Alles anzeigenDie Lizenzierungsordnung der DFL ist da eindeutig
Alles anzeigenDie Lizenz erlischt ohne vorherige Ankündigung
.....
c) wenn der Mutterverein sich auflöst oder seine Rechtsfähigkeit, aus
welchen Gründen auch immer, verliert. Eine bereits erteilte Lizenz für
die Kapitalgesellschaft erlischt mit dem Ablauf des Jahres, für das sie
erteilt ist. Ebenso erlischt ihr Antragsrecht für eine neue Lizenz. Eine
neue Lizenz wird nicht erteilt.
.....
Das sollte doch bedeuten, mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt der Verein als aufgelöst. Die Saison kann noch zu Ende gespielt werden, dann wars das. (mit Jahr ist hier wohl Geschäftsjahr gemeint, nicht Kalenderjahr)
Du unterliegst einem Denkfehler:
ein e.V. ist nicht automatisch mit der Aufnahme eines Insolvenzverfahrens aufgelöst bzw. steht nicht automatisch die Auflösung eines e.V. am Ende eines Insolvenzverfahrens.
Im übrigen finde ich aus §10, S.44 interessant:
"Wird einer Kapitalgesellschaft die Lizenz entzogen, fällt diese nicht an den Mutterverein zurück. Der Mutterverein erhält auch kein Antragsrecht für eine Lizenz für die folgende Spielzeit, es sei denn, er hat sich mit einer eigenen Vereinsmannschaft für den Aufstieg in die 2. Bundesliga qualifiziert."
Das hatte ich bisher anders im Kopf, daß nämlich der H96 e.V. bei einer Insolvenz der H96 KGaA (mit Ergebnis der Auflösung der KGaA) die Lizenz erhalten könnte (!), wenn der Spielbetrieb nachgewiesen werden könnte..