Martin Kind

  • Kannst Du die Quelle nennen, in der Sebastian Kramer wortwörtlich von "heute" gesprochen hat? Danke.

    Da muss ich mich entschuldigen:"Am Donnerstag soll zunächst „ein Interimsgeschäftsführer“ präsentiert werden."

    Ich hatte in Erinnerung gehabt das "Am Donnerstag" ebenfalls im Zitat enthalten war.

  • In der HAZ stand "womöglich schon Donnerstagmorgen" ... aber da der Aufsichtsrat nicht zugestimmt hat auf die Email morgens wird das wohl eher nichts. Ich zumindest rechne nicht mehr damit, dass wir heute noch jemanden präsentiert bekommen ....

  • Wir brauchen auch nicht immer nur von Kramer und Nestler reden, laut Stellungnahme ist die Abberufung vom gesamten Vorstand des e.V. durchgeführt worden. Und ich bin mir sicher, dass auch der gesamte Aufsichtsrat des e.V. informiert ist.

    Letzteres stimmt wohl nicht.


    Der Aufsichtsrat wurde - zumindest nach Aussage von Frobel - erst eine Stunde nach der erfolgten Abberufung durch Nestler informiert.

    Ich spreche vom Aufsichtsrat des e.V., du von dem der Management GmbH.

  • Fröbel und Feuerhake sind keine Aufsichtsratsmitglieder des e.V.


    Edit: schon wieder nur 2.

  • Ich denke die ganze Zeit nur an die PK morgen, nach solchen Ereignissen ist da meistens die Hölle los und am Ende sitzt da alleine der Herr Leitl für ein eher weniger kritisches Spiel und will danach nur noch weg.

  • Unabhängig davon, ob das formal-rechtlich alles korrekt abgelaufen ist: Zu glauben, man könnte einen Interims-GF einfach mal eben so nach dem Staatsstreich durchboxen, zeugt irgendwie von Lummerland.

  • Da habe ich tatsächlich auch meine Zweifel, zumal ja der Fröbel in dem Interview erwähnte, dass die Vereinsseite heute einen Kandidaten im Aufsichtsrat der Management GmbH beschliessen wollte. Also das wird nach diesem Vorgehen ganz sicher nicht passieren.

  • Aber bist du als Aufsichtsrat nicht auch verpflichtet, sei es nun zeitlich oder irgendwie anders, einen Geschäftsführer definitiv zu bestimmen. Das ein Aufsichtsrat über Monate den Posten Vakant lässt muss doch irgendwie vertraglich geregelt sein das sowas nicht passiert.

  • "Mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen" ist nur eine juristische Standardaussage, die wahrscheinlich genau so auch in der Satzung der Managment GmbH auftaucht.

    Daraus kann man nicht ableiten, ob es nun DEN einen Grund gibt (sehr wahrscheinlich) oder mehrere.


    Ableiten kann man aber daraus ... (usw.)

    ....

    Ich bin lustigerweise seit mehr als 25 Jahren Rechtsanwalt, habe im GmbH-Recht promoviert und würde das nie so gut, so schnell, so sicher und so remote können. Obwohl ich es gern würde.

    Na, man lernt doch nie aus, oder?
    Vor allem dann, wenn sich vor Gericht zwei RA treffen, der eine ist 25 Jahre RA, der andere 26 Jahre ...

  • Wir brauchen auch nicht immer nur von Kramer und Nestler reden, laut Stellungnahme ist die Abberufung vom gesamten Vorstand des e.V. durchgeführt worden. Und ich bin mir sicher, dass auch der gesamte Aufsichtsrat des e.V. informiert ist.

    Letzteres stimmt wohl nicht.


    Der Aufsichtsrat wurde - zumindest nach Aussage von Frobel - erst eine Stunde nach der erfolgten Abberufung durch Nestler informiert.

    Ich spreche vom Aufsichtsrat des e.V., du von dem der Management GmbH.

    Sorry, mein Fehler. Überlesen.


    Aber selbst wenn der gesamte Aufsichtsrat des e.V. informiert war, was man zu Gunsten von Kramer und Nestler erst einmal unterstellen muss, spielt dies für die Rechtswirksamkeit der ausgesprochenen Abberufung keine entscheidene Rolle, da die Abberufung gemäß dem Gesellschaftervertrag durch den Aufsichtsrat der Management GmbH ausgesprochen oder zumindest im Nachhinein bestätigt werden muss. Und dies ist nicht geschehen.

  • Wenn der Verein Kind entlässt und professionell agiert, wird er einen Vorschlag für eine Übergangslösung vorbereitet haben.


    Dass der Aufsichtsrat der Management GmbH dem sofort zustimmt, kann man hoffen, aber ich glaube nicht, dass jemand geglaubt hat, dass das auch passiert.


    Letztlich zeigt der sofort erfolgte Vorschlag lediglich, dass man gut vorbereitet hat, was da passiert ist. Es zeigt zumindest in die Richtung.

  • Ja, ich kenn die Kollegen, die per Fernanalyse schon über Nacht genau Bescheid wissen. Das klingt erstmal gefällig und fällt dann Stück für Stück auseinander.

  • Aber selbst wenn der gesamte Aufsichtsrat des e.V. informiert war, was man zu Gunsten von Kramer und Nestler erst einmal unterstellen muss, spielt dies für die Rechtswirksamkeit der ausgesprochenen Abberufung keine entscheidene Rolle, da die Abberufung gemäß dem Gesellschaftervertrag durch den Aufsichtsrat der Management GmbH ausgesprochen oder zumindest im Nachhinein bestätigt werden muss. Und dies ist nicht geschehen.

    Du bist bisher den Beweis schuldig geblieben nachzuweisen, daß an keiner Stelle im Gesellschaftervertrag (der übliche) Passus zu einer Abberufung aus "wichtigem Grund/wichtigen Gründen" steht.


    Und selbst wenn ein solcher Passus dort wider Erwarten nicht steht:
    dann würde mich wiederum die Antwort des RA mit 25 Jahren Erfahrung interessieren, ob nicht den Gesellschaftern einer GmbH immer das Recht zusteht, durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung (hier: des e.V. als einzigen Gesellschafter) einen angestellten Geschäftsführer "aus wichtigem Grund" abzuberufen.


    Denn ich bin zwar kein RA ... aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß die Gesellschafter eines Unternehmens grundsätzlich immer das Recht haben, einen durch sie berufenen GF jederzeit eben aus "wichtigen Gründen" wie z.B. Vertragsbruch, Untreue, Geheimnisverrat, sexuelle Belästigung, etc. zu entlassen.
    Und eben nicht auf die Entscheidung eines Gremiums angewiesen sind (Hier: Aufsichtsrat der Management GmbH), auch wenn dieses Gremium "unter normalen Umständen" durchaus für die Ab- und Neuberufung zuständig ist.

  • Aber selbst wenn der gesamte Aufsichtsrat des e.V. informiert war, was man zu Gunsten von Kramer und Nestler erst einmal unterstellen muss, spielt dies für die Rechtswirksamkeit der ausgesprochenen Abberufung keine entscheidene Rolle, da die Abberufung gemäß dem Gesellschaftervertrag durch den Aufsichtsrat der Management GmbH ausgesprochen oder zumindest im Nachhinein bestätigt werden muss. Und dies ist nicht geschehen.

    Und selbst wenn ein solcher Passus dort wider Erwarten nicht steht:

    dann würde mich wiederum die Antwort des RA mit 25 Jahren Erfahrung interessieren, ob nicht den Gesellschaftern einer GmbH immer das Recht zusteht, durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung (hier: des e.V. als einzigen Gesellschafter) einen angestellten Geschäftsführer "aus wichtigem Grund" abzuberufen.

    Wenn ein fakultativer AR installiert ist - darüber streiten sich die Gelehrten (ist tatsächlich so).