfirmen das geld locker wieder reinbekommen könntet.
die frage ist nur, wer sich die marke schützen lässt. wenn sich das keine privatperson schützen lässt, müsstet ihr wohl einen e.v. gründen.
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Was ja nicht das grosse Problem sein sollte........
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Ich glaube auch nicht, dass es ein Problem werden wird einen Verein zu gründen. Hört sich ja auch irgendwie cool an: Ultras Hannover e.V.
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Einen Verein zu gründen kostet aber auch Geld
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Ich habe mal mit einen darüber geredet, der meinte dass kostet so um die 600 Mark....also 300 Euro.
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gefunden über google:
Vereinsgründung (1)
Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.:• Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
• Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
• Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden.
• Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
• Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden.
• Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden.
• Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
• Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden.Dieser Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Salzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben (§ 59 BGB).
Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises / Reisepasses beim Notar.
In der Regel reicht danach der Notar eine Anmeldung mit den beglaubigten Unterschriften und Unterlagen beim Registergericht (Amtsgericht) ein.
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1.
Originalsatzung und Abschrift. Die Satzung muss mindestens enthalten:
• Zweck, Name und Sitz des Vereins
• Absicht der Eintragung in das Vereinsregister
• Regelung über Ein– und Austritt von Mitgliedern
• Regelung der Bildung des Vorstands
• Eventuelle Beitragspflicht für Mitglieder
• Voraussetzungen und Fons der Einberufung der Mitgliederversammlung sowie der Dokumentation gefasster Beschlüsse.Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben und der Gründungstag vermerkt sein.
2. Gründungsprotokoll. Das Gründungsprotokoll muss mindestens enthalten:
• Ort und Zeitpunkt der Versammlung
• Zahl der anwesenden Mitglieder
• Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitglieder, d.h. es müssen mindestens sieben Mitglieder anwesend sein
• Beschlüsse zu folgenden Tagesordnungspunkten inkl. Abstimmungsergebnissen: – Beratung und Annahme der Satzung
– Vorstandswahl
– Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, falls nicht in der Satzung festgelegt.
Vereinsgründung (2)
Spätere Änderungen in der Vereinssatzung und in der Zusammensetzung des Vorstandes müssen jeweils im Vereinsregister eingetragen werden. Bleibt es beim bisherigen Vorstand, genügt die Übersendung einer Protokollabschrift direkt an das Registergericht (Amtsgericht). Bei Änderungen innerhalb des Vorstands ist die Anmeldung mit der Beglaubigung der Unterschriften über einen Notar notwendig.Verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke, sind Steuererleichterungen möglich. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt für Körperschaften beantragt werden und kann erfolgen, wenn die Vereinssatzung ausschließlich als steuerbegünstigt anerkannte Zwecke enthält.
Für neu gegründete Vereine gibt es eine so genannte vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit.
Die Gemeinnützigkeit von Vereinen ist in der Abgabenordnung von 1977 im dritten Abschnitt, §§ 51–68, geregelt.
Es empfiehlt sich, bereits vor dem Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen, ob die Satzung diesen gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Dies lässt sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes für Körperschaften vorklären. Dies sollte auf jeden Fall in der Phase der Satzungsgestaltung und noch vor Stellung des Eintragungsantrages beim Registergericht (Amtsgericht) geschehen. Andernfalls fallen ein zweites Mal Gebühren an.
Ein eingetragener Verein kann auch ein Gewerbe betreiben, das dann beim Ordnungsamt angemeldet sein muss. In der Regel stellt dies einen so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, das heißt, eine selbstständige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden (z.B. ein Cafe in einem Jugendzentrum), unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch ein steuerbegünstigter so genannter Zweckbetrieb sein. Dies wird ausführlich im Kapitel Steuern behandelt.
Zur Gründung eines eingetragenen Vereins ist kaum Kapital nötig; geringe Kosten fallen an durch die notwendige Beglaubigung des Notars (Kosten ca. 30,– DM) und durch die Eintragung in das Vereinsregister (Eintragungskosten 104,– DM bei Vereinsvermögen bis 5.000 DM plus Schreibauslagen und Veröffentlichungskosten). Diese Kosten ermäßigen sich, wenn der Verein gemeinnützig sein soll. Der Antrag auf Ermäßigung sollte gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt werden.
Der gemeinnnützige Verein ist verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und alle drei Jahre durch Übersendung eines Jahreswirtschaftsberichts – manchmal genügt eine aussagefähige Einnahmen- / Ausgabenrechnung – seine Aktivitäten zu belegen (in Ausnahmefällen kann diese Frist verkürzt werden). Ist der Verein steuerpflichtig, sind diese Unterlagen jährlich einzureichen.
Haben sich keine Beanstandungen ergeben, so erteilt das Finanzamt einen Steuerfreistellungsbescheid, welcher die amtliche Bestätigung für die Gemeinnützigkeit ist; dies erfolgt in der Regel alle drei Jahre und gilt nur rückwirkend.
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Und später gründen wir noch eine GmbH oder eine AG, und gehn dann an die Börse....
Ne, aber ich finde wir sollten das Thema mal ernsthaft in Augenschein nehmen. Vorallem man kann dadurch so einiges Geld machen, das wir ja eigentlich ziemlich nötig haben! -
Also kostet es etwa 70 Euro um einen Verein zu gründen. Das wird wohl kein Problem werden das Geld dafür zusammen zu bekommen. Da muß sich eigentlich nur einer an die Satzung machen und schon könnte es losgehen.
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Aber eigentlich müsste das Logo sowieso geschützt sein, oder? Denn einer von euch hat es entworfen und damit ist es automatisch geschützt! Ist ja z.B. bei Internetseiten das gleiche!
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Ich hab heute ne Antwort von der DPMA bekommen. Ihr könnt es euch ja mal in Ruhe durchlesen.
Zitat
Sehr geehrter Herr Tobias96,Namen von Waren oder Dienstleistungen kann man sich ebenso wie Bilder/Logos
als Marke eintragen lassen sofern keine gesetzlichen Bestimmungen
entgegenstehen.Auf den folgenden Seiten finden Sie die nötigen Infos über das Schutzrecht
"Marke":http://www.dpma.de/infos/broschuere/marken01.html
http://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger15.html
http://www.dpma.de/infos/schutzrechte/verfahren08.html
Das Merkblatt "Wie melde ich eine Marke an", das Formular W7005 und die
Empfehlungsliste
W 7733.34, bzw. den Link zum Suchen von Waren/Dienstleistungsbegriffen und
die Merkblätter/Anmeldeformulare bezüglich internationaler Registrierung
deutscher Marken finden Sie auf folgender Seite:http://www.dpma.de/formulare/marke.html
Die Gebühr für die Anmeldung einer Marke inkl. 3 Klassen betraegt 300,- EUR.
Fuer jede weitere Klasse ab der vierten Klasse werden 100,- EUR zusaetzlich
berechnet.
Elektronisch eingereichte Anmeldungen können nicht angenommen werden.
Informationen zum Schutz von Marken - international und in der EU finden Sie
auf folgende website: http://www.dpma.de/infos/schutzrechte/verfahren.html.
Aufgrund der großen Anfrage nach neuen Formularen in Printform kann es zu
langen Verzögerungen (bis zu 8 Wochen) bei der Zusendung kommen, da uns noch
nicht alle Formulare in Printform vorliegen. Aus diesem Grund bitten wir
Sie, die Formulare aus dem Internet auszudrucken. Der Link lautet:
http://www.dpma.de/formulare/formular.html.
Das Deutsche Patent- und Markenamt führt keine Markenrecherchen für Sie
durch.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem nächstgelegenen Patentinformationszentrum
auf, um dort selbst Recherchen anzustellen oder Sie nehmen die Dienste eines
Markenrechercheurs in Anspruch. Die Verzeichnisse der
Patentinformationszentren (R5040) und der Patentberichterstatter (R5041)
finden Sie unter folgender Internetadresse:
http://www.dpma.de/formulare/allgemein.htmlDas DPMA bietet Ihnen im Internet die kostenlose Recherche in den
verschiedenen Datenbanken des DPMA über das Auskunftssystem DPINFO an. Sie
können hier allerdings nur nach nationalen Marken suchen. Weitere
Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.dpma.de/suche/rech_1.html . Wenn Sie sich hier anmelden, erhalten
Sie die Zugangsberechtigung und das Passwort automatisch.
Für die Suche nach IR-Marken und EU-Marken jeweils mit Schutz in Deutschland
funktionert dieses System nicht.Mit freundlichen Grüßen
Gertraud Weber
Deutsches Patent- und Markenamt
Auskunftsstelle
80297 München -