Martin Kind

  • Ich frage mich, wer das gerade rechtlich prüft?

    Der ehemalige GF als Privatperson? Der Aufsichtsrat der Management GmbH?

    Aus meiner Sicht kann es nur die Privatperson sein und die dürfte nicht mehr befugt sein, Pressemitteilungen auf der offiziellen Homepage frei zu geben.

    Es hat niemand gesagt das es einfach wird, dieses Firmenkonstrukt was praktisch dazu gebaut ist das MK nicht entmachtet werden kann, aufzulösen bzw. zu übernehmen.

  • Interessant ist:


    Der gemäß Satzung der Hannover 96 Management GmbH für die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern zuständige Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH ist über dieses Vorgehen nicht informiert. Nur dieser Aufsichtsrat ist laut Satzung der Hannover 96 Management GmbH und laut dem 96-Vertrag zur Berufung und Abberufung von Geschäftsführern berechtigt. Die Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers wird rechtlich geprüft.


    Das klingt jetzt erst einmal nicht gut.

    Leider überhaupt nicht. Ist das nicht aber sehr ungewöhnlich?

    Auf jeden Fall lässt sich erkennen, was hier konstruiert wurde, damit Kind operativ am Drücker bleiben kann.

  • Grundsätzlich würde ich erstmal alles anzweifeln, was Kind auf der Homepage oder über seine Dreckspresse verbreitet. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Aufsichtsrat davon aus der Presseerklärung erfahren hat.

  • 2. Ansonsten könnte auch der Verein als 100%-Gesellschafter in einer Mitgliederversammlung (bei 100% einfach) die Entscheidung quasi über den AR hinweg getroffen haben. Wäre nach meiner Einschätzung auch sauber, aber juristisch sicherlich besser angreifbar.

    Nach dem Beitrag auf der Homepage muss das hier ja die Vorgehensweise gewesen sein. Was ist praktisch passiert? Der e.V. muss die Satzung der Management GmbH geändert haben, oder? Ist das alles haltbar?

  • Ich frage mich, wer das gerade rechtlich prüft?

    Der ehemalige GF als Privatperson? Der Aufsichtsrat der Management GmbH?

    Aus meiner Sicht kann es nur die Privatperson sein und die dürfte nicht mehr befugt sein, Pressemitteilungen auf der offiziellen Homepage frei zu geben.

    Schickhardt, wer sonst .

    Schrödingers Geschäftsführer

  • Schaufeln raus, ab in den Sandkasten.


    Ganz so einfach nicht, aber eine Reaktion und mehr Hintergründe wären jetzt schön.

  • Interessant ist:


    Der gemäß Satzung der Hannover 96 Management GmbH für die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern zuständige Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH ist über dieses Vorgehen nicht informiert. Nur dieser Aufsichtsrat ist laut Satzung der Hannover 96 Management GmbH und laut dem 96-Vertrag zur Berufung und Abberufung von Geschäftsführern berechtigt. Die Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers wird rechtlich geprüft.


    Das klingt jetzt erst einmal nicht gut.

    Aus meiner Erinnerung ist es so, dass diese Pattgeschichte im AR eigentlich nicht mit 50+1 konform ist, aber die DFL es durchgewunken hat, weil der e. V. als alleiniger Gesellschafter jederzeit die Satzung eigenverantwortlich ändern kann.
    Sehr wahrscheinlich wurde die Satzung vor Kinds Abberufung entsprechend geändert.

  • Soweit ich weiß ist der e.V. doch alleiniger Gesellschafter in der Management GmbH und dadurch dürften sie doch auch alleine den Gesellschaftervertrag dahingehend anpassen, daß der Geschäftsführer direkt von ihnen bestimmt wird und nicht mehr vom Aufsichtsrat. Das ist doch, wenn man nicht Gesellschafter ist nahezu unmöglich zu verhindern oder anzufechten. Und scheinbar passierten diese ganzen Vorgänge doch bei einer diese Woche stattgefundenen Gesellschafterversammlung. Da hat der Aufsichtsrat doch wenig mit zu tun, der beschäftigt sich doch mit dem Geschäftsführer und nicht mit den Gesellschaftern.

  • Abberufung aus wichtigem Grund ist ein juristisch sehr scharfes Schwert. Regelbeispiele sind: Unfähigkeit zur Geschäftsführung oder grobe Pflichtverletzung, § 38 Abs. 2 GmbHG.

    Hab's jetzt mal recherchiert.

    Man kann in die Satzung einbringen lassen, dass sich die Abberufungsmöglichkeiten des Geschäftsführers durch die Gesellschafter auf einen wichtigen Grund beschränken.

    Heißt: Befungniseinschränkung für den Vorstand.

    Der wichtige Grund muß natürlich auch vorliegen und entsprechend schwerwiegend sein - da bin ich gespannt.

    Vermutlich kann man sich jetzt zum einen darüber streiten, ob wirklich ein wichtiger Grund vorliegt.

    Zum anderen wird ja (s. o.) auch noch bestritten, dass der Vorstand und nicht der Aufsichtsrat die Abberufung hätte erwirken dürfen.

    Das dürfte ein ein einigermaßen langwieriges und gewohnt destruktives Scharmützel werden.


    Ich frage mich ernsthaft was Kind überhaupt noch will - dass er sich das antut. Denkt er, dass er der weisse Ritter ist, der 96 vor dem Untergang rettet.

    Seine Fehlentscheidungen haben doch eher dazu geführt dass 96 in den letzten Jahren sportlich auf der Kippe stand - ganz davon zu schweigen, dass Kind sein Gesicht in der Öffentlichkeit weitestgehend verloren hat. Soviel Selbstreflektion müsste doch möglich sein - beängstigend.

  • „Die Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers wird rechtlich geprüft“ klingt jetzt für mich nicht nach einer siegesgewissen Reaktion.

  • Aber was sollte die DFL dann tun? Sie hat doch selbst das Konstrukt geprüft und die Lizenz genehmigt, dann kann sie die doch schwerlich Jahre später entziehen, weil die eigene Prüfung nicht ausreichend war?

  • Sie prüfen ja vor jeder Saison die Lizenzbedingungen neu ... könnte erst mal die Aufforderung schicken 50+1 wieder herzustellen etc.

  • „Die Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers wird rechtlich geprüft“ klingt jetzt für mich nicht nach einer siegesgewissen Reaktion.

    Es gehört ja im Übrigen zu den wiederholten Veranschaulichungen der Scheißigkeit der gesamten kindzentrierten Verflechtungen, dass wohl niemand überhaupt trennscharf zuordnen kann, wer eigentlich verantwortlich für diese Verlautbarung zeichnet, geschweige denn Veranlasser der rechtlichen Prüfung ist.

  • Interessant ist:


    Der gemäß Satzung der Hannover 96 Management GmbH für die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern zuständige Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH ist über dieses Vorgehen nicht informiert. Nur dieser Aufsichtsrat ist laut Satzung der Hannover 96 Management GmbH und laut dem 96-Vertrag zur Berufung und Abberufung von Geschäftsführern berechtigt. Die Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers wird rechtlich geprüft.


    Das klingt jetzt erst einmal nicht gut.

    Aus meiner Erinnerung ist es so, dass diese Pattgeschichte im AR eigentlich nicht mit 50+1 konform ist, aber die DFL es durchgewunken hat, weil der e. V. als alleiniger Gesellschafter jederzeit die Satzung eigenverantwortlich ändern kann.
    Sehr wahrscheinlich wurde die Satzung vor Kinds Abberufung entsprechend geändert.

    Ja, macht Sinn.

  • 2. Ansonsten könnte auch der Verein als 100%-Gesellschafter in einer Mitgliederversammlung (bei 100% einfach) die Entscheidung quasi über den AR hinweg getroffen haben. Wäre nach meiner Einschätzung auch sauber, aber juristisch sicherlich besser angreifbar.

    Nach dem Beitrag auf der Homepage muss das hier ja die Vorgehensweise gewesen sein. Was ist praktisch passiert? Der e.V. muss die Satzung der Management GmbH geändert haben, oder? Ist das alles haltbar?

    Ob das ohne Satzungsänderung geht, weiss ich nicht genau. Da müsste ich mir mal die Kommentierung ansehen. Aber so aus allgemeinen Grundsätzen kann die Gesellschafterversammlung Alles an sich ziehen. Es ist ja so, dass solche zwischengeschalteten Gremien nur der Vereinfachung dienen sollen, aber insoweit bin ich eigentlich sicher, dass die Verantwortlichen im Verein das umfassend geprüft haben.


    Edit: tatsächlich, da war was bei der DFL, genau die Kochanweisung hatten die ja gegeben.


    Tatsächlich habe ich inzwischen das Gefühl, dass die die Satzung geändert haben, was ja unproblematisch (gesellschaftsrechtlich) geht. Und das hätten sie ja den beiden Kindfreunden noch nicht mal sagen müssen...


    Haben wir mal Vertrauen in die handelnden Personen beim e.V., dass sie nicht an solchen Formalien scheitern.

  • Was hat es mit den 96-Vertrag auf sich, das ist doch der 2019 geschlossene Vertrag zwischen Kramer (e.V.) und MK. Sind da genauere Inhalte bekannt, bis auf die besagten Zahlungen und das Versprechen nicht einzugreifen?

  • Mein Bauchgefühl - Achtung, wilde Spekulation! - sagt mir, dass MK mal wieder versucht hat, den Verein zu um- oder eventuell auch zu übergehen und so zum Handeln gezwungen hat.


    Ich habe keine Ahnung, worum es dabei konkret gegangen sein könnte, aber wenn dem so ist, werden wir das wohl bald erfahren.

  • Für mich stellt sich das so dar:

    Der paritätisch besetzte Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH ist - wie in der Pressemeldung von 96 dargestellt - für die reguläre Ernennung und Berufung zuständig und berechtigt.

    Soweit ist das wohl richtig dargestellt. Allerdings hat der Verein ja aber eben keine reguläre Abberufung vorgenommen, sondern den GF aus einem wichtigen Grunde freigestellt, wozu er auch ohne AR der Management GmbH berechtigt ist, da er nach 50+1 100% der Stimmanteile hält. Darüber sagt die Pressemitteilung aber kein Wort.

    Dementsprechend wird Kind jetzt erst mal juristisch prüfen lassen wollen, dass es sich nicht um eine reguläre Abberufung handelt und dann im Nachgang ggf. vor Gericht klären lassen, ob die vorgebrachten wichtigen Gründe eine Abberufung rechtfertigen.

    Die Pressemeldung sagt ansonsten erst mal wenig aus, außer, dass sie sich die Rechtsmittel offen halten und das jetzt mal prüfen wollen.