Martin Kind

  • Wenn man einige Beiträge liest, stellt sich die Situation scheinbar wie folgt dar:


    Martin Kind hat 1998 einen finanzstarken, prosperierenden Verein im besten Zustand übernommen, keinen Pfennig hineingesteckt und lässt ihn nun ausgeplündert und ausgeblutet zurück. Der ausgeplünderte Verein kann gerade noch ein millionenschweres Fitnesscenter mit 50% Eigenkapital errichten und sich damit ein unkalkulierbares existenzbedrohendes Risiko aufbürden.


    Derweil übernimmt Kind in seinem ungeheuerlichen Gewinnstreben eine prosperierende millionenschwere Profitruppe, die kurz vor der deutschen Meisterschaft steht, um damit völlig risikolos einen gewaltigen Gewinn einzustreichen und gleichzeitig - nach Widerruf seiner Patronatserklärung - den Verein endgültig zugrundezurichten.


    R.I.P Hannover 96 - es ist der Weltuntergang


    Allerdings hat das Vorstehende nichts - aber auch gar nichts - mit der Realität zu tun, sondern nur mit der Vorstellung einiger besonders schlauer Fans, die alles besser wissen als die große Mehrheit der Vereinsmitglieder (in allen Sparten), welchen sie absprechen, die Realität erkennen zu können. Fragt sich nur, warum solche unfähigen Vereinmitglieder, die nicht einmal Wohl und Wehe der eigenen Sparte erkennen können, dann unbedingt die Entscheidungen über die Geschäftsführung der Profimannschaft treffen sollen.

  • Information zum heutigen Ehrenratsverfahrensretmin


    Beschwerdeführer: The Wolf und Winsley555


    Verhandlungsdauer: 31 Min.


    Art der Verhandlung: Anhörung


    Persönlicher Gesamtwindruck:


    Überraschend positiv. Uns wurde hinreichend Zeit gegeben, unsere Position und unsere Beweggründe für unsere Beschwerdeanträge noch einmal ausführlich darzulegen. Mein persönlicher Eindruck war, dass mindestens ein Teil der Ehrenratsmitglieder unsere Sorgen um den Verein und seine aktuelle Entwicklung durchaus versteht und möglicherweise auch teilt. Interessant war vor allem die Information, dass der Ehrenrat vom Vorstand eine Stellungnahme zu einem Fragenkatalog eingefordert hat und die Antwort des Vorstandes dazu noch aussteht. Erst wenn diese Stellungnahme des Vorstandes vorliegt, wird der Ehrenrat dem Vernehmnen nach zu einer finalen Entscheidung in Bezug auf unsere Anträge kommen können.


    Fazit:


    Gemessen an den geringen Erwartungen, mit denen wir in die Anhörung hineingingen, war der Termin doch viel besser gelaufen als zunächst zu erwarten war. Da noch keine finale Entscheidung dung zun unsren Anträgen verkündet wurde, muss dies am Ende nicht viel heißen, aber zumindest sind wir nicht kalt abgebügelt worden, wie dies offenbar den anderen Beschwerdeführern zuvor erging.

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  • Kennt Ihr den Fragenkatalog und ist Euch erläutert worden, warum der Vorstand zu der Anhörung nicht erschienen/geladen ist?


    Eine Anhörung dient doch eigentlich dem Zweck, den Betroffenen anzuhören und nicht den Antragsteller...

  • stscherer
    Nein, den Inhalt kennen wir nicht. So auskunftsfreudig war der Ehrenrat dann doch nicht. Aber mein persönlicher Eindruck war, dass man nicht sonderlich glücklich ist, dass die eingeforderte Stellungnahme des Vorstands noch nicht vorliegt. Und der Vorstand war deshalb nicht dabei, weil es lediglich eine Anhörung der Beschwerdeführer war und der Vorstand nicht dazu geladen worden war.


    CM Drunk
    Der Ehrenrat geht davon aus, noch im September zu einer finalen Entscheidung zu kommen.

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  • Sorry, wenn ich das überlesen habe, aber was war denn das Thema Eurer Beschwerden? Ebenfalls die Ablehnung der 119+X Mitgliedsanträge? Der Anteilsverkauf der Managaement GmbH? Der Kaufpreis? Der Antrag an die DFL? Oder die Missachtung des Mitgliederbeschlusses, dass ein solcher Antrag erst durch die Mitgliederversammlung gehen muss? Oder ganz was anderes?


    Generell auch Euch -wie so vielen anderen, die nicht nur tatenlos zuschauen - vielen Dank für Euren Einsatz!

  • Sorry, wenn ich das überlesen habe, aber was war denn das Thema Eurer Beschwerden? Ebenfalls die Ablehnung der 119+X Mitgliedsanträge? Der Anteilsverkauf der Managaement GmbH? Der Kaufpreis? Der Antrag an die DFL? Oder die Missachtung des Mitgliederbeschlusses, dass ein solcher Antrag erst durch die Mitgliederversammlung gehen muss? Oder ganz was anderes?


    Generell auch Euch -wie so vielen anderen, die nicht nur tatenlos zuschauen - vielen Dank für Euren Einsatz!

    Unser erster gemeinsam eingebrachter Beschwerdeantrag richtete sich einmal gegen den Vereinsvorsitzenden Martin Kind sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden Valentin Schmidt, konkret gegen deren öffentlich bekundete Rechtspositionen, dass die mit großer Mehrheit gefassten Beschlüsse der MV eben nicht als den Vorstand und Aufsichtsrat bindende Weisungen, sondern lediglich als unverbindliche "Empfehlungen" zu betrachten wären.


    Der zweite Antrag richtete sich gegen die pauschale Aufnahmeverweigerung der 119 + x Beitritsskandidaten.

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  • Danke für die Aufklärung. Ich bin gespannt auf die Entscheidung des Ehrenrates und drücke die Daumen, dass Ihr mit Euren Beschwerden Erfolg habt!

  • stscherer
    Nein, den Inhalt kennen wir nicht. So auskunftsfreudig war der Ehrenrat dann doch nicht. Aber mein persönlicher Eindruck war, dass man nicht sonderlich glücklich ist, dass die eingeforderte Stellungnahme des Vorstands noch nicht vorliegt. Und der Vorstand war deshalb nicht dabei, weil es lediglich eine Anhörung der Beschwerdeführer war und der Vorstand nicht dazu geladen worden war.


    CM Drunk
    Der Ehrenrat geht davon aus, noch im September zu einer finalen Entscheidung zu kommen.


    Aber das war doch keine Anhörung. :nein:
    Wird denn keine richtige Anhörung mit demjenigen durchgeführt, der durch den Antrag betroffen ist?
    Und wird dem Antragsteller denn gar keine Möglichkeit gegeben, sich mit den Argumenten des Betroffenen auseinander zu setzen?
    OMG, das macht ja einen weniger rechtsstaatlichen Eindruck, als ich mir in meinen kühnsten Alpträumen vorgestellt habe...


    Ich habe da übrigens auch noch ein "Schmankerl": Herr Feldmann hat zwei Mitgliedern, die sich meinem Antrag angeschlossen haben, mitgeteilt, der Ehrenrat akzeptiere keine Beteiligung an meinem Anhörungsverfahren.
    An dieser Aussage ist so ziemlich Alles falsch und satzungswidrig, was man in so wenigen Worten unterbringen kann. Schliesslich geht es um DIE ANHÖRUNG in einem EHRENRATSVERFAHREN, und natürlich darf sich jedes Mitglied dem Antrag eines anderen Mitglieds anschliessen, genau so, wie jedes Mitglied selbst einen Antrag mit gleichlautendem Inhalt stellen kann.
    Demokratische Spielregeln scheinen den Verantwortlichen bei Hannover 96 eher lästig zu sein....

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  • Moin,


    an den ER wurden ja einige Anträge/Beschwerden gerichtet, die sich genau mit den verschiedenen Themen beschäftigen.
    Das geht von der Abstimmung bei der JHV über die abgelehnten Mitgliedsanträge, den Verkaufspreisen bis hin zu den Markenrechten.


    Der ER wird sich jede Beschwerde und jeden Antrag, der schriftlich eingereicht wurde, bis zum letzten Satz intensiv durchgelesen haben.
    Bei rechtlichen Fragen hat man sich wohl Rechtsberatung eingeholt.


    Wenn zu den Anträgen Anhörungen stattfinden, dann sind das keine Diskussionsrunden oder Schlichtungsvorgänge, sondern jeder Antragssteller
    kann seine schriftlichen Einlassungen durch mündliche Argumente bzw. neue Fakten ergänzen.
    Wenn da nix anderes kommt, als das was auch schon in den schriftlichen Einlassungen dargestellt wurde, dann gibt es auch keinen Grund darüber
    zu diskutieren oder Fragen zu stellen.


    Der ER wird wohl erst nach Abschluss aller Anhörungen einen Beschluss fassen können.
    Das betrifft auch eine Vorladung des Vorstandes, der genau zu all diesen Themen einen Fragenkatalog zu beantworten hat.
    Das wird, wie ich gehört habe, zeitnah stattfinden und danach wird der ER zu einer abschließenden Beurteilung der jeweiligen
    Vorgänge kommen können.
    Aber auch die Anhörung des Vorstandes ist keine Diskussionsrunde, sondern der Vorstand, incl. Herrn Kind, muss begründen warum so
    oder so gehandelt wurde.
    Der ER kann dann nur Entscheidungen finden, die der Satzung des e.V. entsprechen.
    Auch Gerichte haben bei ihren Entscheidungen schon gewisse Punkte angesprochen und entsprechend entschieden.
    Das ist zu berücksichtigen.


    Ob es nach allen Anhörungen zu einem Schlichtungstermin zwischen den Antragsgegnern kommen wird, kann jetzt wohl noch niemand vorhersagen.
    Wie die Mitglieder des ER im Einzelnen entscheiden werden wird sich zeigen.


    Eine moralische Komponente muss losgelöst von der rechtlichen Ebene gesehen werden und kann wohl nicht Grundlage für eine abschließende
    Beurteilung der Streitpunkte sein.


    Das sollten auch die RAe hier im Forum wissen.


    LG
    Peter

  • Lieber Peter,


    ein weiser Professor hat mir vor vielen Jahren beigebracht, dass Jura sehr viel mit Sprache zu tun hat, es gebe bei dieser besonderen Sprache auch eine eigene Grammatik und eigene Vokabeln. Und die Bedeutung einer solchen juristischen Vokabel könne man nicht beliebig umdeuten.


    Anhörung in einem juristischen Text ist eine solche Vokabel, und sie hat eben nicht die Bedeutung, die Du ihr gibst: das wäre eine Vernehmung zur Sachverhaltsaufklärung. Eine Anhörung verwirklicht den rechtsstaatlichen Anspruch auf rechtliches Gehör. Durch dieses rechtliche Gehör soll der Einzelne nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können. Und dies kann er nur, wenn er alle Fakten kennt, alle Informationen bekommt, in alle Unterlagen Einsicht nehmen kann und natürlich auch an allen Verfahrensschritten beteiligt wird.


    Wenn ein Ehrenrat eine rechtliche Expertise einholt, dann muss er diese allen Verfahrensbeteiligten offenlegen.
    Verschickt er einen Fragenkatalog, dann muss er diesen allen Beteiligten offenlegen.
    Erhält er ein Schriftstück von einer Partei, muss er es allen Beteiligten bekanntmachen.
    Spricht er mit einer Partei, muss er - wenn möglich - die anderen Beteiligten vorher informieren und ihnen die Teilnahme ermöglich, und ansonsten wenigstens den Inhalt verschriftlichen und wiederum allen zur Kenntnis geben.
    Wollen sich andere, die von dem Verfahren betroffen sind, anschliessen, dann muss er dies zulassen.
    Wenn er meint, es gäbe Gerichtsentscheidungen, die entscheidungsrelevant sind, dann muss er diese den Vertragsbeteiligten benennen und - so weit sie nicht veröffentlicht sind - zugänglich machen.
    Usw. usw.


    Und nun messe mal das bisher bekanntgewordene Gebahren des Ehrenrates bei Hannover 96 an diesem rechtsaatlichen Grundgedanken. Und dabei geht es noch nicht einmal darum, dass die lieben Antragsteller benachteiligt werden gegenüber dem bösen Herrn Kind: nehmen wir mal an, der Ehrenrat sanktioniert den Vorstand wegen der Nichtaufnahme der Antragsteller (mein Verfahren) nach der Anhörung am Freitag... wäre dann dem Vorstand angemessenes rechtliches Gehör gewährt worden? Und wie will der Vorstand auf die Argumente am Freitag antworten, wenn er garnicht anwesend ist? Und wie will ich mich mit den Antworten des Vorstandes beschäftigen, wenn ich weder die Fragen kenne noch zu einer Anhörung (in Deinem Sinne) des Vorstandes Zutritt habe?


    Weisst Du, lieber Peter, solche rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren, wie ich sie einfordere, sind schon recht alt, nicht von mir erfunden worden - und haben sich bewährt. Gerade für alle Verfahren mit zivilrechtlichem Hintergrund (Vereinsrecht, Allgemeiner Teil des BGB) bietet §139 ZPO schon im Text umfangreiche Hinweise. Es sollte dem Ehrenrat eigentlich eine Ehre sein (verzeihe das Wortspiel), sich an diese Regeln zu halten. Und man findet diese Regeln sehr schnell, indem man in die Verfahrensordnungen der Gericht schaut.

    5 Mal editiert, zuletzt von stscherer ()

  • Bei mir würde, gesetzt den Fall, dass Dokumente von Bedeutung nicht vorliegen, zuerst der Gedanke kommen, dass es dafür einen Grund geben muss.
    Der Grund kann vielfältiger Art sein:
    - Man hat sich mit der Beschaffung nicht hinreichend auseinandergesetzt (Will ich nicht glauben).
    oder
    - Die Beibringung/Vorlage von Dokumenten war nicht möglich (z.B. Zeitgründe, Nichtauffindbarkeit, Nichtherausgabe, Nichtexistenz, usw.).
    Der Grund müsste natürlich genannt werden.
    Ich würde, als Verfahrensbeteiligter, aus jeder Begründung individuelle Rückschlüsse ziehen.
    Zeitgründe würde ich nicht gut finden, das wäre aber heilbar.
    Nichtauffinden, -herausgeben oder -existenz sprechen im Zweifel nicht für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung. Die notwendige Konsequenz scheint mir eindeutig.
    Dem Ehrenrat - als Vorinstanz für eine eventuelle gerichtliche Prüfung - Dokumente vorzuenthalten, würde ich äußerst kritisch bewerten.
    Das müsste auch der ER so einschätzen.


    Was meint denn das Wort "Weiterungen" im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren? Da bin ich zu sehr Laie...