Unglaubliche Schlagzeilen

  • Lassen wir das. Das lohnt nicht. Schon lustig, dass ausgerechnet der Knacki in der Gesprächsrunde sich am meisten darüber echauffiert. Ich gönne mir in diesem Thread erst mal eine Pause.

  • Der Typ hat Kinderpornos gehabt und verbreitet. Dafür muss man in den Knast - meine Meinung. Und wenn der Strafrahmen das aktuell nicht hergibt muss er halt erhöht werden.

  • Na, wenn dann alles halb so wild war, fragt sich warum das dann medial so ausgebreitet wird.

    Ich kann Traumbilds Meinung schon nachvollziehen.Dieses Urteil erscheint mir auch viel zu milde und zu schnell gesprochen.

    Wahrscheinlich,damit der Fall schnell wieder aus der Öffentlichkeit verschwindet.

    Bewährungsstrafen hinterlassen bei mir, bei solchen Dingen ein gewisses "Geschmäckle".

  • fragt sich warum das dann medial so ausgebreitet wird.

    Du fragst dich ernsthaft, warum es in allen Medien thematisiert wird, wenn ein ehemaliger Bundesligaprofi und Spieler der Fußball-Nationalmannschaft bei einer Straftat erwischt wird?

  • Alles richtig. Das Unbehagen kommt - zumindest bei mir - daher:

    - es geht hier um einen (!) Täter, der prominent, vermögend, hoher sozialer Status vieles was sein Leben bisher ausgemacht hat verloren hat. Allerdings konnte er sich Anwälte leisten, hatte Zugang zu einer Therapie und konnte sich vor Gericht äußern.

    - dem gegenüber stehen mehrere Opfer, die vor Gericht persönlich keine Rolle gespielt haben

    - die idR. nicht in einem Umfeld groß werden, daß ihnen nach der Entdeckung der Straftaten die bestmögliche Behandlung ihrer Traumata ermöglichen, im Gegenteil die Ursache der sexuellen Gewalttaten sind

    - in derem jungen Leben schon Weichen gestellt wurden, die in autoaggressiver Zerstörung, Prostitution u.a. mündet.

    - kein weiteres selbstbestimmtes Leben ermöglicht.


    Nicht nur in diesem Fall ist der Blick auf die Folgen für die Opfer unzureichend.

  • mettbrötchen, gerade in diesem deliktbereich ist der blick auf die folgen und belange der opfer in den letzten 25 Jahren erfreulicherweise immer mehr in den fokus gerückt , meinem eindruck nach. dennoch ging es bei der urteilsfindung gegen metzelder in erster linie um den täter und dessen schuld oder unschuld beziehungsweise mit welcher strafe man eine festgestellte schuld belegt, das liegt denke ich in der natur eines strafverfahrens.


    10 monate auf bewährung ist meiner meiner nach nicht wenig. er ist ein nicht vorbestrafter Ersttäter , der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, was ja bedeutet " du bekommst noch eine chance , aber bleibe ab sofort straffrei, sonst gibt es einen gefängnisaufenthalt." eine schwache strafe kann ich darin nicht erkennen. zumal ich metzelder für intelligent genug halte, die bedeutung dieses urteils auch zu erkennen.


    Zudem werden zwei dinge ständig verwechselt und vermischt. Das Strafrecht hat grundsätzlich nicht die Aufgabe , nicht einmal das Recht, sexuelle neigungen zu bekämpfen. Auch nicht pädophilie. Das ist keine Aufgabe des Strafrechts. die neigung pädophilie ist gar nicht strafbewehrt. Deshalb ist es grundsätzlich zunächst gar nicht entscheidend , ob metzelder pädophil ist oder nicht. er könnte sein ganzes Leben lang pädophil sein , ohne dafür belangt zu werden. so lange sich das alles nur in seinem kopf abspielt, müsste das gar niemanden interessieren.


    Davon abgesehen gibt es viele sogenannnte Ersatzhandlungstäter, die leider straftaten gegen kinder begehen , ganz einfach deshalb , weil sie die leichteren opfer sind als erwachsene. was selbstverständlich nicht bedeutet, es wäre begrüßenswert , diese Täter würden sich an erwachsenen opfern vergehen.


    Dennoch gibt es ja wie schon erwähnt sinnvoller und vernünftiger weise immer mehr therapeutisch /medizinische angebote für menschen mit einer pädophilen Neigung, die sich behandeln lassen wollen, eben damit es bei der neigung bleibt und eben aus dieser neigung keine Straftaten zu lasten von kindern werden. Diesen einsichtigen menschen muss man noch mehr hilfsangebote machen, was keine Aufgabe der Justiz ist , sondern der psychiatrie / therapie und der Medizin. Auch das ist Opferschutz, nicht nur hohe Strafen oder Strafandrohungen. Vielleicht sogar der intelligentere und effektivere.


    Denn Durch das Strafrecht bekämpft werden müssen Straftaten , die in zusammenhang mit dieser neigung stehen können, wie bei diesem urteil ja auch geschehen , nicht die neigung selbst. das heisst taten , bei denen die Rechte anderer beschädigt werden, in diesem fall die von kindern, die vollkommen zu recht natürlich in besonderer weise geschützt werden müssen, und wo die gesellschaft verständlicherweise und zu Recht besonders sensibel reagiert.


    ansonsten stimme ich dem voll zu, was bronco in Beitrag 18.427 ausgeführt hat.

    6 Mal editiert, zuletzt von Calogero81 ()

  • Die Drogenpolitik ist ein anderes sehr weites Feld, über das man ausführlichst diskutieren kann. diese deliktfelder jetzt in der diskussion zu vermischen halte ich nicht für sinnvoll.

  • Hier kommt nicht zur Sprache, dass er im Chat dazu aufforderte, dass sie die Kinder mitbringen solle, und...

    Und wie der Anwalt versucht hat die Zeugin....

    Es geht nicht nur um Bilder.

    Und dann gesteht er in allerletzter Sekunde, nachdem die Richterin ihm erzählt was gleich passiert...


    Die Urteilsbegründung verstehe ich so, dass die Strafe doch noch recht mild ausfiel, weil er als Prominenter anders gebrandmarkt ist, und deshalb die Öffentlichkeit quasi schon ein Teil der Strafe ist.

    Also Hans Wurst oder ich ziehen in die nächste Stadt, und können da weiterleben als wäre nie was gewesen. Metzelder kann durch keine Fußgängerzone in Europa mehr laufen, ohne dass sich alle mindestens umdrehen. Also er ist damit quasi sein Leben lang gestraft.


    Ich weiß nicht wie man das gewichtet, das Teilgeständnis ist halbherzig, und die Reue, ja hm.

  • alles was hier angeführt wird, wurde ja mit sicherheit vom Gericht bei der urteilsfindung berücksichtigt. deshalb zögere ich als laie , der das verfahren nicht intensiv verfolgt hat , von einer zu milden strafe zu sprechen. zumal ich auch die urteilsbegründung nicht kenne. was ich aber mit sicherheit denke , ist , dass ein Teil der öffentlichkeit eine Gefängnisstrafe zur Bewährung als eine Art Freispruch missversteht. und das ist es eben ganz und gar nicht.

  • wofür gibt es diesen Strafrahmen?

    Die richtige frage. und die naheliegende antwort lautet aus meiner sicht, dass so ein schon sehr weit gestreckter Strafrahmen es dem Gericht ermöglicht eben eine dem individuellen Fall angemessene Strafe zu finden. Ob das in diesem Fall gelungen ist, darüber kann man sicherlich sowohl als profi wie auch als laie immer unterschiedlicher auffassung sein.


    Es geht ja um Strafmaßfindung,die findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern muss komplex betrachtet werden.

    Völlig richtig , deshalb sprach ich ja bezüglich der drogenpolitik von einem sehr weiten feld, in dem man diverse aspekte berücksichtigen muss, und zu ganz verschiedenen schlussfolgerungen kommen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Calogero81 ()

  • Wie viel Jahre Knast wären denn genug um diesen inneren Druck zu bekämpfen?

  • Wie du schon schreibst ist das ja kein Problem an genau diesem einen Urteil. Die Opferseite findet in der Schuldsprechung immer nur indirekt Beachtung.

    Drogenmissbrauch wurde angesprochen. Jede Droge verursacht unglaublich viel Leid auf der Welt. Keine Ahnung wie viel Blut, Misshandlung und Armut an jedem Gramm Koks hängt. Die Opfer werden in der Form auch nirgends sichtbar. Das ist scheiße, aber hat doch mit dem Fall nichts zu tun oder?

  • Natürlich, aber das gilt für jedes Verbrechen und die Opferseite findet in jedem Verbrechen nur indirekt über das Strafmaß Beachtung. Und das hilft den Opfern, wie in jedem Verbrechen, eigentlich gar nicht. Egal wie hart die Strafe ausfällt.

  • In manchen Fällen des direkten Kontakts gibt es eine Art Genugtuungsfunktion oder aber das krasse Gegenteil, wenn das Opfer oder Hinterbliebene ein viel zu mildes Urteil beklagen. Hier natürlich beides nicht der Fall.

    Von Bewährungsauflagen, die üblich sind, habe ich hier nix gelesen, was aber nichts heißen muss. Neben Therapie wäre wohl an eine Zahlung an eine Opferorganisation zu denken, wobei ich allerdings nicht genau weiß, ob das jetzt möglich ist und nicht nur bei 153a.

  • Den Opfern hilft es schon, wenn die Tat vor Gericht anerkannt wird und wenn sie explizit als Opfer anerkannt werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich basiert auf der Idee, daß die Opfer den Täter mit den Folgen der Straftat konrontieren können.

    Auch ist es vielen Opfern wichtig, sich im Rahmen einer Gerichtsverhandlung dem Täter gegenüber zu stellen. Also das gibt es schon.


    Aber das ist nun bei sexuellen Gewalttaten gegenüber Kindern nicht möglich und für die Kinder nicht förderlich.

    Ich will auch garnicht mit Strafmass argumentieren, mir geht es um die Verhältnismäßigkeit. Die ist mMn in Bezug auf Anzahl der Opfer, wiederholte Handlungen, Weitergabe der Fotos/Filme, nur ein Teilgeständnis nicht gegeben.

    Man kann den pädokriminellen Täter auch unter dem Aspekt einer psychischen Erkrankung betrachten, worauf Du thefireraven argumentierst.

    Dann würde ich nach seinem Handlungsspielraum schauen. Hatte er die Einsicht, daß sein Verhalten pädosexuell und damit pädokriminell ist? Warum hat er erst eine Therapie begonnen, als seine Taten zur Anzeige kamen? Warum hat er von den Hilfsangebote, die es mittlerweile gibt - Du hast sie auch verlinkt - keinen Gebrauch gemacht? Warum gab es kein psychiatrisches Gutachten, daß seinen Handlungsspielraum in Bezug auf eine psychische Störung untersucht hat?

    In Bezug auf Wiedergutmachung: Warum entzieht man ihm nicht einen erheblichen Teil seines Vermögens um Opfern sexueller Gewalt Therapien zu ermöglichen?

    Deshalb ist das Ergebnis für mich komplett unausgewogen und das Verfahren wird den Folgen der Taten nicht gerecht.

  • Ich finde das Urteil auch zu milde. Musti hat das ganz gut beschrieben, dass er eigemtlich genug bestraft ist. ABER:


    Vor dem Gesetz sind alle gleich (sollten es zumindest sein).


    Wäre es vielleicht nur 1 video, was er geteilt hätte (was eigentlich auch schon zuviel wäre), dann könnte ich da noch eine andere Intention erkennen, aber hier geht es ja um viel mehr. Und den Vergleich mit weed finde ich trotzdem sehr gut.


    Solche Täter hätten jetzt sehen können, ey, das kann richtig in die Hose gehen, wenn ich solche Videos haben will und sie dann auch noch an andere versende.

  • ganz viele wichtige Fragen. Da landen ich wieder bei meinem Vertrauen in unser Rechtssystem. Ich vertraue darauf, dass das Gericht all diese Fragen beachtet hat und dann sein Urteil gesprochen hat.

    Danach setzt aus meiner Sicht halt der Beißreflex ein, der sagt, dass das alles ja viel zu weich und wenig sei und eine viel härtere Strafe notwendig gewesen wäre.

    Ohne die Inhalte genau zu kennen und ohne (unter anderem) deine Fragen angemessen beantworten zu können. Solange ich das nicht kann, vertraue ich dem Gericht.

    Hier ein höheres Strafmaß zu fordern ist aus meiner Sicht nicht weit weg von Impfchips etc. da spielen sich Laien auf und meinen etwas besser beurteilen zu können als Fachmenschen.


    Die WHO stuft Pädophilie übrigens als Störung der sexuellen Präferenz ein. Wie Fetisch, Sadomaso, etc. auch: https://icd.who.int/browse10/2010/en#/F65