Martin Kind

  • Moment.
    Also das sind die Stimmen von 5 Abteilungsleitern, also keine "normalen Mitglieder".
    Kein normaler Abteilungsleiter bricht eine Lanze für Martin Kind oder redet die Entscheidung des Vorstands schlecht. Nur der Mader ... aber der ist eben kein normaler Abteilungsleiter. Aber selbst der hält sich doch sehr "pro Kind" zurück. Ich glaube, das wäre noch vor 2-3 JAhren ganz anders gewesen, bei allen Abteilungsleitern.
    Ein paar Auszüge:


  • Ich fand das tatsächlich auch eher überraschend neutral. Vor zwei Jahren wären die Aussagen noch klar pro Kind gewesen.

  • Hans Teille :herz:.

    Also ich benutze „xy wird gute Gründe haben“ ja gerne als öffentlichkeitstaugliche Formulierung von „dieser Vollidiot baut da gerade aber mal so richtig Mist“. Wird hier bei Herrn Teille anders sein, wollte ich trotzdem mal anmerken ;)

  • Dann würde ich mein Herzchen ganz schnell wieder löschen. Die Formulierung der Aussage macht mir aber doch Hoffnung :engel:.


    "... Die Vereinsgremien werden sehr gute Gründe haben, diese Entscheidung jetzt so zu fällen...."

  • Wenn ich das richtig verstehe, befasst sich das Verfahren am 16.08. nicht mit der "Abberufung durch die Gesellschafterversammlung", sondern nur damit ob Martin Kind bis zur Beendigung des Verfahren darüber sein Amt weiterhin ausüben darf. War das hier so bekannt?

  • Das heißt aber das das Verfahren beim Registergericht weiter laufen müsste und es durchaus sein kann das am Freitag dort eine Entscheidung zur Abberufung getroffen wird. Zu dieser müsste Kind beim Landesgericht in Berufung gehen und das Verfahren was am 16.08. Verhandelt wird, würde vermutlich hinfällig werden, weil der Fall weiter geschoben wurde.

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  • Für Kind sind alles nur Empfehlungen, weil nur er allein die vollumfängliche Weisheit besitzt. "Ergebnisoffene Diskussion" bedeutet ja auf Hochdeutsch: Du akzeptierst jetzt meine Entscheidung oder du bist gefeuert.

  • https://www.kicker.de/kinds-bu…er-die-dfl-911929/artikel


    Auf dieses Weisungsrecht beruft sich nun der e.V. als alleiniger Gesellschafter der Management-GmbH. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Gibt das LG Kind recht, wäre dieses Weisungsrecht nicht erfüllt und 50+1 in Hannover ausgehebelt. Kinds Klage könnte gewissermaßen als Bumerang zurückkommen, weil dann die Lizenz für den Zweitligisten zumindest einer genaueren Prüfung unterzogen werden dürfte. Zu klären wäre dann, ob Weisungsrecht bedeutet, dass der e.V. den Geschäftsführer ohne mehrheitliche Zustimmung des Aufsichtsrats abberufen kann respektive, ob durch eine etwaige Blockade des Kontrollgremiums 50+1 verletzt wäre. An einem Lizenzentzug mitten in der laufenden Spielzeit dürfte zwar niemand wirklich Interesse haben, schon gar nicht die DFL. Doch allein die aktuelle Konstellation würde späteren Klagen, beispielsweise von Absteigern, die im Nachgang argumentieren könnten, Hannover habe sich außerhalb der Statuten bewegt, Tür und Tor öffnen.

  • Ich will den aber nicht zurückhaben. Kind soll Rentner sein wie jeder andere normale Opa in dem Alter auch. Okay, das scheitert wohl schon am "normal".

  • Ich kann mit tatsächlich vorstellen, dass es nach der Rechtsgüterabwägung durch das LG auf so eine Einigung hinausläuft. Wobei ja die "schwerwiegenden Gründe" auch noch offen sind.

    Diese Gründe müssen ausgeräumt werden. Die KGaA muss zugesagte Zuwendungen und Darlehen geben und darf keine neuen unberechtigten Forderungen stellen.

    Herr Kind bietet öffentlichkeitswirksam an, dass er sich als GF zurückzieht und schlägt Herrn Mann als GF vor. Nach dem Motto: wenn ich das Problem bin, dann bitteschön. Ähnliche Pläne hatte er ja sowieso schon mit Herrn Schmadtke, Herrn Heldt und Herrn Schäfer. Er selber wechselt in den Aufsichtsrat und macht von dort aus genauso weiter, wie bisher.

    Der Verein hätte eventuell in einigen Angelegenheiten einen neuen Ansprechpartner, der deutlich smarter ist al Herr Kind und nicht als Patriarch auftritt. Deutlicher Punktsieg Herr Kind in dem Fall. Wie viele GF er in seinem Unternehmen beschäftigt, ist dabei völlig Latte.

    Wenn die Vereinsseite nach der Güterabwägung zu dem Schluss kommt, dass sie selber nicht den neuen GF bestimmen kann und jahrelange Prozesse drohen, könnte so eine Lösung beiden Seiten halbwegs erlauben, ihr Gesicht zu wahren.

    Und die DFL könnte sich die Schweißperlen von der Stirn wischen. Gerade noch so davon gekommen. Wer sich auf die verlässt, ist eh von allen guten Geistern verlassen. Die DFL ist vollauf damit beschäftigt, die Forderungen des Kartellamtes totzuschweigen.