Alltagsfragen

  • puuuh, ziemlich viel durcheinander nun..aber danke euch allen schon mal!


    Aaaalso:


    1. Nein, keine Salmonellen. Das war eine private Rechnung von unserem Vermieter, nicht das Haus betreffend.


    2. Gasabschläge zahlt er an einen anderen Anbieter. Von Ista wirds da wohl gar keine Abrechnung geben und diese Kosten von Ista hat er auch nicht abgerechnet. Nur die Abschlagszahlungen des anderen Anbieters. Aber selbst dieser Anbieter erstellt Abrechnungen. Es gibt eine Musterabrechnung, die werde ich ihm geben. Ich vermute, dass er die nur online bekommt und da noch nie reingeguckt hat.


    Aber bei Ista frag ich mich halt wieso da 200 Euro gezahlt werden wenn die gar nicht abrechnen? Zahlt er evtl Miete für die Ablesegeräte, die gar nicht genutzt werden? Doppelte Gaszahlungen an zwei Anbieter sollte man eigentlich ausschließen können oder? Können andere Firmen die Ablesegeräte von Ista auch zur Ablesung nutzen?


    3. Ja mir ist bewusst dass die uns einfach so kündigen können. Ist uns schon mal passiert. Kenne mich da also leider aus.


    4. Mieterschutzbund oder ähnliches halte ich für übertrieben. Kenne mich da eigentlich gut aus, habe da auch beruflich mit zu tun. Deshalb umso mehr der Ärger, dass man das die letzten Jahre versäumt hat.


    5. Ist halt schwierig nur die Frau zu erwischen und das dann auch angemessen anzusprechen. Gleiches gilt für den Sohn, der uns bekannt ist. Blöd wenn wir den Weg direkt an den Sohn wählen, der weiß nix davon und spricht dann seinen Vater darauf an.

  • Zitat

    Können andere Firmen die Ablesegeräte von Ista auch zur Ablesung nutzen?

    Sicher können die das, wenn die Geräte gekauft wurden. Nur sollte der Ableser in die Wohnung kommen, wenn es keine Funkableser sind. Google doch mal nach dem Gerätetyp, oder sind es noch Rörchenzähler?

  • D2K

    Ich hätte auch Bedenken, da offizielle Stellen einzuschalten, könnte mir aber vorstellen, daß der Mieterschutzbund Erfahrung mit einer solchen Situation und dem entsprechend einen Ratschlag parat hat.

  • 5. Ist halt schwierig nur die Frau zu erwischen und das dann auch angemessen anzusprechen. Gleiches gilt für den Sohn, der uns bekannt ist. Blöd wenn wir den Weg direkt an den Sohn wählen, der weiß nix davon und spricht dann seinen Vater darauf an

    Hmmm, eventuell wäre aber genau das ratsam.

    Ich würde da schon mal anklopfen.

    Dezent, in die Richtung, dass du dir Gedanken machst.


    Wir haben das bei unserer Mutter auch erst realisiert, dass sie "abgleitet", als meine Nichte berichtete, wie der 10 Tage Urlaub auf Kreta mit meiner Mutter war.

    Bei ein paar Stunden-Treffen war es nicht auffällig. Routinen funktionierten noch prächtig.


    Kurz danach hatte sie Pflegestufe 3.

  • Ich finde "Frau, aka Ehefrau" in dem Moment als die falsche Adresse, sie lebt tagtäglich mit diesem Mann, er war offensichtlich der Verwalter, der Tonangebende und das war für sie lange so. Kann für euer Mietverhältnis gelten, aber auch für deren Ehe (SIE war nie eure Ap, das war ER). Sie erlebt "räusper, entschuldigung", die Ausfälle ihres "Vorbildes" und macht sich, wenn sie klar ist, ihre ganz eigenen Gedanken dazu. Sie allein mit Details zu einer Abrechnung zu behelligen, macht sie trauriger und hilfloser. Ob sie in der Lage ist, die Abrechnung zu korrigieren, kann und möchte ich nicht beurteilen.


    Ich würde den Sohn, wenn der eh bekannt ist, ansprechen. Vorsichtig-diplomatisch-ergebnisoffen. Miteinander sprechen hilft. Und wenn dieser direkte Weg versperrt ist....muss ich, um meine eigenen Rechte zu wahren und Fristerfüllungen zu genügen, den Mieterschutzbund bemühen.

  • Da sich ja wohl schon einige damit befasst haben, zwei kurze Fragen:

    Muß die Grundsteuererklärung zwingend in Elster gemacht werden, oder geht das auch auf Papier? Wurde mir beim oberflächlichen durchlesen nicht klar.


    Falls ich mich bei Elster registrieren will, muß ich da auf irgendwas warten, was ich per Post bekomme oder ginge das auch komplett online?

  • Falls ich mich bei Elster registrieren will, muß ich da auf irgendwas warten, was ich per Post bekomme

    wenn du bei elster noch nicht registriert bist, bekommst du per post zugangsdaten , die zur kompletten freischaltung notwendig sind.

    in vielen bundesländern ist die erklärung nur online möglich. ob das in nds so ist, weiß ich nicht genau, wirst aber bestimmt zügig antworten bekommen

  • Danke. Hatte ich nach Murphy befürchtet. Dreht sich übrigens um NRW.

    Online bedeutet zwingend Elster nehme ich an, oder?

    Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken
    Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts…
    www.finanzverwaltung.nrw.de



    Sie ist grundsätzlich digital abzugeben


    Fristgerecht wirst du das nicht mehr hinbekommen, da du ja - wie von Der Zweilinksfüssler beteits geschrieben - die Zugangsdaten brauchst. Ich vermute aber, dass du dadurch keine Probleme bekommen wirst. Die meisten Bundesländer wollen erstmal erinnern

  • Ich war halt hierüber etwas irritiert:

    • Drucken Sie die ausgefüllte Erklärung bitte aus und unterschreiben Sie diese handschriftlich. Die Unterlagen können Sie postalisch an das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt per Post versenden oder 24 Stunden täglich in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamtes einwerfen.

      Ein paar Zeilen tiefer steht dann halt:

      Grundsätzlich besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Feststellungserklärung digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist seit dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich.