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  • Das ist nicht von der Hand zu weisen.

    Ich bin auch immer neidisch auf die Kleinen, werden sie doch später nass wenn es regnet.

  • Da wird ein Tempolimit erlassen nicht wegen einer Gefahr, sondern um die Instandhaltung herauszuschieben, und die Instandhaltungskosten werden dann noch über einen Blitzer reingeholt, ...


    § 3 FStrG


    (1) Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen.

    (2) Soweit die Träger der Straßenbaulast unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zur Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 außerstande sind, haben sie auf einen nicht verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen hinzuweisen. Diese hat die Straßenbaubehörde vorbehaltlich anderweitiger Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde aufzustellen.

    (3) Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften über die ihnen nach Absatz 1 obliegenden Aufgaben hinaus die Bundesfernstraßen bei Schnee- und Eisglätte räumen und streuen. Landesrechtliche Vorschriften über die Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen sowie zur polizeimäßigen Reinigung bleiben unberührt.



    Und jetzt meine Frage an dich:

    Glaubst du, dass der Straßenbaulastträger leistungsfähig genug ist, um die Straße sofort instand zu setzen?

    (Ganz davon abgesehen, dass es sowieso immer eine gewisse Vorlaufzeit für Planung und Ausschreibung braucht.)


    Außerdem wird man gar nicht so viel blitzen können, wie es nötig wäre, um die Instandhaltungskosten wieder rein zu holen. Ist leider doch etwas teurer so eine Straße. Und wenn die Brücken auch ersetzt werden müssen, wird es noch teurer.


    Man könnte sich natürlich auch einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, dann gäbe es gar keine Bussgelder. Ist aber vermutlich zu einfach.



    Das was man der Behörde vorwerfen kann ist das Aufstellen der Schilder im Sommer, wenn doch die Gefahr erst bei Frost besteht, wie im verlinkten Artikel behauptet. Eine Aufstellung ab September/Oktober wäre da wohl sinnvoller gewesen.

  • Lieder werden darüber gesungen


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  • Es ergibt ja keinen Sinn, von den meisten hier noch irgendeine Sensorik für Ironie zu verlangen, wenn ihnen schon beim Anblick meines Avatars im Autozusammenhang der Puls auf 180 geht.

    Nö, Puls auf 180 nun nicht. Vielleicht wenn wir uns auf der Straße begegnen. :D


    Aber eine gewisse Irritation in Blick auf dein Gefühl fürs KFZ hast du dir ja nun hart erarbeitet.

  • Auflösung 1: Die Leistungsfähigkeitsklausel gilt im Verhältnis zwischen Bund (oder ggf. Auftragsverwaltung) und Baulastträger, jedenfalls aber nicht ggü. Nutzern.

    Auflösung 2: Das FStrG gilt gar nicht für den Bremer Damm, weil der keine Bundesfernstraße ist. Na sowas.

    Du bist soooo sexy, wenn Du den Juristen auspackst. :herz:

  • Ja, der Bremer Damm ist keine Bundesfernstraße, da hast du Recht. Aber, na sowas, auch das NStrG, welches gilt, hat den Paragraphen zur Straßenbaulast:


    § 9

    (1) Die Straßenbaulast umfaßt alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, daß sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Soweit sie hierzu außerstande sind, haben die Straßenbaubehörden auf den nicht verkehrssicheren Zustand, vorbehaltlich anderer Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden, durch Verkehrszeichen hinzuweisen.


    Das der Paragraph gegenüber Nutzern gilt, habe ich nicht behauptet. Er gilt auch nicht im Verhältnis zwischen Land und Straßenbaulastträger, da das Land selbst Straßenbaulastträger des Bremer Damms ist. Es hat also die Straße zu unterhalten, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt. Wenn das Land das nicht kann, weil es eben nicht leistungsfähig genug ist, muss es Maßnahmen treffen.

    Gegenüber den Nutzern gilt die Verkehrssicherungspflicht nach § 10 NStrG.



    Hast aber meine Frage nicht beantwortet, ob denn das Land in deinen Augen leistungsfähig genug ist.

  • Aus dem motorisierten Straßenverkehr ergeben sich etwa folgende Steuereinnahmen:


    • 7 Mrd Umsatzsteuer auf vorgenannte Energiesteuerbeträge

    Dieses Konzept, auf Steuern nochmals Steuern zahlen zu müssen, lässt mich jedes mal gedanklich zu Fackel und Mistgabel greifen. :sauer:

  • OT (wie der überwiegende Teil der Beiträge der letzten Seiten)


    Ich war länger nicht mehr hier und muss das Ironieverbot verpasst haben - oder hätte ich das dem Klimafaden entnehmen sollen?

    Als ZLF harmlos nach der richtigen Abfahrt fragte, kann es ja noch nicht gegolten haben, wie man den nachfolgenden Posts entnehmen kann.

    Dann bezieht sich theMenace auf Ediths Warnung vor einem überraschenden, radarfallenüberwachten 60 km/h Tempolimit und lässt sich zu dem gefälligen Scherz „Standgas“ hinreißen (sowie später noch selbstironisch zu einem Hinweis auf sein gut motorisiertes Auto) und es ist kein Halten mehr. Man hat den Eindruck alle Reservisten der Humor- und Gesinnungspolizei hätten gleichzeitig ihren Marschbefehl erhalten, nur weil der Kleine mit der (verbalen) Zwille im Kiez aufgetaucht ist. (Ja, der benutzt die auch mal, wenn er im Glashaus sitzt.)

    Ist denn jetzt in allen Fäden (schlechtes) Klima im Forum?