Unabhängig davon, dass sich die Verkäuferseite als A* erwiesen hat:
Bei PayPal bei unbekannten (und eigentlich generell nicht bei gewerblichen) Verkäufern nie auf "Freunde und Familie" einlassen. Wenn jemand dann wegen Vertrag irgendwas androht, umgekehrt Meldung bei PayPal wegen AGB-Verstoß androhen. Wenn derjenige dann schlau ist, lässt er Dich in Ruhe. Wenn nicht: Schneller als durch so einen PayPal gemeldeten AGB-Verstoß kann ein PayPal-Konto kaum dicht gemacht werden.
Generell würde ich bei eBay Kleinanzeigen für das Bezahlen immer über deren Plattform gehen. Ja, das ist teuer für den Verkäufer. Im Zweifel mit dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin aushandeln, dass man sich die Verkäufergebühr z.B. teilt. Ein Verkäufer mit redlichen Absichten sollte darauf eingehen, und anschließend haben beide Seiten Käufer- bzw. Verkäuferschutz.