Martin Kind

  • Bei all den Vorgängen rund um die Rote Kurve würde ich die Rolle unserer langjährigen Vertreterin im Aufsichtsrat des e.V. nicht unter den Tisch kehren. Ohne Herrn Kind in irgendeiner Weise entlasten zu wollen.

    Und wenn dann noch einmal kurz über den Fanladen nachdenkt....:kotzen:

  • Könnte er eigentlich der KGaA einfach so den Geldhahn zudrehen und in eine Insolvenz schicken (oder zumindest damit drohen), wenn er nicht seinen Willen gegen den Verein durchgesetzt bekommt? Was genau hätte das dann für Konsequenzen (außer 3 Punkte Abzug in der Tabelle)?

    Der Ladenbesitzer könnte Kredite aufkündigen und fällig stellen sowie die vereinbarten Spenden an den e.V. einstellen. Eine Insolvenz und anschließende Auflösung des Muttervereins hätte einen Lizenzentzug für das Konstrukt zur Folge und das kann nicht im Sinne des Ladenbesitzers sein. ;)

  • Könnte er eigentlich der KGaA einfach so den Geldhahn zudrehen und in eine Insolvenz schicken (oder zumindest damit drohen), wenn er nicht seinen Willen gegen den Verein durchgesetzt bekommt? Was genau hätte das dann für Konsequenzen (außer 3 Punkte Abzug in der Tabelle)?

    Der Ladenbesitzer könnte Kredite aufkündigen und fällig stellen sowie die vereinbarten Spenden an den e.V. einstellen. Eine Insolvenz und anschließende Auflösung des Muttervereins hätte einen Lizenzentzug für das Konstrukt zur Folge und das kann nicht im Sinne des Ladenbesitzers sein. ;)


    Stimmt, aber die Krux liegt meines Erachtens woanders.


    Kind ist Geschäftsführer der Komplementärin und der e.V. als alleinige Gesellschafterin der Komplementärin hat nur eine Möglichkeit, ihn vor die Tür zu setzen. Er (der e.V.) muss dazu eine außerordentliche Gesellschafterversammlung mit dem Zweck einberufen, den Gesellschaftervertrag der H96 M GmbH zu ändern und zwar dahingehend, dass der Aufsichtsrat der Komplementärin aufgelöst wird. Ist dies geschehen, kann der e.V. über einen weiteren Gesellschafterbeschluss Kind als Geschäftsführer abberufen. Was in der Theorie einfach klingt, stellt in der Praxis allerdings ein gewaltiges Problem dar.


    Denn der Verein hat sich im Rahmen des Abschlusses des Hannover-96-Vertrages dazu verpflichtet, den Gesellschaftervertrag der H96 M GmbH nicht zu ändern.


    Tut er es am Ende doch, weil er Kind beispielsweise weiter die Weisungen des e.V. ignoriert und der Vereinsvorstand so keine andere Möglichkeit sieht, sein Bestimmungsrecht über die KGaA auszuüben, dann würde ein solches Vorgehen eine einseitige Aufkündigung des Hannover-96-Vertrages durch den e.V. darstellen. Der e.V. würde damit aber riskieren, dass die Investorenseite alle mit dem Hannover-96-Vertrag erreichten Zugeständnisse für den Verein wieder einkassiert, die da sind:


    1. Der Verein erhält bis Ende des Monats ein langfristiges Darlehen in Höhe von 1,5 Millionen Euro von der Hannover 96 Sales & Service GmbH und Co. KG zu günstigen Konditionen. Weitere 1,3 Millionen Euro stehen bei Bedarf als Darlehen zur Verfügung.


    2. Eine noch zu gründende Hannover 96 Markenrechte GmbH wird künftig sämtliche Markenrechte von Hannover 96 halten. Die Hannover 96 Sales & Service GmbH und Co. KG wird sich daran mit 51 Prozent beteiligen, der Verein mit 49 Prozent.


    3. Der Verein erhält eine auf 20 Jahre befristete Option von der Hannover 96 Sales & Service GmbH und Co. KG zum Rückerwerb von im Jahr 2014 veräußerten 1.253.000 Aktien der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA zum ursprünglichen Preis von 2,79 Euro pro Aktie.


    4. Die zwei vom Verein in den Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA entsandten und bisher stimmrechtslosen Vertreter erhalten volles Stimmrecht.


    5. Profifußballmannschaften werden auch zukünftig ausschließlich unter dem Namen „Hannover 96“ mit den Vereinsfarben Schwarz, Weiß und Grün und in vornehmlich roten Trikots am Spielbetrieb teilnehmen. Die Heimspielstätte wird auch in Zukunft stets innerhalb der Grenzen der Landeshauptstadt Hannover sein.


    Fazit:


    Die spannende Frage ist am Ende also, ob der Vereinsvorstand wirklich bereit ist, für die praktische Umsetzung des Bestimmungsrechtes den Hannover-96-Vertrag aufzukündigen und auf alle damit erreichten Errungenschaften zu verzichten.


  • Denn der Verein hat sich im Rahmen des Abschlusses des Hannover-96-Vertrages dazu verpflichtet, den Gesellschaftervertrag der H96 M GmbH nicht zu ändern.

    ist damit der gleiche Vertrag gemeint, auf dem Kind gerade mit beiden Füßen rumtrampelt?


    Ein treffendes Bild und Du hast zweifellos recht: Kind ist der Provokateur. Er verweigert den vom Vereinsvorstand geforderten Kotau, indem er die ergangenen Weisungen offenbar auch weiter ignorieren will. Er tut das meiner Ansicht nach, weil er davon ausgeht, dass der Verein am Ende davor zurückschrecken wird, den Hannover-96-Vertrag aufzukündigen. Zudem weiß er, dass diesmal die Zeit für ihn spielt. Er und seine Anwälte haben schließlich die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts zur 50+1 Regel mit ziemlicher Sicherheit auch gelesen.

  • 2. Eine noch zu gründende Hannover 96 Markenrechte GmbH wird künftig sämtliche Markenrechte von Hannover 96 halten. Die Hannover 96 Sales & Service GmbH und Co. KG wird sich daran mit 51 Prozent beteiligen, der Verein mit 49 Prozent.

    Apropos... Hier hat sich doch noch rein gar nichts getan und Kind sitzt das zu seinen Gunsten aus, wenn ich nicht ganz falsch liege...

    3. Der Verein erhält eine auf 20 Jahre befristete Option von der Hannover 96 Sales & Service GmbH und Co. KG zum Rückerwerb von im Jahr 2014 veräußerten 1.253.000 Aktien der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA zum ursprünglichen Preis von 2,79 Euro pro Aktie.

    3,5 Mio. € müsste der e.V. irgendwoher aufbringen. Prinzipiell machbar übr Kredite oder externe Gönner, Sponsoren, ... Allein, es könnte auch genauso gut das größte Hindernis für die Ablösung Kinds sein, denn welcher Investor lässt sich das Filetstück seines neuen Spielzeugs so günstig wegnehmen...

  • Winsley555

    Dich und Martin Kind eint die Beratungsresistenz in Rechtsfragen

    Ah, unser Rechtsexperte hat gesprochen.


    Na, wir können ja gern wetten, wie das Verfahren beim Bundeskartellamt am Ende ausgeht.


    Da fällt mir ein, dass Du mir immer noch eine Flasche Aquavit von unserer letzten Wette schuldest.

  • Das Kartellamt hat kein Problem mit 50+1, sondern mit den Ausnahmen die den fairen Wettbewerb verzerren. Wie aber sollen diese Ausnahmen abgeschafft werden, wenn die betroffenen Klubs diese beibehalten wollen? Die Ausnahmen entsprachen damals den Regeln. Und Kind hat mit seinem Konstrukt nicht der der Ausnahmeregel entsprochen, daher sollte dieser Parvenü sich tunlichst an die gelten Regeln halten, sonst droht der Lizenzentzug.

  • „ Im Interesse seines Bestandes und seiner Funktionsfähigkeit, kann der Verband den Aufnahmezwang einschränken, sofern das sachlich gerechtfertigt ist“ So einfach kann Juristerei sein! 😅

    Nach dem Kartellamtbeschluss ist es m.E. sachlich gerechtfertigt, Änderungen vorzunehmen. Also raus mit den Störenfrieden.


    DFL-Mitgliederversammlung befasst sich im Juli mit weiterem Vorgehen in Bezug auf 50+1-Regel


    Es wäre taktisch nicht unklug, Kind schon vor dem DFL Termin abzulösen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nebensache ()

  • wes Geistes Kind Kind ist


    wer sowas tut, ist kein guter Mensch


    Damit wir uns ganz klar verstehen, das teile ich zu 100%!


    Ich fragte mich nur (vielleicht zu behütet im Arbeitsleben) was das einen Boss jucken sollte und ob der sich nicht auch eher denkt/denken sollte: "Der Kind ist ja wohl die ärmste Wurst aufm Teller. Wat glaubt der, mit sowas zu erreichen?"


    Vielleicht bin ich zu naiv und die Typen mit denen Kind so "verkehrt" sind einfach alle genauso gestrickt. Dann wird ein Schuh draus.

  • Naja, Fußballfans insbesondere Ultras sind ja in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit schon sehr schlecht weggekommen. Wer keinen Zugang zum Thema Fankultur hat und sich an der Berichterstattung (mal als Beispiel Kerner der zum Thema Pyro ne Plastejacke abfackelt) orientiert, wird bei einer Beförderung oder der Frage, wer ein spannendes Projekt bekommt schon zweimal überlegen, ob man das wirklich „so einem“ anvertrauen möchte.

    Das muss ja überhaupt nicht Richtung Kündigung gehen um handfeste Nachteile zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von RoterHesse ()


  • DFL-Mitgliederversammlung befasst sich im Juli mit weiterem Vorgehen in Bezug auf 50+1-Regel


    Es wäre taktisch nicht unklug, Kind schon vor dem DFL Termin abzulösen.

    Na, dann schau Dir die Weisung der Gesellschafter der Management GmbH = e.V. Vorstand an den GF der KGaA = Kind nochmal genau an ... und dann zur Kenntnis nehmen, daß der e.V. Vorstand die Weisung auch bei der DFL hinterlegt hat ... und dann 1+1 zusammenzählen ... und ausnahmsweise mal entspannt auf das Thema aus Sicht eines H96 Fans blicken, der gleichzeitig 50+1 befürwortet.

  • Na, wir können ja gern wetten, wie das Verfahren beim Bundeskartellamt am Ende ausgeht.

    Ich kann Dir nur gut gemeint raten: setze nicht mehr als den bisherigen Wetteinsatz ...

    ... interessant ist im übrigen dies hier:

    Zitat

    In der vergangenen Woche (31. Mai 2021) hat das Bundeskartellamt seine vorläufige Bewertung in einem Termin mit Vertretern der DFL erläutert und anschließend auch in schriftlicher Form an die DFL und die bis dahin zu dem Verfahren Beigeladenen übermittelt.

  • Meine Äußerung, dass die 50+1 Regel nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts so gut wie tot sei, sofern die bestehenden Förderaußnahmen Leverkusen / Wolfsburg / Hoffenheim Bestandsschutz haben sollten, hat hier doch einige hohe Wellen geschlagen.


    So wurde ich gleich mehrfach von unterschiedlicher Seite angesprochen, wie ich denn zu so einer Auffassung kommen könnte. Schließlich habe sich das Kartellamt doch neben der harten Kritik an den bestehenden Förderausnahmen auch sehr positiv zu der 50+1 Regel geäußert und diese in ihrer Grundform als durchaus geeignet bezeichnet, um gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen im deutschen Profifußball herzustellen.


    Insofern könne es doch - so die Kritik gleich mehrerer User - durchaus sein, dass das Kartellamt in seiner Gesamtbewertung zu dem Urteil gelangt, dass der positive Effekt der 50+1 Regel überwiegt und somit trotz der wettbewerbsverzerrenden Förderausnahmen insgesamt noch als kartellrechtskonform erachtet werden kann. Wo liegt also das Problem?


    Das Problem liegt darin, dass das Kartellamt eben keine mildernden Umstände kennt. Wenn also das Kartellamt feststellt, dass die 50+1 Regel durch die Erteilung der Förderausnahmen zu Wettbewerbsverzerrungen im deutschen Profifußball geführt hat, so hat das Amt wenig Ermessensspielraum. Das Kartellamt kann während des Prüfungsverfahrens die DFL auf ihre vorläufige Bewertung hinweisen und so der Antragstellerin die Möglichkeit geben, nachzubessern. Kann aber die DFL aber nicht nachbessern, weil die Förderausnahmen rechtlichen Bestandsschutz geniessen, so bleibt dem Kartellamt gar keine andere Möglichkeit, als die 50+1 Regel in ihrer aktuellen Konstruktion - also mit den bestehenden Förderausnahmen - als wettbewerbsverzerrend und damit kartellrechtswidrig zu betrachten.


    Und noch einmal deutlich: Ich finde diese Aussicht genauso wenig erquicklich wie nahezu alle hier. Ohne die 50+1 Regel hätten wir im Verein nie die Möglichkeit gehabt, den vormaligen Grundlagenvertrag so umfänglich neu auszuverhandeln. Der heutige Hannover-96-Vertrag ist eine enorme Errungenschaft für den e.V. und seine Mitglieder.


    Es macht aber schlicht keinen Sinn, sich Illusionen zu machen, nur weil einem das absehbare Ergebnis der Kartellamtsprüfung nicht gefällt.

  • Winsley555

    Deine Sichtweise deckt sich leider absolut damit, wie der Präsident des Bundeskartellamtes dessen Einschätzung erläutert hat (wurde hier glaube ich schonmal verlinkt):


    https://www.lto.de/recht/hinte…ellrecht-mundt-dfl/?r=rss


    Und es gibt ja auch schon entsprechende (Panik-)Reaktionen:


    https://www.sport1.de/fussball…llamt-wegen-50-1-bedenken


    Die DFL sitzt nun wohl echt in der Klemme. Ich sehe derzeit leider auch nicht, wie sie reagieren könnte, um 50+1 zu erhalten. Vielleicht würde ja die Abschaffung der Förderausnahme, bei Bestandsschutz für Hoffenheim, Wolfsburg und Leverkusen, kartellrechtlich gebilligt 🤔