Ich frage mich, wer das gerade rechtlich prüft?
Der ehemalige GF als Privatperson? Der Aufsichtsrat der Management GmbH?
Aus meiner Sicht kann es nur die Privatperson sein und die dürfte nicht mehr befugt sein, Pressemitteilungen auf der offiziellen Homepage frei zu geben.
Es hat niemand gesagt das es einfach wird, dieses Firmenkonstrukt was praktisch dazu gebaut ist das MK nicht entmachtet werden kann, aufzulösen bzw. zu übernehmen.