Wem gehört Hannover 96?

  • Hat Kind nicht damals die Spenden an den e.V. damit begründet, dass eine mögliche Insolvenz auch auf die Profisparte negativ ausstrahlen würde, da in der Öffentlichkeit nicht unterschieden werde Das Thema Lizenz kam aus meiner Erinnerung gar nicht zur Sprache.

  • Moment.

    Diese Aussage bezweifele ich stark, es sei denn, die Insolvenz eines e.V. unterscheidet sich fundamental von der eines Unternehmens.

    würde ich anders sehen


    • Eine Insolvenz liegt vor, wenn der eingetragene Verein zahlungsunfähig ist, eine Zahlungsunfähigkeit sicher droht oder eine Überschuldung vorliegt. Jeder dieser drei Gründe rechtfertigt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht.
    • Ist ein Insolvenzgrund objektiv erkennbar, muss ohne Verzögerung ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Jedes einzelne Vorstandsmitglied ist gesetzlich dazu verpflichtet (Insolvenzantragspflicht).
    • Wird die Antragsstellung wissentlich oder unwissentlich verzögert, haftet der Vorstand gesamtschuldnerisch für die Schäden der Vereinsgläubiger, auch mit seinem Privatvermögen. Bei einer Insolvenzverschleppung drohen strafrechtliche Konsequenzen.
    • Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Verein aufgelöst, bleibt jedoch während des Verfahrens rechtsfähig und handlungsfähig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen aber keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden.
    • Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen, erlöschen der Verein und seine Rechtsfähigkeit. Wird das Verfahren aufgrund der Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben, kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen.

    wenn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Verein aufgelöst wird, wäre die eine Lizenz nach der Lizenzordnung der DFL nicht mehr möglich

  • FrüherTM gab es doch aber auch Insolvenzen von Vereinen in der BuLi und 2.BuLi. Da wurden dann x Punkte abgezogen, aber doch nicht die Lizenz entzogen?!

  • Wenn dem e.V. eine Insolvenz droht, wird Herr Kind in seiner unermesslichen Güte sicher gerne aushelfen. Und dann den Hannover-Vertrag neu gestalten. Oder gleich erneut als Präsident kandidieren, bzw. einen Strohmann aufstellen.

    • Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen, erlöschen der Verein und seine Rechtsfähigkeit. Wird das Verfahren aufgrund der Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben, kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen.

    Ah, interessant. Ich hatte ja geschrieben, daß mein Hinweis gilt, wenn das Insolvenzrecht bei Unternehmen und Vereinen gleich ist. Ist es aber nicht, wieder etwas gelernt.


    Wow. Das verstärkt aber zwei Dinge grundsätzlich:

    1. die grosse Sch... , in die Kind den e.V. trotz vieler Warnungen mit dem Bau und Betrieb der Stammestrasse geritten hat.


    2. die gegenseitige Abhängigkeit zwischen e.V. und Kapitalseite: denn wenn ich das jetzt alles richtig verstehe, dann würde die DFL Lizenz, welche die KGaA besitzt, eben automatisch erlöschen, wenn der e.V. Insolvenz anmeldet bzw. das Insolvenzverfahren abgeschlossen wird.


    In letzter Konsequenz ist das dann aber wiederum ein sehr grosses Druckmittel gegen Martin Kind.
    Denn bei einer Insolvenz des e.V., ausgelöst durch seine eigene Dummheit (Planung Stammestrasse) würde Martin Kind dann auf einen Schlag "alles" (KGaA, S&S) verlieren ... weil beides dann mehr oder weniger wertlos ist.


    Oder übersehe ich an der Stelle etwas?

  • Mich würde nicht wundern, wenn die Stadt Hannover mit Steuergeldern dann irgendwie den Verein unter die Arme greift, um damit letztendlich Kind zu entlasten.

  • Lizenznehmer sollte der e.V. sein. Nicht die KGaA. Aber das war sicher auch so gemeint.

    Die Strategie von Herrn Kind ist es aus meiner Sicht ja gerade, den e.V. komplett finanziell von sich abhängig zu machen. Aus seiner Sicht ist die Stammstraße dann nicht dumm gewesen. Er zieht die Daumenschrauben immer weiter an.

    Unabhängig davon könnte das mit der Stadt Hannover gut sein.

    Aber erst mal hängt ja alles davon ab, wie das LG in Sachen Rechtmäßigkeit der Abberufung von Herrn Kind durch den e.V. entscheidet.

  • Lizenznehmer sollte der e.V. sein. Nicht die KGaA. Aber das war sicher auch so gemeint.
    ...

    Die Strategie von Herrn Kind ist es aus meiner Sicht ja gerade, den e.V. komplett finanziell von sich abhängig zu machen. Aus seiner Sicht ist die Stammstraße dann nicht dumm gewesen. Er zieht die Daumenschrauben immer weiter an.

    ...

    Daß der praktische Lizenznehmer die KGaA ist, ist (mir) bekannt.

    Aber wenn ich mein angesammeltes Wissen über die Lizenzvergabe nun richtig interpretiere, hilft das der KGaA nicht, wenn der (im übrigen bis auf Wolfsburg, Leverkusen und Hoffenheim immer (selbst in Leipzig) vorhandene) "Mutterverein" Insolvenz anmelden muss. Dann kann (könnte) die KGaA finanziell noch so gut darstehen, egal: wenn der jeweilige Mutterverein Insolvenz anmelden muss = Lizenz futsch (weil die Insolvenz bei einem e.V. stets mit Auflösung des e.V. endet), womit dann wiederum laut DFL die Lizenz erlischt.


    Ein ausgegliedertes Profifußballunternehmen als Lizenznehmer muß also stets Interesse haben, daß es dem "Mutterverein gut geht". In den meisten Fällen ergibt das doppelten Sinn, weil der Mutterverein mindestens noch Minderheitsanteilseigner an dem jeweiligen Unternehmen ist.


    Tja, nur im H96-Konstrukt ist das in der Tat anders.
    Tatsächlich traue ich Martin Kind zu, die finanzielle Situation des e.V. (auch) bewußt herbeigeführt zu haben, weil er sich davon einen strategischen Vorteil versprach. Und weil tatsächlich Martin Kind schon öfters bewiesen hat, zumindest beim Thema "H96" nicht vom möglichen Ende her zu denken.

    Denn so, wie der e.V. nun auf finanzielle Unterstützung aus dem Profifußball angewiesen ist, so ist auch MK auf die Existenz (d.h. finanzielles Überleben) des e.V. angewiesen.

  • Die Insolvenz des e.V. führt nicht gleich zur Auslöschung. Zum Beispiel ist der Chemnitzer FC als e.V. insolvent gegangen, die Insolvenz wurde vor einem Jahr beendet. Und da gibt es noch zahlreiche andere Beispiele.


    Allerdings würde die DFL im Falle einer Insolvenz meines Wissens nach 9 Punkte abziehen.

  • schulzinho danke für den Hinweis.


    Hmm.
    Dann wiederum muss ich davon ausgehen, daß die von Likedeeler geposteten Infos fehlerhaft, weil mindestens doppeldeutig sind.
    Denn wenn ich mir die Geschichte vom FC Chemnitz e.V. durchlese: , dann scheint es eben doch wie bei Unternehmen die Möglichkeit zu geben, daß auch bei einem Verein ein Insolvenzverfahren durch Aufhebung beendet werden kann. Damit würde der jeweilige e.V. weiter existieren und auch eine DFL-Lizenz nicht verfallen.


    Interessant übrigens bei Kaiserslautern: dort war die ausgegliederte Profigesellschaft in Insolvenz gegangen, ist nun nach Beendigung des Insolvenzverfahrens aber fast schuldenfrei.

    Jedoch der e.V. hat weiterhin hohe Schulden.

  • da gab es auch einen Landesvater, der, koste es was es wolle und er wollte eben, seine Herzensprojekte mit Bürgergeldern ausufernd hat unterstützen lassen - vielleicht können dessen Parteifreunde jetzt auch mal etwas für das Land tun.

  • Die Lizenzierungsordnung der DFL ist da eindeutig

    Das sollte doch bedeuten, mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt der Verein als aufgelöst. Die Saison kann noch zu Ende gespielt werden, dann wars das. (mit Jahr ist hier wohl Geschäftsjahr gemeint, nicht Kalenderjahr)


    Deshalb war der Erhalt von 50+1 in Hannover auch 2019 so wichtig. Und ist es auch weiterhin noch. Wäre Kind mit seiner Ausnahmegenehmigung durchgekommen, könnte ihn die finanzielle Situation und eine mögliche Insolvenz des e.V am Arsch vorbeigehen. Und warum er den e.V. durch die Stammesstraße noch als Präsident des e.V. in diese Bedrängnis gebracht hat, ein Schelm wär böses dabei denk. Aber dann hätte er sicher die Zusagen aus dem Grundlagenvertrag sowie dem Hannover 96 Vertrag einsparen können.

  • Bei der Ausnahme von der 50+1-Regel geht es lediglich um die Stimmenmehrheit, die dann auf der Kapitalseite sein darf. Ohne Verein gibt es trotzdem keine Lizenz.