• Mein Sohn kam gestern heulend vom Fussballtraining. Er ist mit dem Fahrrad gefallen und hat bei einem Auto ein kleinen Kratzer hinterlassen.
    Erstmal habe ich ihm gesagt, dass es total stark ist, dass er es mir erzählt hat und er jetzt aufhören kann zu weinen. Für sowas sind Versicherungen
    da und er solle sich keine Sorgen machen. :D Bin total stolz, dass er mir das gesagt hat. Ich bin auch mal als Kind in ein Auto gefallen. Aber mir war
    das wohl damals egal. Ich wäre aber wohl auch anders behandelt worden....


    Ich habe in die Whatsapp-Gruppe geschrieben, ob jemandem das Auto gehört. Sie hören sich auch um. Gestern war der Wagen nicht mehr da.


    Rufe ich jetzt die Polizei und versuche das zu klären? Versuche ich nur den Halter zu finden, wenn er das nächste Mal beim Training parkt?


    Wie geht man am besten vor? :grübel: Ich möchte es nicht unter den Teppich kehren. Ich würde mich auch freuen, wenn jemand einen Schaden an meinem
    Auto melden würde. Das ist nur korrekt so.

  • Ok, wenn das so ist. Also gleich bei der Polizei melden. Ich habe nicht einmal ein Kennzeichen. Ok, wenn jemand das angezeigt hat, dann wird das bei der Polizei ja bekannt sein.


    Danke

  • Er ist mit dem Fahrrad gefallen und hat bei einem Auto ein kleinen Kratzer hinterlassen.
    Erstmal habe ich ihm gesagt, dass es total stark ist, dass er es mir erzählt hat und er jetzt aufhören kann zu weinen. Für sowas sind Versicherungen
    da und er solle sich keine Sorgen machen.


    Bis zu dem Zeitpunkt, als er Dir erzählte, dass es ein schwarzer Leon Cupra war... :)


    Ich finde es auch gut, dass er/ihr das klären wolltet. Aber ich würde mich jetzt nicht unnötig darum scheren. Das Leben (für Autos) birgt auch manchmal Risiken. Du könntest natürlich einige Zettel in dem Bereich aufhängen mit dem Sachverhalt. Wunder Dich dann nur nicht, wenn sich auf einmal 4 Fahrzeughalter und mehr melden. :lookaround:

  • Na also ich hab keine Ahnung, das sagt mir nur mein Verstand. Du weißt, dein Sohn hat einen Schaden an einem Auto angerichtet. Solch einen Schaden muss man bei der Polizei melden, egal ob du das warst oder dein Sohn. also wenn das nicht direkt vor Ort mit dem Inhaber geklärt wurde natürlich.

  • :D ja, in der Whatsapp-Gruppe der Fussballer dort habe ich auch geschrieben, dass er genau weiss, wo der Kratzer ist und sich deshalb keiner freuen soll....


    Ich werde dort nachher einen Zettel aufhängen. Polizei finde ich ja auch etwas übertrieben. Der Junge ist doch nicht haftbar zu machen. Ok, ich war nicht dabei - Aufsichtspflicht verletzt?

  • Du sollst ja auch nicht die 110 rufen! :kichern:


    Aufsichtspflicht verletzt, weil dein Sohn aus Versehen ein Auto beschädigt hat? Ja, du musst immer dabei sein, wenn dein Sohn das Haus verlässt. Immer!

  • JA, ich würde mir schonmal Gedanken ums Sorgerecht machen.


    Ich gehe davon aus, dass, wenn ihr zur Polizei geht, die das zwar aufnehmen und das wars. Wenn der Fahrzeughalter jetzt zu einer anderen Wache geht, wird es schon schwer, den Schaden nachher überhauot zuzuordnen. Vielleicht war der Schaden auch so klein, dass man es nicht sieht und/oder das Auto eh schon in die Jahre gekommen und den Halter juckt der eine Kratzer mehr oder weniger nicht mehr.


    Mein Bier hole ich mir dann am Wochenende ab. :D



  • Ein Hinweis an die Polizei kann auf jeden Fall nicht schaden. Für den Fall, dass sich der Halter dort meldet. Ansonsten könnt Ihr natürlich auch selbst nach dem Halter Ausschau halten. Ein Vereinsparkplatz ist ja nicht der Supermarkt. Je nach dem wie alt der Junior ist, ist es allerdings so, dass der Halter ggfs. auch auf dem Schaden sitzen bleiben kann. Kinder bis 6 (?) sind gar nicht versicherbar, ansonsten ein Fall für die sicher vorhandene Familienhaftpflicht.

  • So, Polizei angerufen.


    "Herr Segreff, ihr Sohn ist 7 und Strafunmündig - ich würde nichts machen!"


    Hä? Aber ich habe meine Aufsichtspflicht verletzt und möchte das gemeldet haben. Ihre Aussage ist ja sehr merkwürdig.


    Morgen fahre ich mit Benno zur Polizei und mache eine Meldung. Bäm! Geile Aussage der Polizistin... :grübel:

  • Also wirklich! Die war ja geil.


    Ich sage ihr, dass ich mich absichern möchte und sie jetzt noch eine Notiz verfassen soll, dass ich angerufen habe. Ich kann erst morgen kommen.


    Herrlich! :kopf:

  • Mich hat letzte Woche die Erzieherin des Älteren (5) angesprochen...


    Ich wüsste ja, dass mein Sohn sehr gute Ohren hat und er fast alles mitkriegt, auch wenn er nicht daneben steht. Er hätte neulich zu einem anderen Jungen gesagt -Achtung- "Mein Papa reagiert auf Türken allergisch. Wenn er die sieht wird ihm schlecht!" :erstaunt:


    Ich habe ihr natürich gesagt, dass das nicht sein kann, ich aber mit ihm reden werde. Sie wollte es auch nur gesagt haben. Nicht, dass es evtl Probleme mit anderen Eltern gibt. Ich musste dann erstnal zur Arbeit und konnte mir keinen Reim drauf machen. Ihn dann am Nachmittag zur Seite genommen und ihn gefragt, wieso er sowas sagt, denn sowas würde ich nie sagen, weil respektlos usw..


    Er: "Doch das hast Du gesagt"
    Ich: "Ich würde so etwas niemals sagen, weil doch z. B. Mehmet auch mein Freund ist, der ist Türke!"
    Er: "Doch.!"
    Ich: "Wann denn"
    Er: "Als wir zu Oma und Opa mit dem Fahrad gefahren sind."

    :grübel: :grübel: :grübel:


    Das lag bestimmt schon 3 Wochen zurück.


    Ich: "Wann habe ich denn dann sowas gesagt!?"
    Er: "Bei den Bäumen!"


    :kopf:


    Dann fiel es mir ein. Wir waren mit dem Fahrrad unterwegs. Als links von uns ganz viele Bäume mit weissem Stamm standen:


    Ich: "Hier, das sind Birken. Darauf reagiert Papa allergisch!"
    Er:"Was ist allergisch!"
    Ich:"Wenn ich die sehe, wird mir schlecht"


    Das kommt davon, wenn man die Wörter nicht korrekt auspricht.


  • Strafrechtlich ist dein Sohn strafunmündig. Da hat die Polizistin schon Recht.


    Zivilrechtlich müsste dein Sohn gem. §§ 823, 828 BGB für den Schaden haften, da ein geparktes Auto kein Verkehrshindernis und er 7 Jahre alt ist.


    Ob du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, ist ebenfalls nur eine zivilrechtliche Frage. Ich würde dies - ohne dich oder dein Kind zu kennen - eher verneinen. Hier kommt es eher darauf an, ob und wie gut und wie oft dein Kind mit dem Fahrrad fährt, ob es das sicher tut, ob du ihm die Verkehrsregeln etc. erklärt hast, ob die Strecke gefährlich ist usw. usf. - wenn man davon ausgeht, dass dein Kind ein guter Fahrradfahrer ist, der die Verkehrsregeln kennt und die Strecke nicht besonders gefährlich ist, hast du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt.


    Da ist die Polizei aber raus, der Autofahrer müsste sich insoweit schon bei dir melden oder du dich bei Ihm.


    Was ist zu tun? Zur Polizei musst du nicht. Wenn es dein Gewissen beruhigt und du deinem Sohn das mal zeigen möchtest - nur zu. Ansonsten: Aushang machen, vielleicht meldet sich ja jemand. Vielleicht zur gleichen Zeit noch mal gucken, ob das Auto wieder dort steht.

  • Ich habe es der Erzieherin am nächsten Tag gesagt. Meine Frau meinte, vielleicht hat es die Erzieherin aber auch falsch verstanden. Kann natürlich auch sein.


    Die zusätzliche Brisanz auch deshalb, da in der Kita etwa 50% der Kinder bzw. dessen Eltern ihre Wurzeln nicht in Deutschland haben.