In anderen Jobs arbeiten , wird ( ohne Zustimmung des Arbeitgebers ?) über § 8 des Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer verneint.
Zitathttps://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Das verbietet aber nicht, dass der Arbeitnehmer ohne Entgelt im Urlaub einen Freiwilligendienst verrichtet. Erwerbstätigkeiten beinhalten immer ein Entgelt. Aber ich bin nur Laie. Den Arbeitgeber würde ich aber auch darüber informieren, wenn dir in Zukunft die Tätigkeit wichtig ist.