Unglaubliche Schlagzeilen

  • Zitat

    Ihr habt gewonnen. Alle Papis, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Und auch alle Muttis, die keine Gurken mit Plastikverpackung kaufen. Wer will nicht die Welt retten? Jeder. Aber wie sähe unsere Welt mit den Grünen aus? Kerzen, kein elektrisches Licht, keine Autos, keine Mondfahrt, keine Herztransplantation. Im Land der Grünen wollte ich nicht leben.

    Herzlichst, Ihr F. J. Wagner

    :anbeten:

  • Sie wollen sein Handy, auf dem die Dateien sind. Anscheinend befindet sich das noch in seinem Besitz.

    Aber der Zusammenhang mit dem Verfahren wird nicht so richtig deutlich.

  • Dafür das die Bild so verachtet wird, kennen sich einige aber super aus. Letztlich bleibt es ein persönlicher Kommentar von F. J. W.

    Kann man mögen oder nicht.

    Meinung wird hier auch genug gemacht.

  • Kann mir einer übersetzen worauf die Staatsanwaltschaft im Metzelder Fall hinaus will?


    https://www.zeit.de/gesellscha…ornografie-besitz-prozess

    Offenbar hat das Gericht es unterlassen (versäumt?), im Urteil eine Einziehung nach § 74 StGB auszusprechen. Eine solche Einziehung bedeutet, dass Gegenstände, mit denen eine Tat begangen wurde (etwas anschaulicheres Beispiel: ein als Waffe benutztes Messer) dem Angeklagten dauerhaft entzogen werden. In Fällen, in denen mittels Telekommunikation Bilder mit strafrechtlichen Inhalten verbreitet wurden, ist dann in der Regel das hierfür benutzte Smartphone das Tatmittel. Es wäre für mich relativ "normal" gewesen, dass dieses dann auch eingezogen wird. In solchen Fällen steht diese Einziehung nebst dem entsprechenden Paragraphen auch bereits in der Anklage oder dem Strafbefehlsantrag ("Das Mobiltelefon xy unterliegt der Einziehung").

  • Gibt es wegen dieser Formalie bei Euch kein anderes Mittel als gleich die Berufung ? In Zivil und FAM könnte man da was reparieren, ohne die Akten in die nächste Instanz zu schicken, aber StPO ist natürlich stringenter.

    Könnte der Täter auf eine Rückgabe nicht wirksam und dauerhaft verzichten ?

  • Mazurek

    Ich muss mal aus technischer Sicht fragen, was man sich davon verspricht. In meiner kleinen Welt gibt es zwei Möglichkeiten: a) er hat seine Schuld eingesehen und die Bilder gelöscht, b) ihm ist die Welt egal und die Bilder liegen in irgendeiner Cloud.

    In beiden Fällen nützt es nichts, das "Tatwerkzeug" einzuziehen.

  • Dafür das die Bild so verachtet wird, kennen sich einige aber super aus. Letztlich bleibt es ein persönlicher Kommentar von F. J. W.

    Kann man mögen oder nicht.

    Meinung wird hier auch genug gemacht.

    Und nochmal: Niemand hier möchte dir dein Wagner-Fantum verbieten. Aber jeder darf es scheiße finden und sich seinen Teil dazu denken.

  • Ad 1) Ja, selbstverständlich

    Ad 2)

    a) Jeder für sich und

    b) die Faktenorientierung der Meinung, am vom Käptn zitierten Beispiel erkennbar. Natürlich ist das beschriebene Szenario dummes Zeug. Ich rufe dafür in den Zeugenstand: Baden-Württemberg (und ja, mir ist klar, dass das eine polemische Zuspitzung ist. Auch die kann aber - wie hier - Stuss sein).


    Genau da liegt übrigens eines der größten Probleme unserer Zeit. Jeder Schwachsinn, jede Lüge wird als „Meinung“ formuliert und zieht in den Diskurs als Diskussionsbeitrag ein. So wurde der Brexit herbeigeführt, so ist Trump Präsident geworden, so kommt die AfD auf ihre Prozente und die Schwurbler auf die Vermutung, sie würden (quer)denken.

  • Kai Hast recht, eine Meinung kann nicht "dummes Zeug" sein, aber aufgrund falscher Annahmen/Voraussetzungen und durch Vorurteile gebildet sein. Ich möchte hiermit "Meinung" in "Kommentar" ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Mazurek

    Ich muss mal aus technischer Sicht fragen, was man sich davon verspricht. In meiner kleinen Welt gibt es zwei Möglichkeiten: a) er hat seine Schuld eingesehen und die Bilder gelöscht, b) ihm ist die Welt egal und die Bilder liegen in irgendeiner Cloud.

    In beiden Fällen nützt es nichts, das "Tatwerkzeug" einzuziehen.

    Es ist halt so vorgesehen:
    Das hat er für die Tat genutzt, das wird ihm weggenommen.

    Dass er sich natürlich problemlos ein neues kaufen kann (so wie der/die Messerstecher:in sich ein neues Messer zulegen kann) spielt dabei keine Rolle.