Alltagsfragen

  • Deine Rechnung sagt doch gar nichts über den Vergleich zwischen voller Rente und frühzeitiger Rente. Die Rechnung zeigt doch nur wie viel Geld man angespart haben muss, um sich früher in die Rente verabschieden zu können. Da liegt das eigentliche Problem, ich wüsste gerne wie viel Prozent bei Renteneintritt mehr als 30.000€ aufm Konto haben.

    Na klar, es wird viele nicht betreffen. Aber es mag schon einige geben, die mit 60 oder so eine Kapitallebensversicherung ausbezahlt bekommen. Und sicherlich auch einige (insbesondere die Besserverdienenenden) die der Job mental so fertig macht, daß ein früherer Ausstieg "ein neues Leben" bedeutet, selbst wenn man dafür finanzielle Abstriche in Kauf nimmt.

  • Geil.

    Ich bin mittlerweile soweit, dass ich mir so ein Teil irgendwann mal selbst bauen will.


    Ich hätte gedacht, dass Du das schon längst getan hast. :kichern:

  • Das kann man sich bei der lokalen RVA ausrechnen lassen, und ja, die Rechnung stimmt schon.


    Früher in Rente gehen bedeutet niedrigere Rente, diese aber eben auch eher. Im Gesamtkonzept schwer abzuwägen, weil man ja sein Todesdatum noch nicht kennt.


    Bei mir wäre die zugrunde liegende Überlegung aber erstmal, ob die volle oder sogar die reduzierte Rente denn überhaupt reicht. Ich finds toll, wenn ihr euch diese Gedanken nicht machen müsst.

    Ich bin der Meinung, dass das nicht geht. Der Rentenversicherer rechnet nicht im Vorfeld die Rente aus. So war das zumindest vor ein paar Jahren bei mir.

  • Hirschi

    Ich bekomme (ich glaube alle 2 Jahre), automatisch so eine Aufstellung geschickt, wo drinsteht wieviel Rente ich (zum regulären Rentenbeginn) bekäme, wenn ich ab heute nix mehr einzahle und wieviel ich dann bekäme, wenn ich bis dahin soviel einzahle, wie ich die letzten 5 Jahre im Durchschnitt eingezahlt habe.

  • Ihr habt recht, das habe ich auch bekommen! Hatte ich glatt vergessen...
    Das Problem dabei ist, dass die Rente ja erst nachträglich versteuert wird und man so nicht weiß, wieviel davon übrig bleibt. Das konnte mir weder dort noch beim Finanzamt jemand sagen.
    Ich war doch sehr überrascht, wieviel es dann tatsächlich war.

  • Ich bin kein Jurist, mir würde aber kein Grund einfallen warum das bei einem Bagger anders gehandhabt werden sollte als bei einem normalen PKW. Sind ja beides KFZ die sich unerlaubterweise vom Unfallort entfernen und somit für die Schadensfeststellung und -begleichung des Geschädigten nicht zur verfügung stehen.

  • Wird auf die Situation ankommen.

    Unfallflucht (Paragraph 142 StGB) bezieht sich auf Unfälle im Straßenverkehr. Wenn der Nachbar seinen Garten umgegraben hat und dabei deinen Zaun plattgemacht hat, wäre das aus meiner Sicht keine Unfallflucht. Wenn ein Bagger auf der Straße in deinen Zaun fährt, dann natürlich schon.

  • Unfallflucht ist es ja nur, wenn der Fahrer den Schaden bemerkt. Mit einem Bagger macht man ja schnell mal ewas platt, ohne das etwas zu hören oder fühlen ist.:lookaround:

  • Alles klar, also mit 'nem Leopard (oder nem SUV) kann man schonmal hier und da mal was übermangeln ohne daß das Fahrerflucht ist :D

  • War der Bagger im Arbeitseinsatz, oder fuhr der da so rum? Im ersten Fall dürfte es evtl eher Sachbeschädigung sein .?.

    (Ohne Gewähr, bin nur 20%-Jurist :ahnungslos:).