Martin Kind

  • Nun, das ist zudem der Zeitwert. Investiert wurden insgesamt von allen Gesellschaftern nur 25 Mio. Von Kind, der die Ausnahmegenehmigung anstrebt, nur knapp 13 Mio. Obendrein als Beteiligung und nicht als "Förderung". Der Hauptsponsor hat in dem Zeitraum 50 bis 60 Mio. hingelegt. Das wäre im Grunde gemäß DFL-Papier genau die Messlatte für eine Förderung.


  • Warum sollte die Mitgliederversammlung das noch tun? Um die Ausgliederung der Dartabteilung zu verhindern.
    Da mir zu der neuen Entwicklung nichts Besseres einfällt, zitiere ich mal den User 1896er aus dem Öffi-Forum:


    "Aber wir sprechen dann vielleicht noch über Haftungsfragen, ganz viel weiter mglw. Schadensersatz, aber das Wesentliche, Verkauf des mehrheitlichen Stammkapitals an der Hannover 96 Management GmbH von e.V. als Rechtsperson an Kind ist damit durch. Ernüchternd. Aber gut. Ich weiß halt, was es für mich für Konsequenzen mit sich bringt. Einen ewigen Strohalmkampf um angemessene Entschädigung des e.V.s und die Haftung des derzeitigen Aufsichtsrates und Vorstandes werde ich wohl nicht mitführen. Ein trauriger Tag!


    R.i.P. Hannoverscher Sportverein von 1896
    12. April 1896 - 29. August 2017"


    Dem ist nicht mehr hinzuzufügen aus meiner Sicht.

    Einmal editiert, zuletzt von stscherer ()

  • In der Begründung heißt es unter Anderem, dass eine Bewertung der Management GmbH im Eilverfahren nicht Gegenstand war. Aus dem Kaufpreis allein lässt sich noch kein Treuepflichtverstoß ableiten. Das Gericht verweist auf eine betriebswirtschaftliche Prüfung, die wegen der Kürze der Zeit nicht möglich war.


    Ich verstehe nicht wann diese Prüfung hätte stattfinden sollen? Nach dem Lesen des kompletten Artikels habe ich den Eindruck, dass der Aufsichtsrat diese vor der Abstimmung hätte durchführen lassen müssen. Da wiederum die Abstimmung zum Verkauf sehr kurzfristig erfolgte war diese wiederum ebenfalls nicht möglich. Ist das korrekt?

  • Das hatten Nestler und Kramer ja auch zu erwirken versucht und sind dann aber überstimmt worden.


    Was kann man jetzt noch von dem Hauptsacheverfahren erwarten?

  • Richtig. AUFSICHT steckt da ja nicht aus Spaß drin. Das Ganze ist im Entscheidungsverlauf eine Farce. Normalerweise dürfte damit der AR haftbar sein für evtl. finanzielle Schäden, die dem e.V. entstehen. Wie das mit dem Vorstand ist, weiß ich nicht, aber eigentlich meinem Verständnis nach auch. Dafür müsste ein solcher Schaden natürlich nachweisbar sein. Es bleibt interessant. Was 50+1 angeht, bleibt wohl nur noch die ziemlich vage Hoffnung auf Ablehnung durch die DFL.

  • Reinhard Grindel: "Es ist nicht wie in England oder Italien, wo sich Privatpersonen einen Verein kaufen können – das wollen wir verhindern!"


    Allerdings ist das bei Kind in Ordnung. :kopf:

  • Grindel im Interview auf allen Kanälen:


    Sie sagten „Der Fußball steht auch für die 50+1-Regel“. Wie beurteilen Sie die Entwicklung rund um Hannover 96 und Martin Kind?


    Die Sonderregel besagt: Wenn sich jemand über 20 Jahre in prägender Art und Weise für seinen Verein engagiert hat, soll diese 50+1-Regel durchbrochen werden. Das ist ein Beschluss der 36 Bundesliga-Vereine gewesen. Im Fall von Herrn Kind kommt diese 20-Jahre-Regel zum Tragen. Es ist nicht wie in England oder Italien, wo sich Privatpersonen einen Verein kaufen können – das wollen wir verhindern! Wir wollen nicht, dass ein Scheich kommt, sich drei Jahre engagiert, und sich dann doch lieber um seine Kamele oder Zuchtfalken kümmert. Dann würde alles wieder zusammenbrechen. Wir wollen Kontinuität und Nachhaltigkeit.


    @theMenace
    Man muss wissen, wann es vorbei ist. Und da selbst jetzt keine nachvollziehbaren Infos, sondern lediglich einseitige Presseerklärungen abgegeben werden, ist mir meine Zeit zu schade - insbesondere für Rückzugsgefechte. Wer sollte denn bitte die Haftungs- und Schadensersatzprozesse führen? Die unbekannten Gesichter von ProVerein? Nestler?


    Wir haben es versaut und Kind triumphiert. Ruhe in Frieden, Hannover 96! Es lebe die BSG Hörgeräte 96! Brot und Spiele halt!


    PS: Den Satz mit der Rückabwicklung meinst Du jetzt nicht ernst, oder? Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass nach dem Ende eines Schadensersatzprozesses in 5-7 Jahren ein Gericht dem Verein eine Rückabwicklung des Verkaufs zuspricht... ernsthaft, wenn mit so naiven Argumenten beim LG oder OLG gestritten worden ist, ....

    3 Mal editiert, zuletzt von stscherer ()

  • Ich frage es nochmal, weil es eben vielleicht untergegangen ist. Was kann ein Jura-Laie unter dem Begriff Hauptsacheverfahren verstehen und was ist von ProVerein als nächster Schritt bei den Gerichten zu erwarten?

  • Ich frage es nochmal, weil es eben vielleicht untergegangen ist. Was kann ein Jura-Laie unter dem Begriff Hauptsacheverfahren verstehen und was ist von ProVerein als nächster Schritt bei den Gerichten zu erwarten?


    Der Verein, vertreten durch seinen Vorstand, kann den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.


    1. Voraussetzung: ein neuer Vorstand
    2. Voraussetzung: ein neuer Aufsichtsrat
    3. Voraussetzung: ein Beschluss der Mitgliederversammlung zur Führung des Prozesses
    4. viel, viel Geld für Anwälte und Gutachten

  • Grindel war am Montagabend bei uns im Verlagshaus zu Gast. Er hat 90 Minuten lang Fragen beantwortet.


    Zum Thema Kind sagte er unter anderem, ...


    - dass viele wohl leider vergessen hätten, was er für 96 in den vergangenen 20 Jahren geleistet habe;
    - dass nicht Kind ihm leid tue, wohl aber Kinds Enkelkinder, die die Anfeindungen im Stadion mit ansehen und anhören müssten (allerdings käme diese nur von einer absoluten Minderheit der Stadionbesucher);
    - dass die 20-Jahres-Regelung ein kluger Kompromiss gewesen sei, weil Kind sonst vor dem EuGH vielleicht ganz andere Sachen durchgesetzt hätte;
    - dass 50+1 dennoch wichtig sei, weshalb die Ausnahmeregelung ja auch ein bewusst langfristiges Engagement im Vorfeld erfordere - so sollen die "Scheichs und Oligarchen" rausgehalten werden

  • Was ist jetzt eigentlich mit dem Ablauf der Abstimmung zur Satzungsänderung auf der MV? Sollte da nicht auch noch angesetzt werden, weil das Verlangen der Versammlung nach geheimer Abstimmung satzungswidrig ignoriert worden war?

  • dass 50+1 dennoch wichtig sei, weshalb die Ausnahmeregelung ja auch ein bewusst langfristiges Engagement im Vorfeld erfordere - so sollen die "Scheichs und Oligarchen" rausgehalten werden


    Bei dem Punkt haben wir ja jetzt schon ganz prima gelernt, dass er ziemlich egal ist, bzw man ihn clever umschiffen kann :engel: :klatschen: :kotzen:

  • Was ist jetzt eigentlich mit dem Ablauf der Abstimmung zur Satzungsänderung auf der MV? Sollte da nicht auch noch angesetzt werden, weil das Verlangen der Versammlung nach geheimer Abstimmung satzungswidrig ignoriert worden war?


    Dafür gibt es doch auch ein Ehrenratsverfahren.

  • Grindel war am Montagabend bei uns im Verlagshaus zu Gast. Er hat 90 Minuten lang Fragen beantwortet.


    Zum Thema Kind sagte er unter anderem, ...


    - dass viele wohl leider vergessen hätten, was er für 96 in den vergangenen 20 Jahren geleistet habe;
    - dass nicht Kind ihm leid tue, wohl aber Kinds Enkelkinder, die die Anfeindungen im Stadion mit ansehen und anhören müssten (allerdings käme diese nur von einer absoluten Minderheit der Stadionbesucher);
    - dass die 20-Jahres-Regelung ein kluger Kompromiss gewesen sei, weil Kind sonst vor dem EuGH vielleicht ganz andere Sachen durchgesetzt hätte;
    - dass 50+1 dennoch wichtig sei, weshalb die Ausnahmeregelung ja auch ein bewusst langfristiges Engagement im Vorfeld erfordere - so sollen die "Scheichs und Oligarchen" rausgehalten werden


    ja gut, wenn die einzige sorge der herren von dfl/dfb der eugh ist, dann kann man diese aussagen so machen und auch so handeln. tjoa, die sache ist für mich zu 96% durch. das wird schon alles gedreht und gewendet bis es passt. zum thema justiz halte ich es mit slime.
    wenn der hannoversche sportverein von 1896 e.v. fällt, dann hoffe ich auf ismaik, dann soll alles fallen!