Martin Kind

  • Aber über die S&S kann er nun nur noch Einfluß über die Kohle ausüben.


    Aber vielleicht findet sich ja nun sogar jemand, der einer "KGaA ohne Kind" Kredite anbietet, die günstiger sind als bei der S&S. :D

  • Zitat

    Kind sieht generell in der Bundesliga wenig Bereitschaft für langfristiges Denken. "Die Verantwortlichen in den Vereinen konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Ist-Situation. Die Bereitschaft zu Veränderung und Weiterentwicklung ist wenig ausgeprägt", sagte er. "Es entsteht der Eindruck, dass Macht, Privilegien und Einkommen das Denken überwiegend prägen."

    Er schließt sich dabei aber schon mit ein oder?

  • Erfolgreiches langfristiges Handeln und Denken mit über die Verhältnisse leben ließ sich bisher am allerbesten bei 96 abgucken, da hätten die alle mal schön die Augen und Ohren aufmachen sollen. Hier wurde sich entschieden aufzusteigen, nicht abzusteigen. Spieler nie wieder auflaufen zu lassen, Nachfolger und Strukturen aufgebaut, Abfindungen limitiert und Prozesse vermieden!

  • "Was hat sich unter Watzke in den letzten Jahren verändert? Da finde ich wenig bis gar nichts" 


    Wahnsinn, hat ( ausgerechnet ) er das tatsächlich so gesagt :kopf:

  • Ich fange jedesmal an, seine Ergüsse zu lesen und höre jedesmal gelangweilt wieder auf. Immer die gleiche Leier. 🥱 Wie so ein quengelndes Kind.

  • Hui…Der BILD liegt jetzt anscheinend die Urteilsbegründung des BGH vor


    Die BILD schreibt heute:



    Brisantes Detail im Kind-Urteil

    Offensichtlich kann der Vereins-Vorstand auch im Alleingang einen neuen Profi-Geschäftsführer einsetzen – ohne Mehrheits-Beschluss des eigentlich zuständigen Aufsichtsrates.

    Wörtlich heißt es im BGH-Urteil unter Punkt 51: „Sollte der für die Bestellung eines Geschäftsführers zuständige Aufsichtsrat einer GmbH funktionsunfähig sein, ist die Gesellschafterversammlung im Übrigen nicht daran gehindert, zur Vermeidung einer Führungslosigkeit einen Geschäftsführer zu bestellen.“

    Im Klartext: Einigen sich die vier Aufsichtsräte – zwei vom Verein und zwei Gesellschafter – nicht auf einen Kind-Nachfolger, kann der Vereins-Vorstand (entspricht der Gesellschafterversammlung) einen Profi-Boss im Alleingang einsetzen.

    „Diese ‘Ausfallkompetenz' der Gesellschafterversammlung...“ würde greifen, „...sofern sich ihr Aufsichtsrat nicht mehrheitlich auf die Bestellung eines Nachfolgers verstehen könnte“, heißt es im BGH-Urteil.

  • Wie wenig selbstreflektierend kann man sein? Das ist wirklich ein Bereich, in dem er Maßstäbe setzt und die Leier von Vor 27 Jahren ist nun wirklich so langsam zu alt. Aber was Neues kommt ja nun seit Jahren nicht mehr. Besser so.

  • Meine Lieblingspassage:

    Zitat

    Frage: Sind Sie selbst ein Klub-Patron gewesen, wie Ihre Kritiker behaupten?

    Kind: Das ist absoluter Schwachsinn. Ich bin ein Demokrat.

    Die Äußerung von Kind ist nicht vollständig, ergänzend: Das Volk bin ich!