Unglaubliche Schlagzeilen

  • Danke, TheMenace, für beide Beiträge.


    Beim Containern sind unsere Ansichten gar nicht mal so weit voneinander entfernt. Für solche Sachen gibt es §§ 153ff. StPO. Aber wenn ein Kollege das etwas anders sieht und seine Ansicht bzw. Vorgehensweise nicht schlechthin unvertretbar ist, muss man ja nicht gleich mit der Entfernung aus dem Dienst kommen.


    Zum Thema "Sächsische Polizei" :


    Eine versuchte Anstiftung (also eine, der keine Tat folgt) ist gem. § 30 StGB nur strafbar, wenn sie ein Verbrechen betrifft.
    Und außer Dahl wird wohl niemand ernsthaft denken, dass die Beamten die Kleingärtner dazu bewegen wollten, den Flüchtling beim nächsten Mal doch am besten gleich umzubringen oder ihm zumindest ein Auge auszustechen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mazurek ()

  • Verprügeln ist auch eine Straftat - zum Glück relativieren nicht alle Juristen polizeiliches Fehlverhalten auf solch peinliche Weise wie Du. Um den Kernpunkt, dass hier von einem Polizeibeamten das Gewaltmonopol des Staates infrage gestellt wird, redest Du herum. Und das geschieht offenbar bewusst.

  • Verprügeln ist aber kein Verbrechen (was ein Verbrechen ist, ist ebenfalls im StGB klar definiert).


    Und ansonsten rede ich um gar nichts herum und relativiere auch nichts.
    Ich habe nur versucht, einem berufsbetroffenen und pathosbesoffenen Schwätzer zu erklären, wo er falsch abgebogen ist. Das ist mir leider genau so wenig gelungen wie TheMenace.


    Schade um die verschwendete Zeit.

  • Schade um die verschwendete Zeit.


    Aber nein.
    Ich für mich habe von Deinen und theMenaces Ausführungen profitiert.


    Wüsste man es nicht besser, dann könnte man glauben, das sei hier eine Art Aufklärungssendung für juristische Grundfragen.
    Es gibt die geduldigen Experten und den grenzdebilen Minderbemittelten, der dazu auch noch völlig lernresistent daherkommt, damit der Zuschauer auch ganz sicher etwas von den Experten, die dadurch als Gebetsmühlen fungieren, lernen können.
    Man schwankt zwischen Mitleid für die Experten, denen doch eigentlich längst der Arsch geplatzt sein muss und Mitleid für den renitenten Trottel ob der Tatsache, das er so konsequent merkbefreit ist, was ihm das Leben so unsäglich schwer macht.
    Und natürlich ist es auch irgendwie lustig, wenn jemand mit so viel Talent für Harthörigkeit, immer wieder mit der Nase gegen die Wand der Realität rennt. :kichern:


    'Hübsch hier' trifft's in Kurzform.

  • Danke, Prickel. Solche Ausführungen bedeuten mir viel.


    Wie gesagt, man kann ja durchaus finden, dass der Vorfall eine große Sauerei war und nach Konsequenzen verlangt. Aber was nicht geht, geht eben nicht.

  • Solche Ausführungen bedeuten mir viel.


    Dann schließe ich mich prickel mal an. Neben der von mir schon konstatierten guten Unterhaltung habe auch ich einiges gelernt. Von daher bitte nicht entmutigen lassen, wenn einige noch mehr wissen als ihr und das auch so schön zur Schau tragen. Und ganz nebenbei bin ich auch einfach froh, wenn solche Behauptungen dann nicht unkommentiert stehenbleiben.

    • Offizieller Beitrag

    @ Mazurek
    Viele Dank für deine Ausführungen, ich kann mich da nur Prickel anschließen.


    Eine Frage hätte ich jedoch noch:

    Im Gegenteil ist die Einstellung des Verfahrens wegen (so meine ich) des Verbots der Doppelbestrafung eine Voraussetzung dafür, dass ein Diszi durchgeführt werden kann.


    Ist es nicht so, dass auch mit einer Verurteilung in einem Hauptverfahren grundsätzlich auch noch ein Diszi möglich wäre? Das eine befasst sich mit der strafrechtliche Norm und das andere mit den Dienstpflichten.

  • Ich konnte meiner Gattin den Sachverhalt gestern abend in 3-4 Sätzen zusammenfassend und schlüssig erklären. Seid versichert, ohne die von Prickel zurecht gelobten geduldigen Ausführungen, wäre ich nicht mal auf die Idee gekommen, das zu versuchen. Vielleicht hätte ich mich stattdessen auch über die Staatsanwaltschaft echauffiert. Also auch von mir ein Dank an die Fachleute.

  • Weiter bist Du der Grundfrage ausgewichen, ob ein Polizeibeamter im Dienst das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen darf. Das ist der Punkt, um den es geht und dem der Staatsanwalt durch Bezugnahme auf § 111 StGB ausgewichen ist. Drei bis vier Unterstützer hier im Forum machen das nicht besser.

  • Danke, Prickel. Solche Ausführungen bedeuten mir viel.


    Wie gesagt, man kann ja durchaus finden, dass der Vorfall eine große Sauerei war und nach Konsequenzen verlangt. Aber was nicht geht, geht eben nicht.


    D'accord.
    Man könnte nach deinen Einlassungen feststellen, dass man fachlich daneben lag, sich für die Aufklärung des Experten bedanken und schließlich anmerken, dass man trotzdem Konsequenzen in irgend einer Form für richtig und wichtig hält.


    Stattdessen:

    Verprügeln ist auch eine Straftat - zum Glück relativieren nicht alle Juristen polizeiliches Fehlverhalten auf solch peinliche Weise wie Du. Um den Kernpunkt, dass hier von einem Polizeibeamten das Gewaltmonopol des Staates infrage gestellt wird, redest Du herum. Und das geschieht offenbar bewusst.


    Da muss nun jeder für sich entscheiden wie er mit solchen Usern umgehen will. Nicht, dass man den Spaß am Forum und an den Diskussionen verliert.