Kann ich eine Vodafone-Dose (Internet die mit 3 Anschlüssen) einfach das Kabel abmachen und die abbauen und woanders wieder anbauen? Oder geht das Kabel oder die Abschirmung dann kaputt?
Alltagsfragen
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google sacht:
Finger weg von der Multimediadose des Netzbetreibers! Denn die Multimediadose muss richtig kalibriert sein, weshalb technisches Know-How und entsprechende Messgeräte erforderlich sind. Bei einer unzureichenden Kalibrierung und Einstellung kann es zu Störungen im Kabelnetz kommen. Und die können nicht nur den eigenen Haushalt, sondern auch andere Nutzer in einem Haus betreffen. -
96Weizen haben’s wieder gewusst…
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gewußt hats ja google, bei mir im Kopf schwirrte nur was von Dämpfung, Dose am Ende oder Dose durchgeschleift, Verstärkung und sowas rum und daß es wohl schon beim TV-Kabel eventuell nicht immer ganz so einfach ist - beim Internet ist es halt noch ätzender, denn da muß ja auch noch was zurück durchs Kabel
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ich zieh meine Frage mal hierhin
Welche Begründung steht da eigentlich hinter? Kostenlose Schule bis zum Realschulabschluss. Das Abitur muss nicht kostenlos erlangt werden?
Für mich unbegreiflich, zumal die Schulpflicht ja grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr geht.Das war für mich neu. Wie muß ich das interpretieren? Darf ich mit Hauptschulabschluß also nicht einfach in einen Vollzeitjob zu VW ans Band?
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wenn du 12 Jahre für den Abschluss gebraucht hast, darfst du auf jeden Fall arbeiten .
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Nach dem Hauptschulabschluss musst du auch als Arbeiter in die Berufsschule.
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Deshalb ja auch die ganzen zweijährigen Ausbildungsberufe für ehemals klassische Anlerntätigkeiten.
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Ja, aber unabhängig davon endet zumindest in Niedersachsen die Schulpflicht nach 12 Jahren.
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Ich hab jetzt mal Google bemüht:
In Ba-Wü und Bayern gibt es sogenannte "Jungarbeiterklassen", in denen arbeitende Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis an einem Tag die Woche ihre Schulpflicht ableisten können. Da scheint es mir, als ob die dann in einer Viertagewoche einen "normalen Job" machen können.
Für Niedersachsen hingegen finde ich im Nieders. Schulgesetz im §67:
Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, haben ihre Schulpflicht, sofern sie keine allgemeinbildende Schule im Sekundarbereich II weiterbesuchen, nach Maßgabe ihrer im Sekundarbereich I erworbenen Abschlüsse durch den Besuch einer berufsbildenden Schule mit Vollzeitunterricht zu erfüllen.Da interpretiere ich den Begriff Vollzeitunterricht so, daß sie 5 Tage die Woche zur Schule müssen, somit nicht "normal arbeiten" können. In NDS ginge das Arbeiten somit nur in einem Ausbildungsverhältnis, oder interpretiere ich was falsch?
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Ja, das tust du.
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Ich selbst war ein Jahr (10Monate) Jungarbeiter und musste einen Tag in der Woche zur Berufsschule.
War übrigens ein toller Lehrer, den hätte ich gerne während der Ausbildung weiterhin gehabt. Herr Mohlfeld...
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Ich habe keine Ahnung, wie es tatsächlich ist, gebe aber zu bedenken, dass sich ja möglicherweise seit Deiner Jungarbeiterschaft, Alte_Liebe, die Verhältnisse in Nds. in die von 96Weizen vermutete Richtung geändert haben.
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Das wäre ja kontraproduktiv. Die Wirtschaft braucht billige Arbeitskräfte. Wie soll das gehen, wenn die weiterhin in der Schule rumlungern?
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Aber die importieren wir doch heute aus Osteuropa.
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Was ist eigentlich mit den Ledertypen der Schwulenszene passiert? Früher waren die für mich das Symbol homosexueller Männer, aber im Zuge der offeneren LGTBQ-Bewegung tauchen die gar nicht auf.
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Klar.
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Hallöchen, eine kleine Frage an die Umzugerfahrenen: Kann man "irgendwelche" Transportsicherungs-Bolzen für jede Waschmaschinen-Marke nutzen oder sollte man da pro Modell/Hersteller schauen? Bei mir wäre es z.B. eine von Koenic. Danke schon mal für die Rückmeldungen!
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Ich erinnere mich, dass die unterschiedlich waren. Habe sie allerdings nie benutzt. Kommt wohl auch auf die Länge der Strecke und ev. Unwegsamkeit an.
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