Schlagzeilen aus der Region

  • Da HAZ+ momentan immer noch komplett frei lesbar ist, Link zur HAZ:


    Mit Mercedes-Cabrio auf Radweg am Maschsee unterwegs: Ex-ZAG-Chef Martin Weiß muss 900.000 Euro Strafe zahlen


    Was ich mich frage: Jemand, der so einen Betrieb gegründet und aufgebaut hat, kann doch eigentlich kein kompletter Vollidiot sein und muss doch zumindest rudimentär die Fähigkeit besitzen, die Folgen seines Handelns abzuschätzen, sonst hätte er als Chef seine Firma recht schnell an die Wand gefahren.


    Wie kann man da selbst so unbeherrscht Mist bauen, der ihm nun richtig teuer kommt?

  • Ich finde das eigentlich erschreckend, dass er ursprünglich 2,7 Mio zahlen sollte, vor Gericht nichts als hanebüchene Lügen erzählt, und damit die Strafe auf ein Drittel reduziert. Wobei ich, wenn ich von den 2,7 Mio nichts gehört hätte, die 900 Mille schon als exorbitant viel emfpunden hätte. Selbst für jemanden mit so viel Geld.

  • Ist aber vermutlich so, daß er nun aufgrund der Einigung die 0,9 definitiv zahlen muß - bei den 2,7 hätte aber vermutlich in einem Revisionsverfahren theoretisch auch weniger als 0,9 (oder nix?) rauskommen können.

    Unsere Juristen mögen mich gegebenenfalls korrigieren.

  • Ich glaube der hochgradig kompetente Journalist Tobias Morchner hat das einfach falsch wiedergegeben.


    Weiß hat einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen bekommen und muss nach der Verhandlung weiterhin 120 Tagessätze zahlen. Ich gehe davon aus, dass Weiß seine Einkommensverhältnisse offen gelegt und sich dadurch der Tagessatz entsprechend reduziert hat. Überschlagen hat Weiß also ein Jahreseinkommen von 2,7 Mio € netto offen gelegt, während das Gericht beim Strafbefehl zunächst ein Jahreseinkommen von 8,28 Mio € netto geschätzt hatte (ein Tagessatz soll dem täglichen Nettoeinkommen einer Person entsprechen).


    Eine eigentliche Strafe wäre reduziert worden, hätte er weniger Tagessätze zahlen müssen. Sprich der Richter hätte sich von 120 auf 90 oder 60 Tagessätze runterhandeln lassen. Hätte es den vom HAZ-Artikel suggerierten “Basar” vor Gericht gegeben, hätte der Anwalt von Weiß weniger Tagessätze raushandeln müssen. Also 40 anstatt 120 Tagessätze, um aus 2,7 Mio € nur noch 0,9 Mio € zu machen. Aber bei der Beweislast sehe ich überhaupt kein richterliches Interesse dem Angeklagten groß entgegen zu kommen. Jedenfalls auf keinen Fall zwei Drittel der Strafe zu erlassen.