Martin Kind

  • Schön wäre es, wenn der Vorstand und seine Verbündeten einen "Plan B" hätten.

    Unabhängig davon, dass man immer verschiedene Szenarien durchspielen sollte - woher weißt du, dass Plan A nicht funktioniert?

  • Ich hoffe zutiefst, dass Kramer & Co. entsprechend munitioniert (verzeiht mir die Wortwahl) sind. Sachlich und rechtlich.


    Es wird auf jeden Fall Gegenwind geben. Medial und rechtlich. Ich schätze Kramer & Co. nicht so ein, als würden sie unüberlegt handeln - im Gegenteil. Ich hoffe, es gibt einen Plan und auch einen Plan b.


    Rechtlich mache ich mir bei Kind in einer Verhandlung vor Gericht eigentlich wenig Sorgen? Da is er eher so Tasmania…

  • Wie Bronco im Vorstand-Faden schon geschrieben hat: es wird jetzt auch ein bisschen an uns allen hier liegen, den vermutlich unvermeidbaren, jetzt eingeschlagenen Kurs mitzutragen, zu unterstützen und immer und immer wieder bei jeder Gelegenheit zu erläutern. Gleich, was kommt, was von der nicht bzw falsch informierten Allgemeinheit gesagt wird, und was die Folgen der Entscheidung zB für die laufende Saison sein werden. Deswegen wäre es auch hilfreich, sobald und soweit das möglich ist, Hintergründe etc zur heutigen Entscheidung zu bekommen. In welcher Form, müssen Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden.

    Ich bin bei stscherer , dass im Endeffekt alle aufatmen werden, aber das kann und wird ggf dauern. Bis dahin wird es in der Öffentlichkeit ätzend und unangenehm. Hilft aber nichts.

  • Abberufung aus wichtigem Grund ist ein juristisch sehr scharfes Schwert. Regelbeispiele sind: Unfähigkeit zur Geschäftsführung oder grobe Pflichtverletzung, § 38 Abs. 2 GmbHG.

  • Immer wenn der Faden oben ist hoffe ich das er zurückgetreten ist.

    Wieder nicht.

    Total verdrömelten Abend gehabt. Gerade zufällig noch mal aufs Handy geschaut und es nicht nicht geglaubt.Steini geweckt, der wollte spontan Schampus kaufen...

  • Vielleicht können sie ihm endlich rechtssicher seine Handlungen über Jahre zum Nachteil des Vereins nachweisen. Das wäre ein Traum. Mit Schadenersatz.

  • Abberufung aus wichtigem Grund ist ein juristisch sehr scharfes Schwert. Regelbeispiele sind: Unfähigkeit zur Geschäftsführung oder grobe Pflichtverletzung, § 38 Abs. 2 GmbHG.

    Intern brauchst du nur eine Mehrheit, und die scheint es zu geben.

  • ich hab hier seit jahren für diesen tag nen johnnie walker blue label stehen, und jetzt muss ich noch ne stunde warten, weil die granitkühlwürfel nicht kalt sind. ich hasse ihn selbst in diesem moment.

    Scheisse ich habe den Champuss nicht kalt gestellt. Aber an so einem Tag schmeckt der auch awarm.:feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier::feier:

  • Vielleicht können sie ihm endlich rechtssicher seine Handlungen über Jahre zum Nachteil des Vereins nachweisen. Das wäre ein Traum. Mit Schadenersatz.

    Da gehe ich von aus. Bushido, Kay, Fler... Dem wird die Maske vom Gesicht gerissen.

  • Der Beschluss müsste doch im Aufsichtsrat der Management GmbH gefallen sein. Mitglieder: Kramer, Nestler, Feuerhake, Frobel.


    Kann dieser Beschluss irgendwie anders getroffen worden sein als durch eine eindeutige Mehrheit in diesem Gremium?