Ja, fast so wie Pferdediebstahl im Wilden Westen
Als mögliche Strafbarkeiten, die beim Herauslassen der Luft aus Autoreifen jedenfalls im Raum stehen, kommen insbesondere die (einfache) Sachbeschädigung, ein Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und die Nötigung (im Straßenverkehr) in Betracht. (Rechtsanwälte).
Und für die Fahrradreifen ein Artikel aus der Schiedsamtszeitung:
Wie ärgerlich es ist, einen platten Reifen vorzufinden, weiß wohl jeder, der Fahrrad fährt. Noch ärgerlicher ist es, wenn einem dies häufiger widerfährt und man feststellt, dass ein bösmeinender Zeitgenosse sich als „Luftablasser” betätigt. Auch wenn einem dies auf den ersten Blick nicht so recht einleuchten will; es handelt sich um eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB).