Unglaubliche Schlagzeilen

  • Keine Ahnung was da angemessen gewesen wäre. Das Urteil erscheint recht milde, auch wenn er nicht der Urheber dieser Schweinereien war, sondern nur der Hehler/Dealer.


    Zum Kotzen allemal, ich hoffe jedenfalls dass der geächtet wird.


    Und seine „Erklärung“ hätte er sich mMn sparen können, die macht’s keinen Deut besser oder gar nachvollziehbarer.

  • Die Bewährung ist nach 10 Monaten vorbei, die gesellschaftliche Ächtung hat er lebenslang.

    Ne, wenn er noch einmal auffällig wird, geht er für 10 Monate in den Knast. Das wird er zu vermeiden wissen, denn da hätte er eine Menge Spaß....

  • Bewährung in der Regel drei Jahre, kann kürzer oder länger sein, konkret weiß ich es bisher nicht. Wegen der Eintragung auch danach bei Wiederholung einschlägiger Delikte Knast.

  • was wäre denn dein Urteil inkl. Begründung gewesen?

    Als einer, der ja (wie hier schon erwähnt) selbst schon im Gefängnis war, kenne ich zumindest viele ehemalige Mithäftlinge, die für weniger schlimme Sachen eine Haftstrafe verbüßen mussten. Teilweise sogar für solch lächerliche Sachen, dass es denen selbst peinlich war, inmitten von deutlich "schwereren" Jungs.


    Es sind ja nicht nur Fälle wie dieser, sondern oft auch Straftaten wie Vergewaltigungen, die im Vergleich zu anderen Straftaten viel zu oft geradezu lächerlich gering bestraft werden. Da kann so jemand gerne schon mal "nur" 2-4 Jahre bekommen und jemand, der zum Beispiel einen Kiosk oder eine Tankstelle überfällt, ohne eine Pistole bei sich zu führen, ohne jemanden zu verletzen und der dabei nur ein paaar Hundert Euro oder so an Beute kassiert, bekommt dafür oft (deutlich) mehr aufgebrummt. Wenn Du da mit nur 3-4 Jahren davon kommst, hast Du schon sehr viel Glück und das dann auch eher bei Ersttätern.


    Im Gefängnis selbst sind solche Menschen das Allerletzte und werden oft auch entsprechend geschützt, um den Kontakt zu "normalen" Mithäftlingen zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Selbst ich, der damals für eine längere Zeit als Hausarbeiter tätig war, der sehr viel im Gefängnis herum kam und zu sehr vielen Mithäftlingen aus anderen Häusern Kontakt hatte, kam nur beim Abholen des Essens für unser Haus in Kontakt mit den Hausarbeitern von denen. Aber immer im Beisein von 2 Justizvollzugsbeamten. Einem aus unserem Haus und einem aus deren Haus.

  • Viel Text und null auf die Frage eingegangen.

  • Ich muss überhaupt kein Urteil und keine Begründung nennen, nur weil ich es zu wenig finde. Warum forderst Du das eigentlich nur von mir? Ich bin ja nicht der Einzige, der das hier zu wenig findet.


    Ich finde schon mal den Strafrahmen dafür (Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft...) im Vergleich zu vielen anderen Straftaten zu niedrig angesetzt. Aber das ist eine Grundsatzdebatte.


    Bei 3 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe hat man auf jeden Fall noch einen guten Spielraum. Auch als Ersttäter kann man ihn da gerne mal ins Gefängnis stecken. Zumal er dann ja auch gute Chancen hätte, auf 2/3 oder vielleicht sogar zur Hälfte der Haftzeit vorzeitig entlassen zu werden, wenn er sich nicht dumm anstellt.


    10 Monate anstelle von bis zu 60 Monaten und auf Bewährung anstatt eine Freiheitsstrafe ist halt gleich doppelt lucky für Metzelder und solch ein Glück haben bei weitem nicht viele Ersttäter.

  • Ich denke (und hoffe) keiner von uns hier kann beurteilen, ob die Strafe nun angemessen ist oder nicht, denn keiner kennt die Bilder. Und auch bei solchen Delikten muss es Abstufungen im Strafmaß geben. Alles andere wäre Willkür. Und wenn ich auf eines stolz bin in diesem Land, dann das wir auch widerwärtigste Straftaten, sei es Kinderschänder, LKW-Terroristen oder Nazi-Amokläufer nicht mit Willkür sondern mit Rechtsstaatlichkeit bekämpfen, auch wenn es manchmal schwer erscheint. Dies ist der einzig wahre Weg.

  • § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte


    Was ja ein wesentlicher Bestandteil dessen ist, was Metzelder getan hat. Auch wenn da noch Sachen von Jugendlichen mit dabei waren, wo der Strafrahmen geringer ausfällt.


    Erschwerend käme für mich hier auch noch hinzu, dass Metzelder nicht von Anfang an geständig war, sondern erst im letzten Moment, sicherlich aus taktischen Gründen. Hätte er von Beginn an alles gestanden, wäre voll kooperativ gewesen und hätte von sich aus sein Interesse an einer Therapie glaubhaft bekundet, dann könnte ich mit solch einem Urteil sogar leben. Aber nicht so.

  • Das ist es ja. So sehr ich menschlich diesen Beißreflex gegen zu geringe Strafmaße nachvollziehen kann. Gerade bei Sexualdelikten gegen Minderjährige ist der ja sehr ausgeprägt. Wie gesagt total verständlich. So sehr vertraue ich auch auf unseren Rechtsstaat mit allem was dazu gehört.


    Zu dem Thema gehört dann eben auch eine andere Seite. Ich kann mir nicht mal im entferntesten vorstellen wie es sich anfühlen muss, wenn meine Vorstellung von Sexualität verboten wäre sobald ich mehr davon ausleben würde als nur die Gedanken in meinem Kopf. Versteht mich da nicht falsch, es ist absolut richtig, dass Pädophilie verboten ist. Aber auch Pädophile sind Menschen die sich ihre sexuelle Neigung genauso wenig ausgesucht haben wie wir. Ich habe in der Geburtslotterie als weißer heterosexueller Deutscher halt einfach verdammt viel Glück gehabt. Da gibt es mannigfaltige Abstufungen von Menschen die an der einen oder anderen Stelle nicht so viel Glück hatten.

    Was ich sagen will, eine sexuelle Neigung "heilt" man nicht mit Knast (ob das bei anderen Straftaten die richtige Maßnahme ist, ist wieder ne ganz andere Diskussion).


    Aber diese Selbstdisziplin die man an den Tag bringen muss um nicht mal auf die überall öffentlich verfügbare Kinderpornografie zurückzugreifen um die eigene Sexualität wenigstens ein bisschen ausleben zu können. Das muss einen richtig kaputt machen.


    Passend dazu übrigens: https://www.bevor-was-passiert.de/ und https://www.kein-taeter-werden.de/

  • Es ist dann aber auch eine Sache, ob er sich auf solche Bilder Zuhause einen von der Palme wedelt oder ob man dann auch noch diese Bilder und Videos weitergibt. Und in öffentlichen Foren und Chats seine "extremen Fantasien", wie Metzelder sie nannte, zu teilen.

  • Und angesichts der Aussagen, die er heute getätigt hat, wäre ich mir noch nicht einmal so sicher, ob da sein sexuelles Interesse an Kindern und Jugendlichen die Hauptrolle gespielt hat. Er spricht da ja schon viel in Richtung Faszination des Verbotenen. Vielleicht daher auch der Drang nach öffentlichem Austausch und Weitergabe an Dritte. Und vielleicht war das für ihn sogar das Interessantere.

  • Das möchte ich nicht beurteilen. Ich kenne weder die genauen Taten noch sein Geständnis. Und genau deswegen möchte ich auch mein Strafmaß bewerten. Du scheinst das ja zu können, das ist beeindruckend

  • Mit unter anderem Bildern von Kindern unter 10 Jahren, die zum Beispiel den Kerlen einen blasen mussten, wie ja zu lesen ist, und mit dem Kommentar vor Gericht "der schwer erträglichen Bilder und des widerwärtigen Inhalts" kann man jedenfalls schon mal nicht von "harmlosen" Bildern sprechen.


    Die Blowjob-Bilder werden dann wahrscheinlich auch nicht die Spitze des Eisbergs sein, sondern wohl eher eben das Maximum dessen, was man der Öffentlich von diesem "widerwärtigen" Inhalt zumuten möchte. In einer Zeit, wo es vielerorts eh schon Mode geworden ist, nahezu jeden noch so kleinen Furz mit einer vorherigen Triggerwarnung zu versehen.