eBay & Co.

  • Unabhängig davon, dass sich die Verkäuferseite als A* erwiesen hat:


    Bei PayPal bei unbekannten (und eigentlich generell nicht bei gewerblichen) Verkäufern nie auf "Freunde und Familie" einlassen. Wenn jemand dann wegen Vertrag irgendwas androht, umgekehrt Meldung bei PayPal wegen AGB-Verstoß androhen. Wenn derjenige dann schlau ist, lässt er Dich in Ruhe. Wenn nicht: Schneller als durch so einen PayPal gemeldeten AGB-Verstoß kann ein PayPal-Konto kaum dicht gemacht werden.


    Generell würde ich bei eBay Kleinanzeigen für das Bezahlen immer über deren Plattform gehen. Ja, das ist teuer für den Verkäufer. Im Zweifel mit dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin aushandeln, dass man sich die Verkäufergebühr z.B. teilt. Ein Verkäufer mit redlichen Absichten sollte darauf eingehen, und anschließend haben beide Seiten Käufer- bzw. Verkäuferschutz.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Mo ()

  • es gibt zwei Gründe wieso jemand Paypal für Freunde will:

    a) er will betrügen
    b) er will Gebühren sparen

    Man bietet also einfach an, seine Gebühren (35 ct + 2,49% vom Gesamtbetrag - also in Relation zum potentiellen Ärger total lächerlich) zu übernehmen.

    Geht er nicht drauf ein, war es ein Betrüger - ganz einfach.

  • Ist hier eigentlich jemand Verkäufer? PayPal dreht ab August ordentlich an der Gebührenschraube. Schön die gestiegenen Händlerkundenzahlen mitnehmen.


    Dann kostet es 2,99 Prozent plus 39 Cent. Ich würde sagen: So geht Kapitalismus. Oder auch: Kapitalismus wirkt. :kopf:

  • Wüsste nicht, warum ich statt bei Ebay-Kleinanzeigen bei Ebay verkaufen sollte.


    Von den Gebühren abgesehen, ist es doch irgendwie charmanter, vorher zu wissen, zu welchem Preis man einen Artikel verkauft.

  • Solche Leute sind einfach nur zum Kotzen.


    Habe mal über ebay eine gebrauchte Popcorn Hour (Netzwerkplayer) mit in den 5,25-Zoll-Schacht eingebautem Blu-ray-Laufwerk als "defekt" gekauft. Habe ein defektes Netzteil vermutet (was auch der Fall war).


    Ging nach dem Kauf ("Versand als DHL") schon gut los ("Mit GLS kann man nicht an Packstationen versenden, hihi [sic!]").


    Als das Teil bei mir ankam, war die Alufront an den Kanten rechts und links durch Gewaltanwendung beschädigt und das Blu-ray-Laufwerk gewaltsam aufgehebelt.


    Auf den Fotos war das noch nicht der Fall, da war das Gerät optisch einwandfrei. Schlau, die Fotos vorher zu schießen, hihi. Smartphones gab es noch nicht und eine Digitalkamera hatte ich nicht, somit konnte ich der Verkäuferin leider nicht "beweisen", dass das Ding beschädigt war. Sie hat es dann GLS in die Schuhe schieben wollen (dabei war das Paket gar nicht beschädigt, hihi).


    ebay hat das alles trotz Falleröffnung einen Feuchten interessiert und die gewünschten 20 Prozent Preisnachlass gab es nicht.


    Nachdem ich das Netzteil gewechselt und das Blu-ray-Laufwerk repariert hatte, habe ich ihr dann aber immerhin noch genüsslich mitgeteilt, mit welch geringem finanziellen Einsatz ich das Teil wieder funktionstüchtig gemacht habe. Hihi.

  • Ich bin mir unsicher:


    Habe heute als Verkäufer eine Kamera bei eBay Kleinanzeigen eingestellt, vergleichsweise hochpreisig. Kurze Zeit später kommt eine Rückfrage zum Zustand des Gehäuses, die ich wahrheitsgemäß mit "ein paar Macken" beantworte und anbiete, Bilder zu senden.


    Der Interessent lehnt diese ab un fragt, ob die Funktion "sicheres bezahlen" genutzt werden kann. Das Konto des Interessenten wurde heute eröffnet.


    Ich kenne die o. g. Funktion nicht. Sehe ich das richtig, dass ich hier als Verkäufer ziemlich ins Risiko gehe? Ich meine, der Käufer muss doch nur angeben, dass er die als versichertes Paket versandte Kamera nicht erhalten hat und schon ist meine Knete und die Kamera weg, oder?

  • Link zu eBay Kleinanzeigen


    Dementsprechend würde ich vorsichtshalber mehrere Bilder von der Kamera machen, die von allen Seiten den optischen Zustand sehr gut darstellen. Zudem noch ein Video per Handy, dass die Kamera auch wirklich funktioniert. Und auch ein Bild von der Modellnummer oder so, falls vorhanden. Plus einen Screenshot von der Anzeige und dem Nachrichtenverkehr mit dem Käufer, wo Du am besten noch mal auf die Mängel hinweist. Dann kannst Du alles nachweisen.

  • Ich würde einem Interessenten mit einem so frischen Konto niemals einen relativ wertvollen Artikel verkaufen.


    Wenn Du keinen Druck hast, dann würde ich abwarten.

  • Ich habe absolut keinen Druck, kann aber auf der anderen Seite den potentiellen Käufer auch verstehen.


    Ich an seiner Stelle würde mich auch absichern wollen, wenn ich eine hohe Summe an einen wildfremden Verkäufer überweisen möchte.


    Was mich halt neben dem heute eröffneten Konto auch etwas irritiert, ist die Tatsache, dass er keine Fotos sehen möchte. Ich meine, wenn mir ein Verkäufer anbietet, Bilder eines potentiellen Mangels zu senden, lehne ich das Käufer doch nicht ab.


    Darüber hinaus steht die Kamera mit weniger Auslösungen für einen niedrigeren Preis auch online. Allerdings nicht, mit so viel Zubehör.


    Ich bin mir da echt unsicher.

  • Natürlich ist die Kleinanzeigen "sichere Zahlung" per se ne gute Sache für beide beteiligten Parteien, jemand, der das ablehnt und Paypal F&F will, kannste direkt blocken. Aber bei hochpreisig würde ich mir den Streß nicht geben, wenn der "Kunde" komische Signale sendet.

  • da dieses "sichere Bezahlen" fast niemand genau kennt wird das ganz extrem ausgenutzt für Betrug -
    erstmal abwarten, vermutlich kommt in ein paar Stunden ohnehin per Email eine Warnung vor dem Käufer bei Dir an.

    Hochpreisige Dinge sind aber selbst bei funktionierendem "sicheren bezahlen" oder "Paypal mit käuferschutz" immer heikel, dann wird dir eventuell was baugleiches defektes zurückgeschickt oder aus deinem was heiles ausgebaut und durch was defektes ersetzt. Würde ich wie oben schon geschrieben nur gegen Abholung und Ausprobieren vor Ort machen.

  • Ich kenne die o. g. Funktion nicht. Sehe ich das richtig, dass ich hier als Verkäufer ziemlich ins Risiko gehe? Ich meine, der Käufer muss doch nur angeben, dass er die als versichertes Paket versandte Kamera nicht erhalten hat und schon ist meine Knete und die Kamera weg, oder?

    Daß er das Paket von Dir bekommen hat ist ja durch DHL belegt. Er kann aber behaupten, es wäre ein Stein dringewesen, oder halt nicht das, was Du behauptet hast. Dann müßtest Du schon jemanden haben der bezeugen kann, was du eingepackt hast und Dich bis zum Postschalter begleitet hat. Und dann brauchst Du vermutlich am besten noch eine Rechtsschutz und viel Geduld. Kann man eventuell riskieren bei jemandem, der schon lange bei Ebay (oder Kleinanzeigen) registriert ist und der gerade aktuell Dinge verkauft. Und am besten nicht 12 Handys gleichzeitig, sondern Kinderspielzeug oder Babyklamotten. ;)

    Aber von Accounts die erst ein paar Tage alt sind, würde ich absolut die Finger lassen!

  • Wenn es sich komisch anfühlt, sollte man es lassen.


    Davon abgesehen, zahlst du als Empfänger über die Kleinanzeigen-Bezahlvariante krasse Gebühren.

  • Deswegen überweist man einfach kein Geld an Fremde.