Alltagsfragen

  • Ich kenne da wen und könnte es mir bestimmt leihen. Schreib mir mal, ist aber mit ein bisschen Logistik verbunden, also wenn du wen anders hast, der es dir direkt vor die Tür stellt, nur zu

  • Bekomme ich Probleme mit der Versicherung, sollte ich nach dem Termin in einen Unfall verwickelt sein, auch wenn der ausgewiesene Mangel nicht ursächlich für den Unfall ist?

    Mit den Versicherungen ist es wie mit den Juristen. Die Lieblingsantwort heißt "Es kommt darauf an".


    Auf die zu erwartende Gegenfrage "Worauf kommt es denn an?" zu antworten, würde hier den Rahmen sprengen. Jeder Fall liegt ein wenig anders und nahezu identische Fälle werden auch unterschiedlich beurteilt. Da ist viel Ermessensspielraum drin. Wo ist man versichert: bei den online-Versicherern gibt es aus ihrem Zwang zur Standardisierung häufig nur schwarz oder weiß bzw. eine sehr konsequente und strikte Bezugnahme auf die Versicherungsbedingungen (das sind die 96 Seiten, die man vor Abschluß eines Vertrages bekommt und ausdrücklich bestätigt, dass man sie erhalten hat (was impliziert, dass man sie gelesen hat und verstanden hat)). Die online-Versicherer sind ja in der Regel günstiger, sie müssen dann aber auch darauf achten, dass sie im Schadenbereich auch jede vertraglich und rechtlich mögliche Chance nutzen, die Schadenzahlung so niedrig wie möglich zu halten. Das eine bedingt das andere.


    Grundsätzlich gilt:

    - bei Schadenaufnahme (übrigens auch nicht bei Antragsaufnahme) wird nicht nach dem TÜV-Termin gefragt

    - vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nie versichert


    Wenn der Unfall nicht auf die ausgewiesenen Mängel zurückzuführen ist, dann kannst du relativ sicher sein, dass deine Versicherung auch zahlt und nicht von ihrem Regreßrecht Gebrauch macht (Maximalbetrag 5.000 € ). Wenn dir jedoch Vorsatz vorgeworfen wird, dann wird es eng. Nicht zum TÜV zu fahren könnte ab einer bestimmten Frist als Vorsatz gewertet werden, aber da sind dann eher die Juristen gefragt.


    Btw: Eine gültige TÜV-Plakette wird bei den Zulassungsstellen immer wichtiger. Heutzutage bekommst du kein Auto mehr zugelassen ohne TÜV. Selbst ein Überführungskennzeichen (Kurzkennzeichen) gibt es ohne TÜV-Nachweis nicht mehr.

  • Trailer oder Abschlepper. Oder man läßt die TÜV-Vorführung von einer Werkstatt machen, die über ein sog. Rotes Kennzeichen verfügt.

  • Nee. Das "Rote Kennzeichen" ist ein Wechselkennzeichen, dass Händler/Werkstätten beantragen können. Die zahlen auch die Versicherungsprämie dafür und sind bestimmt für Probefahrten. Das "Rote Kennzeichen" hat keine Frist. Zum Nachweis muss ein spezielles Fahrtenbuch geführt werden. Rote Kennzeichen sind teuer und daher haben nicht alle Werkstätten so etwas und weil in der Vergangenheit viel Schindluder damit getrieben wurde, sind sie auch bei der Herausgabe sehr restriktiv.


    Das Überführungskennzeichen hat eine Frist von 5 Tagen, kann von jedermann mit einer speziellen elektronischen Versicherungsbestätigung und unter Vorlage der Fahrzeugpapiere incl. TÜV-Bescheinigung (Kopie werden m.W. akzeptiert) beantragt werden. Nach den 5 Tagen läuft das ohne weiteres Zutun einfach ab. Die Frist wird in die Kennzeichen eingeprägt, damit einfache Sichtkontrolle schon ausreicht bei einer Überprüfung.

  • guck an, da hab ich wieder was gelernt. ich dachte immer, ich kann ohne tüv auf direkten weg zum tüv hinfahren, so wie ich ohne zulassung auf direkten weg zur zulassungsstelle fahren kann.

    danke für die aufklärung, Kai

  • guck an, da hab ich wieder was gelernt. ich dachte immer, ich kann ohne tüv auf direkten weg zum tüv hinfahren, so wie ich ohne zulassung auf direkten weg zur zulassungsstelle fahren kann.

    danke für die aufklärung, Kai

    Kai - damit die Sache rund wird:

    Falls ich ein zugelassenes (und damit versichertes) Fahrzeug habe, wo der TÜV abgelaufen ist (meinetwegen auch schon länger) und ich habe einen nachweislichen TÜV-Termin, dann darf ich doch "wie ZLF damals" damit auf dem kürzesten direkten Weg zum TÜV fahren, oder nicht?

  • Ja, solange er Wagen zugelassen ist, geht das. Der "direkte Weg" spielt keine Rolle.

    Das Problem entsteht, wenn beides zusammentrifft: nicht (mehr) zugelassen und der TÜV abgelaufen. Ohne TÜV bekommst keine Zulassung. Ohne Zulassung darfst du nicht fahren - außer im direkten Weg zur nächsten Zulassungsstelle.


    Und wenn du auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle bist, solltest du für die Zulassung nötigen Unterlagen dabei haben: komplette Fahrzeugpapiere, gültigen TÜV/ASU-Bericht und eVB. Hast du die nicht dabei, wird es schwer, im Falle einer Kontrolle zu erklären, dass du auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle bist.

  • Du bekommst aber auch ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV für die Fahrt zum TÜV. Das wird dann in den Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichen eingetragen.

  • Funktioniert eine Ummeldung bei Halterwechsel problemlos ohne TÜV oder gilt hier dasselbe wie bei Zulassung, ohne TÜV keine Ummeldung?

  • Bei einer Kfz-Ummeldung (unabhängig ob aufgrund Halterwechsel oder eigenem Wohnortwechsel) ist eine gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung notwendig.

  • Verrückt! Dann verkaufe ich ein Auto, bei dem der TÜV abgelaufen ist, der Käufer kann dann aber die Ummeldung nicht vornehmen...

  • Trotzdem solltest Du es angemeldet lassen, dann kann er damit versichert nachhause (oder in eine heimatnahe Werkstatt) fahren, die Kennzeichen abschrauben und es abmelden.

    TÜV läßt er dann in der Werkstatt machen. Gegebenenfalls schraubt er vorab auch erst noch etwas zuhause und leiht sich dann von der Werkstatt, die die Restarbeiten und den TÜV macht rote Kennzeichen, um es zur Werkstatt zu bekommen.

    Zur späteren Anmeldung muß meines Wissens das Fahrzeug nicht bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.

  • Verrückt! Dann verkaufe ich ein Auto, bei dem der TÜV abgelaufen ist, der Käufer kann dann aber die Ummeldung nicht vornehmen...

    Und wenn er es dann abmeldet - was natürlich auch ohne TÜV geht - kann es sogar sein, dass Dir noch ein Bescheid für ne Ordnungswidrigkeit in Haus flattert.