Martin Kind

  • Natürlich ist der Rauswurf nichtig, wenn der Vertrag keine Weisungsbefugnis zulässt. Dass der Vertrag keine Weisungsbefugnis zulässt, ist allerdings eine Steilvorlage für die DFL.

  • Puh, irgendwie erwartbar, aber noch nicht das Ende. Als e.V. würde ich jetzt permanent bei der DFL auf der Matte stehen. Bei jeder missachteten Weisung drauf hinweisen, dass wissentlich und gegen DFL Statuten 50+1 verletzt wird

    Die DFL ist seit RB Leipzig ein zahnloser Papiertiger. Es liegt an den Vereinen, die sich im Sinne des 50+1 aufgestellt haben und diese Regel im Wesen leben, sich gegen die Lückensucher und Finder wie Mateschitz, Kind & Co. zu stellen, und diese Leute sprichwörtlich vor die Tür zu setzen. Jeder kennt diese Verzerrung, 33 Vereine lassen sich das mit sich machen (96 nicht mitgezählt, denn hier wird auf Beton eines sich von jeder Seite über 20 Jahre lang unangreifbar vorbereiteten Profiteurs eines lückenhaften zumindest inkonsequenten Systems gebissen.

  • Bekommen wir jetzt sofort die Lizenz entzogen, oder erst zur neuen Saison? Könnten jetzt andere Clubs gegen die aktuelle Lizenzvergabe klagen?

  • Natürlich ist der Rauswurf nichtig, wenn der Vertrag keine Weisungsbefugnis zulässt. Dass der Vertrag keine Weisungsbefugnis zulässt, ist allerdings eine Steilvorlage für die DFL.

    Geht die Weisungsbefugnis nicht allein aus der Satzung heraus?

  • Aus meiner Sicht ist das Urteil nichts anderes als der nächste Schritt zur Klärung der hannoverschen Verhältnisse. Das Gericht sagt, der E.V. Ist nicht weisungsbefugt. Daraus ergibt sich ein Konflikt mit den 50+1 Regeln der DFL. Ich erwarte jetzt eine kurzfristige Überprüfung selbiger, die dann entweder den e.V. In die richtige Position bringt oder eine Verweigerung der Lizenz für die nächste Saison.

  • Mal ganz nebenbei, der Hannovertrag ist doch ein ganz normaler Vertrag zwischen zwei Entitäten, wieso klagt man nicht unabhängig vom Kind-Hickhack auf Vertragserfüllung? Was übersehe ich?

  • Resümee der eV Arbeit (bzgl vermuteter Ziele)


    MK absetzen: Vergeigt.


    Mediale Aufmerksamkeit über MKs Verfehlungen: Erfüllt.


    Medial besser als MK am Ende dastehen: vmtl. keine Veränderung zu vorher.


    DFL aufwecken: schwer zu beurteilen.


    Abschließend fragt man sich aber, ob das von vornherein alles so geplant war und man initial schon auf Kurs DFL Aufwecken ging oder ob man das Hauptziel (MK absetzen) unerwartet verfehlt hat und alle anderen Meilensteine danach erst ins Rollen kamen.

  • Es wird sich sicherlich ein Verein finden, der die Lizenzvergabe an die Hannover 96 KgaA als regelwidrig einschätzen und die Erteilung der Lizenz für nichtig erklären lassen möchte. Der anhaltende Verstoß gegen die Lizenzordnung liegt auf der Hand, im Prinzip dürfte H96 aktuell keine Lizenz für eine der Profiligen Deutschlands erhalten.


    Die in den Raum gestellte "kulante" Vorgehensweise, dass bis zur nächsten Lizenzvergabe entsprechende Strukturen geschaffen werden müssen, die geeignet sind die Vorgaben der Lizenzordnung zu erfüllen, ist in meinen Augen durchaus angreifbar, da die Bedingungen bei der Erteilung der aktuellen Lizenz (und die Male davor) nicht erfüllt wurden.


    Es gibt doch sicherlich Präzidenzfälle über Täuschungen im Lizenzverfahren - und um nichts anderes dürfte es sich hier handeln. Ich vermute, dass ein Lizenzentzug erst zum Ende einer Spielrunde möglich sein wird.

  • Das ist aber doch keine Täuschung, der DFL werden ja alle Verträge vorliegen. Die DFL hat hier ganz grossen Bockmist gebaut, dieses Konstrukt überhaupt zuzulassen.

  • Natürlich ist der Rauswurf nichtig, wenn der Vertrag keine Weisungsbefugnis zulässt. Dass der Vertrag keine Weisungsbefugnis zulässt, ist allerdings eine Steilvorlage für die DFL.

    Geht die Weisungsbefugnis nicht allein aus der Satzung heraus?

    Ich zitiere mich gerne nochmal.


    96-Vertrag zwischen e.V. und GmbH oder reine Satzung des e.V.?

  • Es wird sich sicherlich ein Verein finden, der die Lizenzvergabe an die Hannover 96 KgaA als regelwidrig einschätzen und die Erteilung der Lizenz für nichtig erklären lassen möchte. Der anhaltende Verstoß gegen die Lizenzordnung liegt auf der Hand, im Prinzip dürfte H96 aktuell keine Lizenz für eine der Profiligen Deutschlands erhalten..

    Das ist die Frage! Meine Vermutung ist leider, dass es im Fußballgeschäft dann doch zu gemütlich ist, als dass man die Komfortzone aufbrechen würde, um sich von kleineren oder größeren Wettbewerbsverzerrern zu entledigen und für allesamt gleiche Grundvoraussetzungen zu sorgen, sonst gäbe es kein RB und auch keine Lex-Hopp.

  • Nur was bringt das alles Kind? Bei dieser Lage kauft dem doch auch keiner die Anteile ab...


    Ich weiß wirklich nicht, was er eigentlich will.

    Außer den ganzen Bums zu besitzen.

  • Natürlich ist der Rauswurf nichtig, wenn der Vertrag keine Weisungsbefugnis zulässt. Dass der Vertrag keine Weisungsbefugnis zulässt, ist allerdings eine Steilvorlage für die DFL.

    Geht die Weisungsbefugnis nicht allein aus der Satzung heraus?

    Ich zitiere mich gerne nochmal.


    96-Vertrag zwischen e.V. und GmbH oder reine Satzung des e.V.?

    ich gehe mal davon aus, dass die Weisungsbefugnis, über die hier immer gesprochen wird teil der Satzung der Management GmbH und nicht des 96 Vertrages ist.