• I.d.R. gibt es dann auch die Wertminderung ersetzt - deshalb den Schaden durch einen Gutachter bewerten lassen. E

    Freundin von mir ist jemand an der roten Ampel hinten rein gerauscht, da hat sich die Werkstatt um alles gekümmert. Wertminderung wurde direkt mit reguliert.

  • Wenn alle Stricke reißen und es unbedingt repariert werden soll, zahlt auf Wunsch auch die Vollkasko. Allerdings mit dem vereinbarten Selbstbehalt und Rückstufung, wenn auf den Rabattretter verzeichnet wurde.

    Ob die Inanspruchnahme der Vollkasko wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich durch den Rabattverlustrechner ermitteln.

  • Nur Mut! Rückstufung beißt nicht!

    Und wenn du tatsächlich absolut keinen Bock auf Rückstufung im Schadenfall hast, solltest du konsequenterweise beim nächsten Kraftfahrzeugversicherungsvertrag darauf achten, dass dieser einen Rabattretter enthält.

  • Mir stellt sich eher die Frage, warum die Versicherung der Genossenschaft das nicht zahlen muss. Das ist doch hier eindeutig. Wenn das ein Privathaus wäre, müsste der Besitzer doch auch haften. Dafür gibt’s schließlich Versicherungen.

  • Ja, normalerweise müßte die Gebäudehaftpflicht der Genossenschaft oder die Genossenschaft selbst wegen Gefährdungshaftung zahlen. Aber wenn sie das aus irgendeinem Grunde nicht tut bzw. irgendwann mal zahlt, kann man die Vollkasko in Anspruch nehmen. Sollte dann doch eine Zahlung von der Genossenschaft kommen, kann man den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist "zurückkaufen" und wird nicht hochgestuft.

  • Was bedeutet "Rückstufung beißt nicht"?

    Ich sähe überhaupt keinen Grund, meine Vollkasko damit zu "belästigen" und dadurch auch noch auf den Kosten der Hochstufung sitzenzubleiben, wenn die Sachlage so eindeutig ist!

    Einmal editiert, zuletzt von P-King (30. September 2024 um 16:56)

  • Kai hatte es ja mit dem Porsche Kommentar ja schon angedeutet, neue Regeln gibts im Lande. Weiß jemand, ob es eine Schonfrist für bestehende M+S Reifen gibt?

    Ich hätte beim Nissan Sommer- und Winterreifen neu kaufen müssen, weil die vorhandenen zu alt waren. Und bei der marginalen km Leistung und den wenig glatten Wintern gier im Norden, war ein satz M+S eindeutig die bessere Alternative.

  • Zitat von BR
    Es sind bald nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (der Berg mit der Schneeflocke darin) für winterliche Straßenverhältnisse zugelassen. Das gilt sowohl für Allwetterreifen als auch für normale Winterreifen. Das Symbol beweist, dass der Reifen nach einem weltweit anerkannten Testverfahren auf Schnee geprüft wurde. Eine M+S-Auszeichnung allein reicht also nicht mehr. Bis zum 30.9.2024 gelten Allwetterreifen, die ein M+S-Symbol tragen und bis zum 31.12.2017 hergestellt worden sind, noch als "wintertauglich". Ab 1.10. 2024 dürfen Pkw mit Bereifung, die nur das M+S-Symbol trägt, bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr gefahren werden.
  • Was bedeutet "Rückstufung beißt nicht"?

    Ich sähe überhaupt keinen Grund, meine Vollkasko damit zu "belästigen" und dadurch auch noch auf den Kosten der Hochstufung sitzenzubleiben, wenn die Sachlage so eindeutig ist!

    1. Diese Rückstufungen sind aller Regel nicht so teuer wie man landläufig so annimmt. War flapsig ausgedrückt, sorry dafür. Werde mich zukünftig seriöser verhalten.

    2. ) Ein Grund könnte sein, dass man den Schaden schnell und ohne Komplikationen reguliert haben möchte. Die Vollkaskoversicherung ist ja die "eigene", während die Haftpflichtversicherung eine "fremde" ist. Und es gibt tatsächlich Versicherungsgesellschaften, die Schäden Dritter spürbar langsamer regulieren als Schäden der eigenen Kunden. Manche böse Zungen unterstellen sogar Vorsatz bei dieser Methode, was natürlich konsequent von den Versicherungsgesellschaften abgestritten wird. Fakt ist aber: Wird ein Vollkaskoschaden schlecht reguliert, läuft man Gefahr, Kunden zu verlieren. Wir ein Haftpflichtschaden schlecht reguliert, interessiert das die wenigsten Versicherungsnehmer. Muss nicht sein, kann aber.

    Ich glaube, Hedemann ist da ganz gut im Thema.

    Zu den Winterreifen: Wer die situative Winterreifenpflicht missachtet und es zu einem Unfall kommt, handelt grob fahrlässig und wird mit Bußgeld und Punkt in Flensburg bestraft. Bei seiner Autoversicherung (und eigentlich auch bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung) sollte man darauf achten, dass auch der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit mitversichert bzw. nicht ausgeschlossen ist. Ansonsten gibt es bei der Regulierung Ärger. Was nie mitversichert ist, ist der Umstand "Vorsatz". Der könnte vorliegen, wenn man in der Schadenanzeige so einen lockeren Satz schreibt wie "Ich habe gar keine Winterreifen/Reifen mit Schneeflockensymbol". Also gilt es die feine Grenze zwischen noch "Grob fahrlässig" und schon "Vorsatz" auch bei den guten Autoversicherern einzuhalten.

  • Mit dem Satz weiß die Versicherung aber immer noch nicht, wann der "Erkenntnisgewinn" stattgefunden hat. Mit einem entsprechenden Satz im Internet vorher, schon eher.:-)

  • "Ich habe gar keine Winterreifen/Reifen mit Schneeflockensymbol" seit wann weiß ich das? Vielleicht erst nach dem Unfall festgestellt. Dann beschäftigt man sich ja mit dem Thema evtl..

    Schreibe ich es vorher irgendwo hin, die Versicherung bekommt es mit......

  • Ok, verstanden. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass Schadenregulierer und Schadensachbearbeiter das Internet auf irgendwelche Aussagen checken. Das könnte dann passieren, wenn der Verdacht auf Versicherungsbetrug im Raum steht.

  • Kai hatte es ja mit dem Porsche Kommentar ja schon angedeutet, neue Regeln gibts im Lande. Weiß jemand, ob es eine Schonfrist für bestehende M+S Reifen gibt?

    Ab dem 01.06.2017 darf nur noch mit Winterreifen gefahren werden, die mit dem „Alpine-Symbol (Bergpiktrogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind (§ 36 Abs. 4 StVZO).

    Übergangsregelung für M&S-Reifen:

    Die Kennzeichnung „M+S“ an der Seite des Reifens steht schlicht für „Mud & Snow“, also „Matsch und Schnee“. Die Übergangsregelung für diese Reifen kommt bis zum Ablauf des 30. September 2024 zur Anwendung (§ 36 Abs. 4a StVZO).

    Die von Dir angefragte Schonfrist besteht somit schon seit über 7 Jahren und ist nun jedoch ausgelaufen. Hast Du so eine geringe Kilometerleistung, dass auf Deinen M+S wirklich noch nicht zusätzlich ein Alpine-Symbol drauf ist? Falls nicht, sind sie über 7 Jahre alt, dann ist doch ohnehin vermutlich Zeit für neue.

    Einmal editiert, zuletzt von 96Weizen (1. Oktober 2024 um 01:32)