Alltagsfragen

  • Ich sage es mal so: Wenn Du schon bürgst/bürgen willst, kannste auch gleich im Mietvertrag stehen. Das macht dann keinen Unterschied mehr.

    Du haftest dann halt für alles mit, für das auch die Mieter haften (Miete, Nebenkosten, Schäden, Reparaturen, Einsturz des Hauses...). Aber das wäre auch bei einer Bürgschaft so (wenn die nicht auf die Mietzahlungen begrenzt wäre - was unüblich wäre).

    Zu klären wäre sicherlich noch mit Deiner Versicherung, ob das mit drin ist oder extra versichert werden sollte.


    Früher habe ich immer gesagt: Nie bürgen!! Nie, nie, nie!
    Aber was will man machen...

  • Kann das Finanzamt auf die Idee kommen, dass es sich dann dabei um einen Zweitwohnsitz handelt und Zweitwohnsitzsteuer anfallen?

    Ich meine man muss sich da ja nicht melden, weil man da ja nicht wirklich wohnt ... aber gibt es da Regelungen?

  • Ganz genau, 96mettbrötchen.

    Ich kann das nicht überreißen, ob das irgendwas nach sich zieht (Zweitwohnungssteuer?).

    Stephan535 hat ja schon ein paar bedenkenswerte Aspekte angeführt.



    //edit:

    Da haben sich eben die Beiträge überschnitten. :)

    Genau das Thema Zweitwohnung geistert mir sofort durch den Kopf.

  • Zur Zweitwohnungssteuer:

    Separate Wohnung für eigenes Kind. Zweitwohnungssteuer?
    Die Zahlung einer Zweitwohnungssteuer setzt immer voraus, dass der Steuerpflichtige, zwei Immobilien zu Wohnzwecken nutzt. Eine gewerbliche Nutzung oder eine…
    www.frag-einen-anwalt.de


    Zu bedenken ist, dass du nicht einseitig aus dem Mietvertrag kommst. Trennt sich deine Tochter und ihr Partner bleibt in der Wohnung. Liegt es grundsätzlich am Vermieter, ob er dich und deine Tochter aus dem Vertrag lässt.

  • Kommt mir vor wie eine Zweckentfremdung des Mietvertrages. Damit sich der Vermieter sicher fühlt, sollst Du mit einsteigen, wo bürgen auch reichen würde? Obwohl Du da gar nicht wohnst, die Mietsache nicht nutzt?


    Finde ich persönlich unverschämt. Würde ich nicht mitmachen.

  • Ja, dann gibt es die Wohnung halt nicht.


    Bürgen reicht eben nicht. Eine Bürgschaft ist, sofern die Kaution Bestandteil des MV ist und bezahlt wurde, ohnehin obsolet. Der BGH sieht das als doppelte Absicherung.


    Die Bürgschaft hätte eher einen moralischen Charakter.

  • Ich meine, das was P-King schreibt, war hier schon mal Thema. Hat vielleicht der ein oder andere Vermieter auch mitbekommen, dass Bürgen Schwachsinn ist.


    Also ich würde abwägen, was der Freund so für ein Bursche ist und dann als treusorgender Vater mit in den Mietvertrag gehen.

  • Der Freund ist das Beste, was mir als Freund der Tochter hätte passieren können. Der ist unangenehm angenehm. :D

    Ich habe jetzt beschlossen (auch durch Eure Einlassungen hier), dass sein Vater oder ich in den Mietvertrag gehen werden.

  • Wie wäre es, wenn die Wohnung nur auf einen der zwei jungen Leute läuft und auch nur dessen Elternteil bürgt/in den Mietvertrag eintritt? Der andere Partner dann als Untermieter. Dann gäbe es im Fall einer (wie es aussieht unwahrscheinlichen) Trennung ein Problem weniger. Man weiß ja nie, was das Leben für Überraschungen bereithält.

  • Kann das Finanzamt auf die Idee kommen, dass es sich dann dabei um einen Zweitwohnsitz handelt und Zweitwohnsitzsteuer anfallen?

    Ich meine man muss sich da ja nicht melden, weil man da ja nicht wirklich wohnt ... aber gibt es da Regelungen?

    Genau DAS kläre ich gerade mit dem Finanzamt. Scheint in meinem Fall mit der Sachbearbeiterin, die mir durchaus wohlgesonnen ist, lösbar zu sein, es klingt aber in den Telefonaten so, als kündige sich eine Einzelfallscheidung an.