Unglaubliche Schlagzeilen

  • Zitat

    Original von Mazurek
    Und bevor einige auf die laschen Jugendrichter und faulen Jugendstaatsanwälte eindreschen:


    Wenn der Gesetzgeber sagt: "Gegen Jugendliche dürfen maximal 10 Jahre Jugendstrafe verhängt werden", dann muss die Justiz sich eben dran halten.


    Dass 10 Jahre für ein Menschenleben ein Witz sind, braucht man mir nicht 2x zu sagen.


    Gibt es eigentlich eine Statistik, die sagt wie viele Straftaten von ausländischen Jugendlichen begangen werden und wie viele von deutschen Jugendlichen? Man ließt ja meistens nur von ausländischen Jugendlichen....Werden die Deutschen verschwiegen oder ist es wirklich so, dass ausländische Jugendliche mehr Starftaten begehen? Würde mich mal interessieren.

  • sogar unglaublich wahr :D


    zzt: das mit der jugendstrafe find ich auch seltsam. wie können 21-jährige noch danach bestraft werden?


    das problem ist aber, dass viele gefängnisse jetzt schon überfüllt sind und wenn man die strafen erhöhen würde (wofür ich aber bin) hätte man noch weniger platz. und die gefangenen kosten dem staat auch so manchen euro im monat!

  • Zitat

    Original von tluebke
    sogar unglaublich wahr :D


    zzt: das mit der jugendstrafe find ich auch seltsam. wie können 21-jährige noch danach bestraft werden?


    Gar nicht. Lediglich 18- bis 20-jährige gelten als Heranwachsende und können unter bestimmten Voraussetzungen wie Jugendliche behandelt werden. Siehe §§ 105 ff. Jugendgerichtsgesetz.

  • dann von mir aus auch 20-jährige. geht doch ums prinzip. sie sind nach dem gesetz erwachsen und haben sich auch danach vors gericht zu stellen!

  • Warum wohl war man lange Zeit erst mit 21 volljährig (und ist es z.B. in den USA immer noch erst mit 21)?


    Sinn des Gesetzes ist es, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass nicht bei jedem mit 18 ein Gong angeht und er dann auch geistig erwachsen ist. Bei manchen ist die Schwelle eher überschritten, bei anderen eben etwas später. Im Übrigen gibt es bei 18-20jährigen lediglich die Option (wie Mazurek auch schon schrieb), sie nach Jugendstrafrecht zu behandeln; das stellt das Gericht anhand von entsprechenden psychologischen Gutachten fest.


    Im vorliegenden Fall ist der Täter ohnehin erst 16, daher erübrigt sich die Diskussion in seinem Fall. Und mir ist es ehrlich gesagt lieber, wenn er nach 10 Jahren entlassen wird (anders gesagt: die besten Jahre seines Lebens im Bau verbringt), sich in die Gesellschaft eingliedern kann und nicht rückfällig wird, anstatt ihn möglichst hart zu bestrafen, damit er seinen Hass auf die Gesellschaft hinterher verdoppelt hat und gleich wieder zuschlägt. Maximale Strafe muss sein, gar keine Frage, aber die Gesellschaft wird am Besten geschützt, wenn sie den Täter nicht für immer ausgrenzt. Das hat nix mit Täterschutz oder Opfer missachten zu tun, ganz im Gegenteil, mir geht es nicht um dieses A****loch, sondern darum, dass die Gesellschaft nicht nochmal unter ihm leiden muss.


    Und kommt mir nicht mit Todesstrafe oder für immer wegsperren, wir leben im 21. und nicht mehr im 17. Jahrhundert. Strafvollzug soll in einer modernen westlichen Gesellschaft aus guten Gründen der Resozialisation dienen und nicht der Rache.

  • Schöner und m.E. zutreffender Beitrag, allerdings gibt es psychologische Gutachten höchstens bei schwerwiegenden Straftaten und/oder Grenzfällen.


    In aller Regel gibt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe eine Stellungnahme ab. Außerdem kann der Richter anhand des Lebenslaufes und der Entwicklung des jungen Menschen meist ziemlich gut erkennen, ob Reifeverzögerungen oder dgl. vorhanden sind.


    Wer mit 20 noch bei Mammi wohnt (die ihn natürlich auch zum Prozess begleitet und im Zuschauerraum ständig "mein armer Junge" murmelt), 3 Lehren abgebrochen hat und auf die Frage des Richters, was er denn mal machen möchte, mit "Weiß ich nich'" antwortet, ist schon ein klarer Kandidat fürs Jugendstrafrecht. Da bringen zB ein paar Arbeitsstunden sicher auch mehr als eine Geldstrafe.


    Denn eines sollte klar sein: In unserer Gesellschaft gibt es sehr viele Leute, die selbst mit Anfang 20 aber auch gar nichts von allein auf die Reihe bekommen. Und manchmal -wenn auch viel zu selten- hilft dann auch mal ein "Anschubser" von dritter Seite. Im Jugendstrafrecht steht die Erziehung im Vordergrund. Dies gilt bei Kapitalverbrechen natürlich stark eingeschränkt .
    Für einen Mord gibt es selten ein "Geh schon, Du kleiner Rabauke"-Wangentätscheln.

  • Zitat

    Original von Mazurek
    Würdest Du das auch sagen, wenn es um Dich selbst ginge?


    ich gehe fest davon aus, dass wenn ich sowas fordere auch mich selbst mit einschliesse, wenn für mich die schwelle nicht eh schon überschritten wäre.


    wenn ich was fordere muss ich mich natürlich auch um die konsequenzen für mich selbst gedanken machen!

  • eben drum


    TnT: poste doch im titten-thread...das macht sinn!
    da fällt mir ein: was macht denn die rtl-text-samenspende?

    Einmal editiert, zuletzt von Hylla ()

  • Zitat

    Original von Hylla



    TnT: poste doch im titten-thread...das macht sinn!
    da fällt mir ein: was macht denn die rtl-text-samenspende?


    es macht doch wenig sinn, wenn du jemandem seine Meinung oder Aussage mit einem blah blah abspeist.
    da fällt mir ein: geh weiter Jürgen Scheider CDs aufnehmen.

  • Zitat

    Original von TnT
    da fällt mir ein: geh weiter Jürgen Scheider CDs aufnehmen.


    ?

    Einmal editiert, zuletzt von Luerm ()

  • beantwortet die samenspende-frage nicht.


    nur: wenn ich eh schon über 21 bin, kann ich natürlich behaupten: klar würde ich eine verurteilung nach dem jugendstrafrecht ablehnen und lieber 15 statt max. 10 jahre in den bau gehen.
    wer's glaubt wird selig.