Alltagsfragen


  • Hm, ok. Aber es geht ja um das Einbehalten des Lappens und die daraus resultierende Zeit, bis man seine Unschuld bewiesen bekommt? (Laß mal den Hausbesuch weg)
    Ich hatte aufgrund solcher Artikel überlegt, ob ich den Lappen zu Hause lassen soll. Hm, dann halt nicht ;)


    @ Brötchen

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    Einmal editiert, zuletzt von utze ()

  • Der Unschuldige hat seinen Lappen binnen dreier (Werk-) Tage wieder, wenn er Einspruch einlegt und ein Richter das auch so sieht.


    Danach würde ich mich dann wohl an die Behörde wenden. Z. B. wegen der Kosten.

  • Wozu braucht man eine Softairpistole?


    Dadurch wird der Penis länger.


    :kichern: Zweitaccount vom auf dem rücken liegenden dummen, blau-gelben Schwein? -dumm (Schweine sollen gar nicht dumm sein)
    Das ist mehr als 10 Jahre her und da haben wir ganz gerne mit rumgeballert.

    Einmal editiert, zuletzt von utze ()

  • Wenn der Lappen beschlagnahmt wurde, dann muss man auf das Ergebnis des Bluttests warten. Das kann bis zu 3 Monate dauern. Also ist der Lappen 3 Monate weg. Wenn ich das richtig verstanden haben. Deshalb frage ich ja, ob es sinnvoll ist eine Kopie in die Geldbörse zu packen. Natürlich wird mir das nicht passieren. Ich fahre nur nüchtern. Und der Bluttest wird ja nunmal nur gemacht, wenn die Polizei einen Alk- oder Drogenverdacht hat.

  • Wenn Du von B ääääh Polizeibeamten angehalten wirst, werden die Dich sehr wahrscheinlich bezichtigen einen Schrotthändler beklaut zu haben.... :D

  • Sorry, aber gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG kann es sehrwohl einen Unterschied machen, ob es der Rennleitung gelingt, das Stück Papier zu beschlagnahmen. Wenn das nämlich nicht gelingt, braucht es § 111a StPO, und das ist eine erhebliche Hürde.

    Hä?


    Ich bin zwar knackevoll und hab gerade Omma umgefahren. Aber den Führerschein hab ich versteckt und solange ihr den nicht gefunden habt, darf ich schön weiter Auto weiterfahren. Ätschbätsch.


    Ja, genauso läuft das da draussen. :badidea:

  • "Warum haben Sie nur eine Kopie Ihres Führerscheins dabei und nicht das Original?"


    "Damit sie ihn mir nicht wegnehmen, wenn ich vollgedrogt durch die Gegend fahre!"


    "Hände aufs Dach."

  • Keine Ahnung, wie das "da draußen" läuft.

    Danke, das wars. ;)


    Nach meinen Erfahrungen gewinnt man nicht viel, meistens eher nix bis gar nix. Wenn der Führerschein gewollt ist und in die Akte soll, wird er geholt. Wenn ein vorläufiges Fahrverbot angezeigt ist, wird es ausgesprochen. Das entscheidet am Ende alles aber weder die Polizei, noch hängt es an einem Stück Papier.

  • Was es bei Marktkauf wohl bedeutet, wenn "Ein Mitarbeiter in die Medienabteilung" vom Band gespielt wird. Ich habe da noch nie jemanden in der Medienabteilung gesehen und das kommt gefühlt drei-vier Mal pro Einkauf.